Drucksache 18 / 16 881 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Kostensteigerung Klinikum Neukölln und Antwort vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 881 vom 24. Oktober 2018 über Kostensteigerung Klinikum Neukölln ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH (Vivantes) um Stellungnahme gebeten, welche in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Welche Leistungsphasen nach HOAI (bzw. Planungsschritte gemäß LHO) sind für die Sanierung nebst Neubau des Klinikums Neukölln bereits abgearbeitet bzw. beauftragt? Zu 1.: Die Leistungsphasen eins und zwei sind beauftragt und abgearbeitet, die Leistungsphasen drei und vier sind beauftragt. 2. Welche Baugenehmigungen wurden bereits erteilt? Welche Bauleistungen wurden bereits ausgeschrieben oder beauftragt? Zu 2.: Die Anzeige für die Beseitigung von Anlagen für den Abriss des Parkhauses wurde eingereicht (Bauvorbereitende Maßnahme, Baufeldfreimachung). Ausschreibungen für den Abriss des Parkhauses sind in Arbeit. Die Einreichung des Bauantrags für den Neubau des Nordkopfes ist für Juli 2019 geplant. 3. Trifft es zu, dass sich im laufenden Planungsprozess Änderungswünsche aus Nutzersicht ergeben haben , die vorher nicht angemeldet waren? - 2 - 2 4. Welche Änderungen an bereits vorliegenden oder beauftragten Planungen ergeben sich aus den Änderungswünschen (Frage 3.)? 5. Welche Änderungen an bereits erteilten Planungs- oder Bauaufträgen ergeben sich aus den Änderungswünschen (Frage 3.)? Zu 3., 4. und 5.: Die Nutzungsanforderungen an den Bau bewegen sich im Rahmen des aktuellen genehmigten Krankenhausplans. Nach Auskunft von Vivantes beruht die Kostensteigerung insbesondere auf der Anpassung der Planung an den aktuellen Baukostenindex in Berlin sowie auf der Erfüllung der Brandschutzauflagen der bezirklichen Behörden. Die Leistungsphase zwei (Vorentwurf) wurde im Oktober 2018 abgeschlossen. 6. Wie bewertet der Senat den Vorgang, dass Änderungswünsche entstehen, nachdem signifikante Planungsschritte des Vorhabens bereits absolviert oder beauftragt sind? Zu 6.: Eine solche Bewertung kann es nicht geben, da die Vorplanung als erster signifikanter Planungsschritt im Oktober 2018 abgeschlossen wurde. 7. Welche Mehrkosten entstehen durch die Planänderungen an dem Vorhaben? Zu 7.: Keine, siehe Antworten der Fragen 3. bis 6. Berlin, den 14. November 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung