Drucksache 18 / 16 855 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 26. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2018) zum Thema: Probleme bei der Kräfte- und Einsatzplanungssoftware FüSta Dir X und Antwort vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 855 vom 26. Oktober 2018 über Probleme bei der Kräfte- und Einsatzplanungssoftware FüSta Dir X ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und in wessen Zuständigkeit wurde die Einsatzplanungssoftware „FüSta Dir X“ entwickelt und seit wenn wird sie von welchen Einheiten/Abteilungen der Berliner Polizei eingesetzt? Zu 1.: Die Software FüSta Dir X wird seit Anfang 2006 behördenweit bei der Polizei Berlin eingesetzt und ist eine Eigenentwicklung eines dortigen Mitarbeiters. Das Verfahren ist nur im Rahmen der hoheitlichen und territorialen Zuständigkeit im Einsatz. 2. Wer ist Inhaber*in der Schutzrechte an dieser Software, an wen wurden Lizenzen vergeben und/oder von wem erworben? Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand der Entwicklung und des Betriebs und in welchen Haushaltstiteln sind diese Ausgaben dargestellt? Zu 2.: Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) sind am 15. Dezember 2005 alle Rechte am IT-Fachverfahren FüSta Dir X von dem Mitarbeiter auf die Polizei Berlin übergegangen. FüSta Dir X wurde nicht zur Erteilung eines Schutzrechts angemeldet und es wurden auch keine Lizenzen vergeben. Im Rahmen des Berliner Ideenmanagements wurde FüSta Dir X im Jahr 2005 mit einer Prämie in Höhe von 270,00 € honoriert. An den Entwickler wurde einmalig ein Betrag von 28.524,16 € (brutto) ausgezahlt. Der Zahlbetrag wurde nach den Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen des Bundesministeriums für Arbeit und Seite 2 von 3 Sozialordnung berechnet. Die Auszahlung erfolgte aus einem Titel für Personalausgaben /Sonderzahlungen. FüSta Dir X wird im polizeilichen Rechenzentrum betrieben. Konkrete Betriebskosten für dieses DV-Verfahren lassen sich deshalb nicht beziffern. Auch die Fortentwicklung von FüSta Dir X erfolgt im Rahmen der allgemeinen Dienstausübung. Es sind daher keine einzeln identifizierbaren weiteren Zahlungen angefallen. 3. Wie ist die Pflege dieser Software organisiert? In welchen Zyklen, wann zuletzt, finden Aktualisierungen oder Sicherheitsupdates statt? Zu 3.: Die Softwareanpassungen erfolgen bedarfsorientiert. Da aktuell keine Sicherheitslücken bekannt sind, war die letzte Anpassung der Software FüSta Dir X Mitte des Jahres 2015. Eine Änderung des Software-Layouts ist Ende des Jahres 2018 geplant. 4. Was sind Einsatzzweck, -anlass und -ort der Software „FüSta Dir X“? Zu 4.: FüSta Dir X wird nur noch zur Darstellung der Kräftelage eingesetzt. Das beinhaltet im Einzelnen das Erfassen der Einsatzkräfte mit Dienstanfangs- und -endzeit zur Berechnung der Einsatzkräftestunden. Dies erfolgt auf allen Befehlsstellen und den Führungsgruppen ab Referatsebene innerhalb der ‚Besonderen Aufbauorganisation‘. FüSta Dir X wird seit der bundesweiten Einführung von EPSweb (webbasiertes Einsatzprotokollsystem ) aus Bayern im Jahr 2016 darüber hinaus als Rückfallebene für mögliche Ausfälle von EPSweb vorgehalten. 5. Kam es während polizeilicher Großlagen in den letzten drei Jahren zu Ausfällen oder Störungen der Software, die den Polizeieinsatz behindert oder erschwert haben? Wenn ja, wann, aus welchen genauen Gründen und mit welchen jeweiligen Folgen für den Einsatz? 6. Kam es während sonstiger polizeilicher Einsätze zu Ausfällen oder Störungen der Software, die den Polizeieinsatz behindert oder erschwert haben? Wenn ja, wann, aus welchen genauen Gründen und mit welchen jeweiligen Folgen für den Einsatz? 7. Kam es bei der vorbereitenden Kräfteplanung für polizeiliche Einsätze zu Ausfällen oder Störungen der Software? Wenn ja, wann, aus welchen genauen Gründen und mit welchen jeweiligen Folgen für den Einsatz? Zu 5 - 7.: Nein. 8. Existieren Planungen, die Software durch ein alternatives Produkt zu ersetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a) seit wann? b) welche Informationen zu verschiedenen alternativen Softwareprodukten von welchen bestimmten Anbietern wurden gegebenenfalls wann jeweils bereits eingeholt? c) mit welchem Kostenumfang wird bei Ersatz der Software für Beschaffung, Einführung in den Polizeidienst etc. gerechnet? Seite 3 von 3 Zu 8.: Nein, seit der Einführung von EPSweb gibt es bereits ein neues Produkt. Eine weitere Planung existiert demnach nicht. Berlin, den 13. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport