Drucksache 18 / 16 861 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Strafentschädigung in Berlin II und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16861 vom 23. Oktober 2018 über Strafentschädigung in Berlin II -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Strafentschädigungsgesetz sind in den Jahren 2016 und 2017 sowie bis zum 01.10.2018 jeweils in Berlin gestellt worden? Zu 1.: Bei der zuständigen Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist die folgende Anzahl von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) eingegangen: Jahr 2016: 151 Anträge Jahr 2017: 145 Anträge Jahr 2018: 115 Anträge (bis 01.10.2018) 2. Wie viele dieser Anträge sind jeweils im Verwaltungsverfahren positiv beschieden worden, wie viele (teilweise) abgelehnt worden und bei wie vielen dauert das Verwaltungsverfahren noch an? 4. Welcher Gesamtaufwand in Euro ist für Leistungen nach dem Strafentschädigungsgesetz in den Jahren 2016 und 2017 sowie bis zum 01.10.2018 jeweils an wie viele Personen durch das Land Berlin erbracht worden? Zu 2. und 4.: Aufgrund positiv beschiedener Anträge ist folgender Gesamtaufwand für Leistungen nach dem StrEG durch das Land Berlin erbracht worden: Jahr Entschädigungszahlungen nach dem StrEG durch das Land Berlin Fälle in Höhe von insgesamt 2016 109 165.222,47 Euro 2017 114 235.264,08 Euro 2018 (bis 01.10.) 70 155.922,46 Euro Die (teilweise) Ablehnung von Anträgen und die Anzahl offener Verfahren wird nicht statistisch erfasst. 3. In wie vielen Fällen ist jeweils gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde der Rechtsweg beschritten worden? In wie vielen Fällen ist die Verwaltungsentscheidung durch gerichtliches Urteil geändert worden? Zu 3.: Die nachfolgende Anzahl von gerichtlichen Verfahren folgte in den zu 1. genannten Fällen: 2016: 9 Verfahren 2017: 4 Verfahren Im Jahr 2018 ist bis zum 31. Oktober 2018 in einem Verfahren der Rechtsweg beschritten worden. Der Ausgang der gerichtlichen Verfahren wird statistisch nicht erfasst. Berlin, den 7. November 2018 In Vertretung M.Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung