Drucksache 18 / 16 860 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Verkehrslenkung Berlin - ein Auszug und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16860 vom 23. Oktober 2018 über Verkehrslenkung Berlin - ein Auszug Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort allgemein und explizit an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welchen konkreten Zweck erfüllen die Baustellen auf Straßenland an der Kreuzung Blissestraße/Uhlandstraße in Fahrtrichtung Brandenburgische Straße beidseitig? Für welchen Zeitraum ist diese Baustelle genehmigt? Weshalb ist es notwendig, Straßenfläche überhaupt und in diesem Umfang dafür zu sperren? Frage 2: Welchen konkreten Zweck erfüllt die Baustelle auf Straßenland an der Kreuzung Blissestraße/Wilhelmsaue in Fahrtrichtung Brandenburgische Straße links? Für welchen Zeitraum ist diese Baustelle genehmigt? Weshalb ist es notwendig, Straßenfläche überhaupt und in diesem Umfang dafür zu sperren? Antwort zu 1 und zu 2: Es handelt sich um eine Baumaßnahme der BWB zur Verlegung von Frischwasserleitungen. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sind bis zum 09.11.2018 gültig. Die Genehmigungen zur Sondernutzung der Fläche wurden vom Straßenbaulastträger erteilt. Es handelt sich um Flächen für Baugruben (Rohrverlegung) und Arbeitsgeräte. 2 Die BWB haben ergänzend zu diesen Arbeiten Folgendes mitgeteilt: „Die beiden angefragten Örtlichkeiten stehen im unmittelbaren Zusammenhang und markieren den Anfang sowie das Ende eines Bauabschnittes zur Auswechslung von Trinkwasserversorgungsanlagen in der Blissestraße. In diesem Abschnitt wurden ca. 260 Meter Trinkwasserrohr zuzüglich diverser wichtiger Armaturen und Hausanschlussleitungen ausgetauscht. Dies dient dem Erhalt der Trinkwasserversorgung der Berliner Bevölkerung. Der genehmigte Bauzeitraum wird eingehalten. Ein Schreiben an die Anwohnenden wurde von den BWB zu Beginn der Maßnahme verteilt.“ Frage 3: Welchen konkreten Zweck erfüllt die Baustelle auf Straßenland an der Kreuzung Blissestraße/Berliner Straße in Fahrtrichtung Brandenburgische Straße rechts? Für welchen Zeitraum ist diese Baustelle genehmigt? Weshalb ist es notwendig, Straßenfläche überhaupt und in diesem Umfang dafür zu sperren? Antwort zu 3: An der genannten Kreuzung gab es zwei Baustellen: a) Bei der Baustelle Berliner Straße westlich der Blissestraße handelt es sich um eine Maßnahme der BVG für den Neubau eines Personenaufzuges. Die letzte verkehrsrechtliche Anordnung war bis zum 02.11.2018 gültig. Die Genehmigung zur Sondernutzung der Fläche wurde vom Straßenbaulastträger erteilt. Es handelt sich um Flächen für Baubereiche (Aufzug), Arbeitsgeräte und Bewegungsflächen. b) Bei der Baustelle in der Blissestraße in Fahrtrichtung Brandenburgische Straße rechts vor Berliner Straße handelt es sich um eine Baumaßnahme der BVG zur Tunnelsanierung. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat eine Gültigkeit vom 19.09. bis zum 31.12.2018. Verzögerungen sind momentan nicht bekannt. Die Genehmigung zur Sondernutzung der Fläche wurde vom Straßenbaulastträger erteilt. Es handelt sich um Flächen für Baugruben (Tunnelsanierung) und Arbeitsfläche. Frage 4: Sofern die Baustelle zu 3) immer noch mit dem Umbau des BVG U-Bahnhofs Blissestraße zu tun hat, von wann bis wann war diese Maßnahme ursprünglich genehmigt worden? Hat es Verzögerungen gegeben und falls ja, aus welchem Grund? Antwort zu 4: Die verkehrsrechtliche Anordnung für die unter 3 a) genannte Baumaßnahme wurde ursprünglich für einen Zeitraum 27.06.2016. bis 13.07.2017 durch die bauausführende Firma beantragt. Die Anordnung wurde nach umfangreichen Prüfungen der notwendigen Änderungen an der dortigen Lichtzeichenanlage und erforderlichen Überarbeitungen der Antragsunterlagen für einen Zeitraum vom 02.01. bis 22.12.2017 erteilt. Nachfolgend wurden aus in den Bauabläufen liegenden Gründen mehrere zeitliche Verlängerungen der verkehrsrechtlichen Anordnung beantragt. 3 Die BVG haben zur Umbaumaßnahme am U-Bahnhof ergänzend Folgendes mitgeteilt: „Der U-Bahnhof Blissestraße wird derzeit barrierefrei ausgebaut. Der Bahnhof wird mit einer Aufzugsanlage und einem Blindenleitsystem ausgestattet. Parallel zu den Arbeiten zum barrierefreien Ausbau erfolgt die Instandsetzung der Außentreppen des U-Bahnhofes, denn sie sind nach langjähriger Betriebsdauer und durch Witterungseinflüsse verschlissen und weisen zahlreiche Schäden auf, die in absehbarer Zeit zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen könnten.“ Für die Ausführung der Arbeiten haben die BVG den entsprechenden Antrag auf Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenlandes eingereicht. In Abhängigkeit der genutzten Baufläche liegen folgende Genehmigungen vor: Baufläche auf dem Mittelstreifen der Berliner Straße, gegenüber Nr. 38 und 39, bis zum 30.11.2018 Baufläche auf dem Gehweg der Blissestraße, gegenüber Nr. 5, bis zum 28.02.2019. Frage 5: Welchen konkreten Zweck erfüllt die Baustelle auf Straßenland im Verlauf der Brandenburgischen Straße ab der Blissestraße in Fahrtrichtung Brandenburgische Straße rechts? Für welchen Zeitraum ist diese Baustelle genehmigt? Weshalb ist es notwendig, Straßenfläche überhaupt und in diesem Umfang dafür zu sperren? Antwort zu 5: Bei der Baustelle Brandenburgische Straße/Berliner Straße, die mit dieser Frage offenbar gemeint ist, handelt es sich um eine Baumaßnahme des Versorgungsunternehmens Vattenfall zur Verlegung einer Fernwärmetrasse. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2018, begonnen hat die Baumaßnahme am 08.05.2018. Verzögerungen sind momentan nicht bekannt. Die Genehmigung zur Sondernutzung der Fläche wurde vom Straßenbaulastträger erteilt. Es handelt sich um Flächen für Baugruben und Arbeitsgeräte. Frage 6: Wie viele Parkplätze insgesamt fallen durch die oben genannten Baumaßnahmen gegenwärtig weg? Antwort zu 6: Eine Aufstellung der durch Baumaßnahmen entfallenen Parkplätze wird nicht geführt. Berlin, den 07.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz