Drucksache 18 / 16 859 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Kameraüberwachung in Zügen, in Zugangsbauwerken und auf Bahnsteigen der S-Bahn Berlin GmbH und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16859 vom 23. Oktober 2018 über Kameraüberwachung in Zügen, in Zugangsbauwerken und auf Bahnsteigen der S-Bahn Berlin GmbH Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wieviel Kameras sind bei der Berliner S-Bahn a) in Zügen, b) in Zugangsbauwerken und c) auf Bahnsteigen installiert? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Zu a) Die Züge der neuen Baureihe 483/484 haben bereits werksseitig eine Videoüberwachung. Die ersten Züge werden beginnend ab 2021 bis 2023 in Betrieb genommen. Die Ausrüstung der Baureihe 481 erfolgt auf Anforderung des Bestellers im Rahmen der Langlebigkeitsertüchtigung und beginnt im Jahr 2019. Die Umrüstung der 500 Viertelzüge mit viertausend Kameras soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Zu b) und c) Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden sogenannten „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, 2 Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt im Auftrag der Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz sowie in 2016 Friedrichshagen, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Wittenau, Baumschulenweg, Oranienburg, Karow, Bornholmer Straße und Zehlendorf mit Videotechnik ausgestattet. Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt. Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der Zugabfertigung auf rund achtzig Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen Bereich des Bahnsteiges, um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt sind. Die Aufzeichnung der Kamerabilder der Zugabfertigung erfolgt im Auftrag der Bundespolizei an allen Stationen, die dazu technisch in der Lage sind, im Ergebnis über 70 Stationen. Einzig die Bundespolizei hat auf die Aufzeichnungen Zugriff, wie auf alle anderen Aufzeichnungen auch. Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der Deutschen Bahn AG mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die Technik derzeit modernisiert und ggf. den gemeinsamen Bedarfen angepasst. Grundlage für die Deutsche Bahn AG bildet hier die Gewährleistung der unternehmerischen Sicherheit für Kunden und Nutzende der Bahnhöfe.“ Frage 2: Gibt es Züge, Zugangsbauwerke oder Bahnsteige die derzeit noch nicht mit Kameras ausgerüstet sind? Wenn ja, welche Zugtypen, und welche Bahnhöfe sind betroffen? Wann werden diese nachgerüstet? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu 1. In Abstimmung mit den Aufgabenträgern wird von einer Nachrüstung der Altbaureihen BR 480 bzw. BR 485 mit Überwachungstechnik abgesehen.“ Frage 3: Findet die direkte Kameraüberwachung in Zügen durch den Fahrer oder durch eine externe Leitstelle oder gar nicht statt? Frage 4: Findet die direkte Kameraüberwachung der Zugangsbauwerke und der Bahnsteige durch eine oder mehrere Leitstellen oder gar nicht statt? 3 Frage 5: Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt: Ist die Einrichtung von Leitstellen für eine direkte Kameraüberwachung geplant? Wenn ja, bis wann sind die Leitstellen einsatzbereit? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3 bis 5: Die DB AG teilt hierzu mit: „Nein, eine permanente Sichtung der Kamerabilder findet nicht statt. Die jeweiligen Leitstellen führen hier eine passive, d.h. anlassbezogene Livebeobachtung durch. Einzig in den Zügen der Baureihe 481 wird es lediglich eine Aufzeichnung der Bilder geben und keine Möglichkeit, sich live aufzuschalten.“ Frage 6: Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt: Wieviel Straftaten wurden in den vergangenen 12 Monaten im Bereich der Berliner S-Bahn aufgezeichnet und wieviel Täter konnten aufgrund der Aufzeichnungen ermittelt werden? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu mit: „Der S-Bahn Berlin GmbH liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, denn es obliegt den Ermittlungsbehörden, die Aufzeichnungen für polizeiliche Zwecke zu nutzen. Von der S- Bahn Berlin GmbH fordert die Bundespolizei für ihre Ermittlungen in der Regel täglich zwei Aufzeichnungen an.“ Frage 7: Wie beurteilt die S-Bahn Berlin GmbH den Schutz ihrer Fahrgäste unter den gegenwärtigen Bedingungen im Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu mit: „Nach Einschätzung der S-Bahn Berlin GmbH ist die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in Berlin sehr hoch: Auf Grundlage der in der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin 2017 (PKS Berlin 2017) erfassten Daten liegt das Aufkommen sog. Delikte mit Gewaltcharakter deutlich unter einem Promille der jährlichen Fahrgastzahlen. Rund um die Uhr sind Sicherheitskräfte im gesamten Berliner S-Bahn-Netz im Einsatz, um sowohl objektiv die Sicherheitslage als auch subjektiv das Sicherheitsgefühl zu stärken. Die S-Bahn Berlin verfolgt ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das die Belange der Ermittlungsbehörden, das subjektive Sicherheitsgefühl und die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste sowie die generell abschreckende Wirkung der Einrichtung und einzelne Gefährdungslagen gesamthaft berücksichtigt. Wesentlicher Baustein des Sicherheitskonzepts ist dabei dessen personelle Ausstattung. Seit Beginn des neuen Verkehrsvertrags wurde der Bestand des Sicherheitspersonals massiv aufgestockt, sowohl in den Zügen als auch in den Bahnhöfen. Waren bisher innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn-Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340 Einsatzkräfte. Damit setzt die Deutsche Bahn im Großraum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte ein. An fünf zentralen 4 Kreuzungsbahnhöfen wurden auch zwischenzeitlich sog. S-Bahnwachen eingerichtet, die rund um die Uhr als ständige Ansprechpartner in Sachen Sicherheit und Service zur Verfügung stehen. Vor Ort kommen Doppelstreifen zum Einsatz, die u.a. aktive Präventionsarbeit leisten, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärken sowie bei Sicherheitsstörungen unmittelbar eingreifen. Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Sicherheit im Nahverkehr gehört dabei auch das Thema Video: Die Videoaufzeichnung wie auch die anlassbezogene Videoüberwachung stellen dabei wichtige Bausteine in diesem ganzheitlichen Sicherheitskonzept dar.“ Frage 8: Wie beurteilt der Senat den Schutz der Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH unter den gegenwärtigen Bedingungen im Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung? Antwort zu 8: Der Senat teilt die Einschätzung der S-Bahn Berlin GmbH (siehe Antwort zu 7). Frage 9: Laut Medienberichten ist Software in Millionen deutscher Überwachungskameras der chinesischen Firma Xiongmai verbaut. (Quelle: https://www.heise.de/security/meldung/Offen-wie-ein-Scheunentor-Millionen- Ueberwachungskameras-im-Netz-angreifbar-4184521.html) Dies hätte zur Folge, dass diese Kameras im Internet „gekapert“ werden können. Ist in den Kameras der BVG Software der Firma Xiongmai verbaut? Falls ja, wann wird diese Software ausgetauscht oder aktualisiert? Frage 10: Welche Sicherheitsvorrichtungen oder -maßnahmen existieren, um ein Auslesen, Kapern oder Manipulieren der Kameras zu verhindern? Wenn keine, warum nicht? Frage 11: Wie beurteilt die S-Bahn Berlin GmbH die Sicherheit ihrer Kameras vor Übernahme- und Manipulationsversuchen? Antwort zu 9 bis 11: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Kamerasysteme der Deutschen Bahn AG inkl. S-Bahn Berlin GmbH werden alle in geschlossenen Netzwerken betrieben, so dass ein Zugang aus dem Internet nicht möglich ist.“ Frage 12: Wie beurteilt der Senat die Sicherheit der Kameras der S-Bahn Berlin GmbH vor Übernahme- und Manipulationsversuchen? 5 Antwort zu 12: Der Senat verweist auf die entsprechende Aussage des zuständigen Anlagenbetreibers (siehe Antwort zu 9 bis 11). Berlin, den 07.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz