Drucksache 18 / 16 862 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Zweckentfremdungen II - Karlsbader Straße 16 und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 862 vom 23. Oktober 2018 über Zweckentfremdungen II - Karlsbader Straße 16 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat von Berlin nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, da die Umsetzung und Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots in Berlin den Bezirken obliegt. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat der Senat von Berlin den zuständigen Bezirk um Stellungnahme gebeten. Die insoweit übermittelten Angaben auf die Fragen dieser Schriftlichen Anfrage bilden die Grundlage für die folgenden Antworten. Frage 1: Handelt es sich bei dem Objekt Karlsbader Straße 16 in 14193 Berlin um Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 3 ZwVbG? Falls nein, weshalb nicht? Antwort zu 1: Es handelt sich bei dem Objekt nicht um Wohnraum im Sinne des § 1 Absatz 3 ZwVbG, da es nicht als Wohnhaus, sondern als Wohnheim errichtet und genutzt wurde. Frage 2: Wie viele qm Wohnfläche, verteilt auf wie viele Einzelwohnungen befinden sich in dem Objekt? Trifft es zu, dass dieses bereits seit etwa zehn Jahren leer steht? Antwort zu 2: In den Archivunterlagen von 1972 ist nur eine Nutzungsmaßberechnung hinterlegt. Diese gibt als Nutzfläche 2.632 qm für die Wohneinheiten an. Die eigentliche Wohnfläche wird hingegen geringer sein, da nicht alle Flächen dazu zählen. Nach Recherchen des Bezirks 2 gab es circa 65 Wohneinheiten, die meisten davon 1-2 Zimmer-Appartements. Daten zur Schließung des privaten Wohnheims liegen dem Bezirk nicht vor. Frage 3: Wie oft in welchen zeitlichen Abständen seit dem 01.01.2014 ist durch die zuständige Behörde - bitte angeben - ein Ordnungsgeld nach § 7 ZwVbG festgesetzt worden? Antwort zu 3: Entfällt für das Objekt. Siehe Antwort zu Frage 1. Berlin, den 7. November 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen