Drucksache 18 / 16 874 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Anträge auf Abgeschlossenheit in den Bezirken und Antwort vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16874 vom 23. Oktober 2018 über Anträge auf Abgeschlossenheit in den Bezirken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann und hat daher die Bezirksämter von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die Inhalte der Stellungnahmen wurden zusammengefasst. Frage 1: Wie viele Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurden seit 2015 in den Bezirken gestellt und wie wurden diese beschieden (bitte separat nach Bezirken und nach Jahren aufschlüsseln sowie – falls möglich – mit Angabe der Anzahl der betroffenen Häuser)? Antwort zu 1: Im abgefragten Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.10.2018 ergibt sich nach den Angaben der Bezirksämter von Berlin, entsprechend der bei den Bezirksämtern eingegangenen Anträge auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der von den Bezirken daraufhin erteilten Abgeschlossenheitbescheinigung – aufgesplittet nach den Antragsjahren – folgendes Bild: 2 2015 Bezirksamt von Berlin Anzahl der Anträge Erteilte Bescheinigungen Charlottenburg-Wilmersdorf 244 236 Friedrichshain-Kreuzberg 324 291 Lichtenberg 58 54 Marzahn-Hellersdorf 24 24 Mitte 270 270 Neukölln 184 159 Pankow 280 280 Reinickendorf 40 40 Spandau 36 36 Steglitz-Zehlendorf 168 146 Tempelhof-Schöneberg 180 180 Treptow-Köpenick 108 108 2016 Bezirksamt von Berlin Anzahl der Anträge Erteilte Bescheinigungen Charlottenburg-Wilmersdorf 192 177 Friedrichshain-Kreuzberg 222 216 Lichtenberg 52 50 Marzahn-Hellersdorf 21 21 Mitte 231 231 Neukölln 123 122 Pankow 195 195 Reinickendorf 49 49 3 Spandau 21 21 Steglitz-Zehlendorf 141 123 Tempelhof-Schöneberg 136 136 Treptow-Köpenick 97 97 2017 Bezirksamt von Berlin Anzahl der Anträge Erteilte Bescheinigungen Charlottenburg-Wilmersdorf 241 234 Friedrichshain-Kreuzberg 193 177 Lichtenberg 49 49 Marzahn-Hellersdorf 31 31 Mitte 213 213 Neukölln 103 99 Pankow 214 214 Reinickendorf 73 73 Spandau 35 35 Steglitz-Zehlendorf 157 129 Tempelhof-Schöneberg 137 137 Treptow-Köpenick 87 87 2018 (bis 31.10.) Bezirksamt von Berlin Anzahl der Anträge Erteilte Bescheinigungen Charlottenburg-Wilmersdorf 152 131 Friedrichshain-Kreuzberg 107 70 Lichtenberg 42 34 4 Marzahn-Hellersdorf 31 31 Mitte 148 148 Neukölln 84 82 Pankow 158 158 Reinickendorf 41 41 Spandau 40 40 Steglitz-Zehlendorf 122 74 Tempelhof-Schöneberg 113 113 Treptow-Köpenick 34 34 Ein Antrag beinhaltet in der Regel eine Vielzahl von Nutzungseinheiten, sowohl zu Wohnzwecken als auch andere Zwecke betreffend (z.B. Stellplätze, Gewerbe). Eine weitergehende Aufschlüsselung – auch die angefragte nach der Anzahl der Häuser - ist nicht möglich. Diese Daten werden nicht erfasst, weil sie für die Bearbeitung der Anträge nicht relevant sind. Frage 2: Wie viele dieser Abgeschlossenheitsbescheinigungen wurden seit 2015 in einem sozialen Erhaltungsgebiet beantragt und wie wurden diese beschieden (bitte separat nach den jeweiligen Erhaltungsgebiet und nach Jahren aufschlüsseln sowie – falls möglich – mit Angabe der Anzahl der betroffenen Häuser)? Antwort zu 2: Eine Aufschlüsselung der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Milieuschutzgebieten ist nicht möglich, da die vorliegenden Daten nicht mit vertretbarem Aufwand ausgewertet werden können. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Vorschlag, dass die Bezirksämter bei Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung die betroffenen Mieterinnen und Mieter der Wohnungen bei Erteilung dieser darüber informieren und ist dies rechtlich in dieser Form umsetzbar? Antwort zu 3: Das die Bezirksämter bei Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen die betroffenen Mieterinnen und Mieter der Wohnungen informieren ist ohne Zustimmung der Eigentümer aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Die Bearbeitung des Antrags auf Abgeschlossenheitsbescheinigung bei den Bauaufsichtsbehörden stellt eine sogenannte „Arbeitshilfe“ für das Grundbuchamt dar, das über die Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum anhand der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu entscheiden hat. 5 Hingegen kann für den Bereich von Erhaltungsverordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine Verordnung erlassen werden, die die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum für eine Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren unter Genehmigungsvorbehalt stellt. Diese Umwandlungsverordnung gilt in Berlin derzeit bis zum 13.3.2020. Berlin, den 14.11.2018 In Vertretung Lüscher ................................ 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