Drucksache 18 / 16 879 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Welchen Planungsstand hat die Verkehrsanbindung des Baugebietes Buckower Felder mit dem ÖPNV und welche Verbindungen in die Nachbargemeinden sind vorgesehen? und Antwort vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16879 vom 24. Oktober 2018 über Welchen Planungsstand hat die Verkehrsanbindung des Baugebietes Buckower Felder mit dem ÖPNV und welche Verbindungen in die Nachbargemeinden sind vorgesehen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass auch das Baugebiet Buckower Felder eine adäquate Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benötigt? Antwort zu 1: Ja. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit hoher Aufenthaltsqualität, das sich behutsam in die vorhandene Stadt integriert. Hierzu soll der Pkw-Verkehr im neuen Quartier eingeschränkt werden, indem im Bebauungsplan die Anzahl der Stellplätze begrenzt wird. Die Stellplätze sollen am Quartiersrand, u.a. in zwei Quartiersgaragen, untergebracht werden, damit die Wegelängen zum privaten Pkw und zur Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) etwa gleich lang sind. Darüber hinaus hat sich die Projektträgerin verpflichtet, ein innovatives Mobilitätskonzept zu erarbeiten, welches u.a. die Errichtung einer Mobilitätsstation mit Autovermietungs- und Car-Sharing-Angeboten, einer Fahrradwerkstatt, einem Fahrradverleih sowie einer Fahrradselbsthilfestation vorsehen soll. Zur Stärkung der ÖPNV-Erschließung soll im Bebauungsplan an der Gerlinger Straße eine Fläche für eine Buswendestelle (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) gesichert werden. Hierdurch werden die räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung zusätzlicher Busverbindungen und eine Taktverdichtung geschaffen. Dies kommt neben den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern auch den bisher dort lebenden und arbeitenden Menschen zugute. 2 Frage 2: Welche Anbindungen sind bisher per Buslinien geplant? Antwort zu 2: Das Plangebiet Buckower Felder ist gegenwärtig mit den Buslinien M44 und 172 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erreichbar, die tagsüber überwiegend im 10-Minuten-Takt verkehren. Sie verbinden das Plangebiet mit den umliegenden Ortsteilen sowie dem schienengebundenen Nahverkehr Richtung Innenstadt. Der U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee ist in 10 Minuten, der S-Bahnhof Lichtenrade in 20 Minuten sowie der S+U- Bahnhof Hermannstraße in 25 Minuten mit dem Bus erreichbar. Durch die Festsetzung einer Buswendestelle werden planerisch die Vorrausetzungen geschaffen, das Busangebot im Zulauf auf die Buckower Felder bedarfsgerecht weiter zu verdichten. Zudem sind von den Buckower Feldern die Buslinien 742, 743 und 744 direkt bzw. mit einmaligem Umsteigen erreichbar. Diese stellen Verbindung ins Umland (u.a. nach Großziethen und Schönefeld) sicher. Frage 3: Ist in dem lokalen Bereich im Süden von Neukölln der Einsatz von Elektrobussen vorgesehen und welche Infrastruktur wird dafür in Zusammenhang mit dem Baugebiet Buckower Felder errichtet? Antwort zu 3: Ein kurzfristiger Einsatz von Elektrobussen im Süden Neuköllns ist derzeit nicht geplant, da die ersten zur Auslieferung vorgesehenen Elektrobusse nach derzeitigem Planungsstand auf einem BVG-Betriebshof in Alt-Hohenschönhausen stationiert und vornehmlich auf Linien in der östlichen Innenstadt eingesetzt werden sollen. Hinsichtlich des mittel- und langfristigen Einsatzes von Elektrobussen gelten die Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes. Im Bereich der Buckower Felder ist eine Endhaltestelle für Buslinien vorgesehen. Ob und wie bei der Errichtung dieser Endhaltestelle spezielle Anforderungen der Elektromobilität im Busverkehr berücksichtigt werden, kann zum derzeitigen Stand noch nicht beantwortet werden, da insbesondere hinsichtlich der Ladetechnik der E-Busse noch offene Fragestellungen bestehen (z.B. Nachladung der Batterien ausschließlich im Betriebshof oder an Endhaltestellen). Frage 4: Welche Schienenanbindungen, insbesondere mit der Straßenbahn, sind in Vorbereitung oder Diskussion? Wie ist der Realisierungshorizont? Antwort zu 4: Der Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans 2019-2023 enthält im Bedarfsplan eine Straßenbahnstrecke des weiteren Bedarfes im Korridor Hermannstraße - Buckow Süd. Die Schienenanbindung der Buckower Felder könnte mit einer Haltestelle an dem 3 Knotenpunkt Buckower Damm/Gerlinger Straße erfolgen. Dadurch würde eine Abdeckung nahezu aller zu bebauenden Flächen des Gebietes mit einer Entfernung von höchstens 500 Meter zu nächsten Haltestelle ermöglicht. Die Realisierung ist nach 2035 vorgesehen. Es handelt sich dabei um die derzeitigen planerischen Überlegungen. Die Festlegung einer konkreten Trassenführung von Haltestellenstandorten und die Wahl eines Verkehrsmittels würden erst im Rahmen der Grundlagenermittlung stattfinden. Frage 5: Welche neuen ÖPNV-Verbindungen über die Landesgrenze nach Brandenburg sind in Zusammenhang mit dem Baugebiet Buckower Felder bzw. grundsätzlich im Süden von Neukölln geplant? Antwort zu 5: Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Buckower Felder sind keine neuen ÖV-Angebote über die Landesgrenze nach Brandenburg geplant. Aus dem Süden Neuköllns sind zusätzliche Busverkehre zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Zusammenhang mit der Flughafenanbindung geplant. Frage 6: Mit welchen Körperschaften im Land Brandenburg haben Senat oder Bezirk Neukölln bisher Gespräche hinsichtlich grenzüberschreitender ÖPNV-Anbindungen geführt? Welche Ergebnisse liegen vor? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz befindet sich zu den Themen des Stadt-Umland-Verkehrs in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Akteuren Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), Land Brandenburg (Aufgabenträger SPNV - Schienenpersonennahverkehr) und den Landkreisen des Umlands (Aufgabenträger ÖPNV). Das Land Berlin strebt hierbei einen Ausbau des ÖPNV-Angebots im Stadt- Umland-Verkehr an und ist entsprechend bereit seinen territorialen Finanzierungsanteil an den jeweiligen Linien zu übernehmen. Voraussetzung für entsprechende Verbesserungen im Stadt-Umland-Verkehr ist aber auch ein Interesse der jeweiligen Aufgabenträger in Brandenburg an konkreten Angebotsausweitungen und die Bereitschaft zur Übernahme des jeweiligen Finanzierungsanteils. Berlin, den 09.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz