Drucksache 18 / 16 857 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Nutzung des Berliner ÖPNV durch schulpflichtige Kinder und Antwort vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16857 vom 23. Oktober 2018 über Nutzung des Berliner ÖPNV durch schulpflichtige Kinder Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele schulpflichtige Kinder gab/gibt es in den Schuljahren 2015/16, 2016/17, 2017/18 und im laufenden Schuljahr 2018/19 in Berlin? Antwort zu 1: In der Berliner Schulstatistik gibt es keine Kategorie „schulpflichtige Kinder“. Aus diesem Grunde werden die Summen der Anzahl von Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelstufe genannt, die näherungsweise die beste Abbildung der Kategorie „schulpflichtige Kinder“ darstellen. Schuljahr Anzahl Schülerinnen und Schüler 2015/16 294.546 2016/17 304.649 2017/18 311.056 2018/19 316.897 2 Frage 2: Wie viele schulpflichtige Kinder nutzten/nutzen in den Schuljahren 2015/16, 2016/17, 2017/18 und im laufenden Schuljahr 2018/19 für ihren Schulweg den ÖPNV a) mit einem Schülerticket und b) mit einem verbilligten Ticket aufgrund eines „Berlin-Passes“? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Anzahl schulpflichtiger Kinder, die bei BVG, S-Bahn und DB-Regio ein Ticket kaufen: Schuljahr Schüler-/Geschwisterticket* ermäßigtes Schülerticket* 2015/2016 163.300 37.700 2016/2017 154.300 45.900 2017/2018 146.600 46.900 * Bei Monatskarten im freien Verkauf wird der Kauf von acht Monatskarten/Jahr angenommen Da das Schuljahr 2018/2019 erst begonnen hat, können noch keine Aussagen über Anzahl der Schüler, die den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, gemacht werden. Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird, aufgrund des Wegfalls des Eigenanteils beim erm. Schülerticket, von einer deutlichen Zunahme der Inanspruchnahme ausgegangen. Konkrete Daten über die tatsächliche Inanspruchnahme sind aktuell noch nicht ermittelbar. Anfang des Jahres 2019 werden voraussichtlich die ersten validen Auswertungen zur Inanspruchnahme vorliegen.“ Frage 3: Mit welchen Beträgen wurde/wird a) das Schülerticket und b) das verbilligte Ticket für schulpflichtige Kinder aufgrund eines „Berlin-Passes“ in den Schuljahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 und im laufenden Schuljahr 2018/19 aus Steuermitteln bezuschusst? Bitte nach Ticketart und Schuljahr einzeln angeben. Antwort zu 3: Die BVG hat die nachfolgende Tabelle übermittelt, der die Daten entnommen werden können. * Die Ausgleichszahlungen für Schüler- und Auszubildendenverkehr nach § 45a PBefG (Personenbeförderungsgesetz) werden pauschal vergütet. Daher kann der Anteil, der daraus auf die Schülertickets entfällt, nicht genau beziffert werden. Frage 4: Wie hoch wäre der Zuschussbetrag aus Steuermitteln, wenn man allen schulpflichtigen Kindern, unabhängig vom individuellen Bedarf, ein kostenloses Schülerticket ausstellen würde? Schuljahr Schüler-/Geschwisterticket* erm. Schülerticket* 2015/2016 - 3.585.512 2016/2017 - 4.555.041 2017/2018 - 4.697.873 3 Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Zusätzlich zu den im Verkehrsvertrag festgelegten Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr müssten die vollständigen Einnahmen aus Schülertickets sowie große Teile der Einnahmen von ermäßigten Fahrscheinen ersetzt werden. Im Kalenderjahr 2017 erzielten BVG und S-Bahn hier Einnahmen in Höhe von insgesamt 53 Mio.* Euro. Die zusätzlichen Kosten für ein kostenloses Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler sind derzeit auf 53 Mio. Euro pro Jahr zu beziffern. *Anmerkung: In den momentanen 53 Mio. EUR sind auch Einnahmen aus den ermäßigten Schülertickets enthalten.“ Frage 5: Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt der finanziellen Mehrbelastung die Idee, allen schulpflichtigen Kindern, unabhängig vom individuellen Bedarf, ein kostenloses Schülerticket auszustellen? Antwort zu 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15151 verwiesen. Berlin, den 09.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz