Drucksache 18 / 16 856 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2018) zum Thema: AG Bürgergesellschaft – wiederbelebt zur internen Verwaltungsplauderrunde oder zum Impulsgeber für die Ehrenamts und Freiwilligenarbeit im Land Berlin ? und Antwort vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16856 vom 25. Oktober 2018 über AG Bürgergesellschaft – wiederbelebt zur internen Verwaltungsplauderrunde oder zum Impulsgeber für die Ehrenamts- und Freiwilligenarbeit im Land Berlin? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie war die AG Bürgergesellschaft in der letzten Legislaturperiode strukturiert, welche Ziele und Aufgaben hatte sie sich gegeben und wann wurde ihre Arbeit aus welchen Gründen eingestellt? Zu 1.: Die AG Bürgergesellschaft hat die Aufgabe, den ressortübergreifenden Austausch über Fragen der Engagement- und Demokratieförderung zu fördern. Das Ziel ist die stetige Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Berlin. Daher wurde die AG Bürgergesellschaft in dieser Legislaturperiode als eine wichtige verwaltungsinterne Plattform für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch untereinander wiederbelebt. 2. Was hat die damalige AG in der Zeit ihres Bestehens für die Ehrenamts- und Freiwilligenarbeit bewegen können und welche Kontakte hatte sie zu den Netzwerken des bürgerschaftlichen Engagements im Land Berlin aufgebaut und genutzt? Zu 2.: Die AG Bürgergesellschaft hat mit dazu beigetragen, dass die Engagementförderung ein zunehmendes Gewicht in der Berliner Senatspolitik erhalten hat. Die AG Bürgergesellschaft baut keine Kontakte nach außen auf, weil es sich um eine verwaltungsinterne AG zur Abstimmung und Beratung handelt. 3. Wovon ließ sich der Senat leiten, als er die AG Bürgergesellschaft in dieser Legislatur wiederbelebte? Gab es dazu einen Senatsbeschluss sowie Zielvorgaben für die Arbeit der AG? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements ist eine Querschnittsaufgabe. Um den internen Austausch und die Abstimmung untereinander zu stärken, wurde die AG Bürgergesellschaft wiederbelebt. Um die Einladung durch die für die gesamtstädtische Engagementförderung zuständige Senatskanzlei auszusprechen, bedarf es keines Senatsbeschlusses. 4. Wie viele Sitzungen der wiederbelebten AG Bürgergesellschaft fanden bis jetzt statt? Wer waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und welche Themen wurden mit welchen Ergebnissen beraten? Zu 4.: Seit der Wiederbelebung der AG Bürgergesellschaft hat diese zwei Mal getagt. Teilgenommen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senats und der Bezirke. Beraten wurden u.a. folgende Themen: Leitlinienprozesse zur Bürgerbeteiligung auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene, Weiterentwicklung der Beteiligungsplattform „Mein.Berlin“, Demokratieförderung sowie aktuelle engagementpolitische Themen in den Senatsverwaltungen und Bezirken. 5. Warum werden nunmehr - trotz anfangs anders lautender Informationen - keine Vertreter der Zivilgesellschaft zu den AG-Sitzungen eingeladen? Welche Vorteile sieht der Senat darin, unter sich bleiben zu wollen? Gibt es überhaupt strategische Überlegungen, wie die AG Bürgergesellschaft mit den Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in Kontakt und gedanklichen Austausch treten will? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Festlegungen hat der Senat dazu getroffen? Zu 5.: Der Senat beabsichtigt, die AG Bürgergesellschaft weiterhin als verwaltungsinternes Beratungs- und Austauschgremium zwischen den Senatsressorts und den Bezirken bestehen zu lassen. Die Arbeitsweise hat sich bewährt. Für die Koordination und Abstimmung mit der Zivilgesellschaft gibt es andere Formate. 6. Wann werden die nächsten Sitzungen der AG Bürgergesellschaft stattfinden und welche Themen sollen mit welchem Ziel behandelt werden? Zu 6.: Die nächste Sitzung findet am 4.12.2018 statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Bürgerbeteiligung und Anerkennungskultur. Ziel ist es, sich über laufende Entwicklungen auszutauschen, um die Rahmenbedingungen für Engagement und Beteiligung in Berlin weiter zu verbessern. 7. Trifft die Aussage der zuständigen Staatssekretärin noch zu, dass die AG Bürgergesellschaft keine Beschlüsse für die gemeinsame Arbeit fassen wird? Wie soll sich unter diesen Umständen die AG Bürgergesellschaft von einer verwaltungsinternen Plauderrunde zu einem Impulsgeber für die Berliner Ehrenamts – und Freiwilligenarbeit im Land Berlin entwickeln? Zu 7.: Die AG Bürgergesellschaft ist kein Beschlussgremium. Die Beratungen der AG fördern den Erfahrungsaustausch zwischen den Ressorts und den Bezirken, der eine wesentliche Voraussetzung ist, um der Förderung von Engagement und Beteiligung in Berlin auch in Zukunft immer wieder neue Impulse zu geben. Berlin, den 19. November 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei