Drucksache 18 / 16 858 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Kameraüberwachung in Zügen, in Zugangsbauwerken und auf Bahnsteigen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16858 vom 23. Oktober 2018 über Kameraüberwachung in Zügen, in Zugangsbauwerken und auf Bahnsteigen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wieviel Kameras sind bei der BVG a) in Zügen, b) in Zugangsbauwerken und c) auf Bahnsteigen installiert? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Mit Stand 10/2018 sind folgende Kameras installiert: a) Über 4.000 Kameras verteilt in mehr als 1.300 U-Bahnwagen (2-4 Kameras/Wagen) b) 940 Kameras in Zugangsbauwerken c) Rund 2.200 Kameras auf Bahnsteigen und Aufzügen“ Frage 2: Gibt es Züge, Zugangsbauwerke oder Bahnsteige die derzeit noch nicht mit Kameras ausgerüstet sind? Wenn ja, welche Zugtypen, und welche Bahnhöfe sind betroffen? Wann werden diese nachgerüstet? 2 Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Es besteht eine flächendeckende Videoaufzeichnung in unseren U-Bahnzügen. Alle U-Bahnsteige sind videobeobachtet, davon derzeit 54 mit einer erweiterten, flächendeckenden Videoaufzeichnung. Im Rahmen des derzeit laufenden Projektes „Videovollausstattung“ werden alle weiteren Bahnhöfe mit einer erweiterten Videotechnik zusätzlich ausgerüstet.“ Frage 3: Findet die direkte Kameraüberwachung in Zügen durch den Fahrer oder durch eine externe Leitstelle oder gar nicht statt? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „In Zügen der IK-Reihe besteht für die Fahrerin oder den Fahrer die Möglichkeit, bei Betätigen des Notsignals im Zug eine Sicht auf die Kamerabilder des betreffenden Wagens zu erhalten. Eine direkte/dauerhafte Live-Kameraüberwachung in unseren Zügen findet nicht statt.“ Frage 4: Findet die direkte Kameraüberwachung der Zugangsbauwerke und der Bahnsteige durch eine oder mehrere Leitstellen oder gar nicht statt? Frage 5: Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt: Ist die Einrichtung von Leitstellen für eine direkte Kameraüberwachung geplant? Wenn ja, bis wann sind die Leitstellen einsatzbereit? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4 und zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Durch die Betriebsleitstelle Sicherheit findet eine anlassbezogene Beobachtung statt. Zusätzlich können die Betriebsleitstelle U-Bahn und die Service- und Informationscenter auf die Bilder zugreifen.“ Frage 6: Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt: Wieviel Straftaten wurden in den vergangenen 12 Monaten im Bereich der BVG aufgezeichnet und wieviel Täter konnten aufgrund der Aufzeichnungen ermittelt werden? Antwort zu 6: Der BVG liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3 Frage 7: Wie beurteilt die BVG den Schutz ihrer Fahrgäste unter den gegenwärtigen Bedingungen im Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Die eingesetzte Videotechnik stärkt laut Umfragen das Sicherheitsempfinden unserer Fahrgäste. Kundenbefragungen aus dem Jahr 2017 zeigen, dass die technische Ausrüstung in Fahrzeugen und auf U-Bahnhöfen zu 85 Prozent positiv bewertet wurde. Deshalb investiert die BVG regelmäßig in den Ausbau. Weitere Informationen sind in unserem Sicherheitsbericht 2017 auf https://www.bvg.de/de/ (Stichwort Sicherheitsbericht) zu finden.“ Frage 8: Wie beurteilt der Senat den Schutz der Fahrgäste der BVG unter den gegenwärtigen Bedingungen im Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung? Antwort zu 8: Der Senat teilt die Einschätzung der BVG (siehe Antwort zu Frage 7). Frage 9: Laut Medienberichten ist Software in Millionen deutscher Überwachungskameras der chinesischen Firma Xiongmai verbaut. (Quelle: https://www.heise.de/security/meldung/Offen-wie-ein-Scheunentor-Millionen- Ueberwachungskameras-im-Netz-angreifbar-4184521.html) Dies hätte zur Folge, dass diese Kameras im Internet „gekapert“ werden können. Ist in den Kameras der BVG Software der Firma Xiongmai verbaut? Falls ja, wann wird diese Software ausgetauscht oder aktualisiert? Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Software der Fa. Xiongmai wird nicht verwendet.“ Frage 10: Welche Sicherheitsvorrichtungen oder -maßnahmen existieren, um ein Auslesen, Kapern oder Manipulieren der Kameras zu verhindern? Wenn keine, warum nicht? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu mit: „Alle Kameras werden vom Internet getrennt betrieben. Für den Betrieb der Kameras existiert innerhalb der BVG ein eigenes Netz. Die Kameras verfügen über einen Passwortschutz mit regelmäßiger Änderung, das Passwort ist nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt. Updates der Kamerafirmware erfolgen in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf spontan. Die Funktionsfähigkeit der Kameras wird fernüberwacht. Es werden regelmäßige Penetrationstests im Netz durchgeführt. 4 Fernmelde- und Datenverteilerräume sowie die entsprechenden Schränke in den Räumen sind verschlossen und nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich.“ Frage 11: Wie beurteilt die BVG die Sicherheit ihrer Kameras vor Übernahme- und Manipulationsversuchen? Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG beurteilt die Sicherheit der Kameras vor Übernahme und Manipulationsversuchen als hinreichend gegeben.“ Frage 12: Wie beurteilt der Senat die Sicherheit der Kameras der BVG vor Übernahme- und Manipulationsversuchen? Antwort zu 12: Der Senat verweist auf die entsprechenden Aussagen des zuständigen Anlagenbetreibers (siehe Antworten zu Frage 10 und 11). Berlin, den 12.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz