Drucksache 18 / 16 882 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2018) zum Thema: Welches planerische Gesamtkonzept verfolgt der Senat für den Standort der Tesla-Schule (Conrad-Blenkle-Straße 20) und welche Rolle spielt darin der gerade in Betrieb genommene Modulare Ergänzungsbau (MEB) und Antwort vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16882 vom 24. Oktober 2018 über Welches planerische Gesamtkonzept verfolgt der Senat für den Standort der Tesla-Schule (Conrad-Blenkle-Straße 20) und welche Rolle spielt darin der gerade in Betrieb genommene Modulare Ergänzungsbau (MEB) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden öffentlichen Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Pankow um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurden. Dem Senat wurden, ausgenommen zu den Fragen drei und elf, nachfolgende Aussagen übermittelt. Vorbemerkungen zur Erklärung: Es ist grundsätzlich zwischen den Standorten der Tesla-Schule (Rudi-Arndt-Straße 18) und dem Standort der geplanten Neubaugrundschule Conrad-Blenkle-Straße 20 zu unterscheiden. Die Umsetzung der Baumaßnahme für die „Tesla-Schule“ war in der Investitionsplanung 2017 - 2021 mit 18.500 T€ veranschlagt. Im Rahmen der Investitionsplanung 2018 - 2022 erfolgte eine Fortschreibung des Titels der Maßnahme und der Gesamtkosten in Höhe von 21.340 T€. Weiterhin erfolgte eine Neuanmeldung „Grundinstandsetzung des Bestandsgebäudes sowie Umbau des ehemaligen Lehrerwohnhauses, 2 Restaußenflächen, Bereitstellung Container für Baufreiheit“ am Standort in der Rudi- Arndt-Straße 18 in 10407 Berlin mit einer ersten Rate im Jahr 2022. Die Projektumsetzung durch den Bezirk Pankow für die „Tesla-Schule“ am Standort, Rudi-Arndt-Straße/Conrad-Blenkle-Straße 52-57 in 10407 Berlin ist im Kapitel 3703, Titel 70100 veranschlagt. Die Maßnahme beinhaltet den Abbruch des Schulgebäudes, die Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaus (MEB), den Abriss der alten Sporthalle und Neubau einer Sporthalle mit drei Hallenteilen einschließlich eines Ganztagsbereiches mit Lehrküche und Arbeitslehre sowie die Gestaltung der Außen- und Sportaußenanlagen. Hierzu liegt ein geprüftes Bedarfsprogramm vom 03.06.2014 vor, in welchem die Variante 2 (Rückbau Skelett (SK)-Bau, Errichtung eines MEB sowie Abriss der alten Sporthalle und Neubau einer Sporthalle nach Wettbewerb) eine Summe in Höhe von 18.751.580 € ausweist. Der Abbruch des SK-Schulgebäudes und die Errichtung des MEB sind bereits abgeschlossen. Nach bisher vorliegender Aufgabenstellung soll eine Erweiterte Vorplanungsunterlage (EVU) für den Bau der Sporthalle nach Wettbewerb erstellt werden. Unter Kapitel 3703 Titel 70200 sind die Grundinstandsetzung des Bestandsgebäudes sowie Umbau des ehemaligen Lehrerwohnhauses, Restaußenflächen, Bereitstellung Container für Baufreiheit am Standort Rudi-Arndt-Straße 18 in 10407 Berlin in Höhe von 27.000 T€ enthalten. Ein Bedarfsprogramm ist aufzustellen. Die Projektumsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Kapitel 2712 Titel 70100 bezieht sich auf den Standort in der Conrad-Blenkle-Straße 20 in 10407 Berlin und umfasst den Neubau einer Grundschule mit einer Investitionssumme in Höhe von 31.100 T€. Im Rahmen von SIWA (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) erfolgt die Errichtung eines MEB mit einer Investitionssumme in Höhe von 6.000 T€. 1. Welchen Bedarf an Schulplätzen weist die Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Bezirk Pankow für den Standort der Tesla-Schule aus? Zu 1.: Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Thema der Schulentwicklungsplanung im Bezirksamt Pankow mit höchster Priorität verfolgt wird. Der Bezirk Pankow steht im Hinblick auf die wachsende Stadt vor besonderen Herausforderungen bei der Schaffung neuer Schulplätze in allen Schularten und in allen Pankower Ortsteilen, insbesondere auch in hochverdichteten Innenstadtgebieten. Im Schuljahr 2017/18 haben rund 34.000 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Pankower Schulen gelernt. Bis zum Schuljahr 2026/27 ist in Pankow mit über 44.000 Schülerinnen und Schülern nach den aktuellen Prognosen zu rechnen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen derzeit 16 Neubauschulen für den Bezirk geplant. Des Weiteren sind an 30 bis 40 Schulstandorten die Schaffung neuer Schulplätze durch Ausbau und Erweiterung in der Umsetzung bzw. in der Planung. Auf Grundlage der Orientierungswerte bei der Zügigkeit bzw. beim Raum-Zug-Verhältnis fehlen bereits heute im gesamten Bezirk Pankow insgesamt 10 Züge im Grundschulbereich. Im Bereich der weiterführenden Schulen müssen im Saldo über 1.500 Pankower Kinder 3 in anderen Bezirken beschult werden. Im Wissen um diese Herausforderung wird das Bezirksamt auch weiterhin mit Hochdruck und Engagement die Schulentwicklungsplanung fortsetzen. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht fest, dass die Fertigstellung der Baumaßnahmen und damit die Zurverfügungstellung der geplanten Schulplätze nicht parallel zum Bedarf an erforderlichen Schulplätzen erfolgen können. Insofern hat der Bezirk Pankow weiterhin ein hohes Interesse, durch schnell realisierbare Schulbauten in Form von MEB und Schulcontainern seinen gesetzlichen Auftrag zur wohnortnahen Schulplatzversorgung sicherstellen zu können. Konkret zur Tesla-Gemeinschaftsschule ist anzumerken, dass die ehemalige Tesla- Oberschule mit Unterstützung des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung sowie der Genehmigung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seit ihrer Teilnahme an der Pilotphase des Modellprojekts Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2011/12 fest im bezirklichen Schulnetz verankert und seitdem ein notwendiger Bestandteil zur langfristigen Sicherung der Schulplatzversorgung in Pankow ist (vgl. Bezirksamtsbeschluss VI- 0706/09 vom 03.11.2009 „Jetzt Gemeinschaftsschule weiter voranbringen!“ und Bezirksamtsbeschluss VI-1346/2010 vom 19.10.2010 „bezirkliche Schulentwicklungsplanung – Fortschreibung Grundschule in Pankow“). Erst durch die Errichtung des MEB in 2018 konnte die Grundstufe der Tesla-Schule am Standort integriert werden, so dass die Tesla-Schule die Möglichkeit hat, an einem Standort Gemeinschaftsschule gestalten und leben zu können. Seit Beginn der Pilotphase 2011/12 war die Grundstufe in einer Filiale anderweitig untergebracht, womit schulorganisatorisch zahlreiche Herausforderungen verbunden waren. Die Tesla-Schule ist eine 3-zügige allgemein bildende Gemeinschaftsschule der Jahrgangsstufen 1 bis 10, was gemäß des aktuell geltenden Musterraumprogramms der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kapazitäten für mindestens 432 Schulplätze in der Grundstufe und 300 Schulplätze in der Sekundarstufe I beinhaltet. 2. Welche Genehmigungen incl. Baugenehmigung sind für die Einzel-Aufstellung des gerade in Betrieb genommenen Modularen Ergänzungsbaus (MEB) erteilt worden - bezüglich langfristiger Planung, langfristiger Nutzung und städtebaulicher Einbindung in das Viertel? Zu 2.: Für das Vorhaben „Neue Grundschule Conrad-Blenkle-Straße, Schulerweiterungsbau in Modulbauweise (MEB)“ wurde die bauaufsichtliche Zustimmung 2018/61 am 04.04.2018 erteilt. Die hierfür zuständige Genehmigungsbehörde ist die Oberste Bauaufsicht (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen-SenStadtWohn, Abteilung II, Referat II E). Antragstellerin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V. Die bezirkliche Bauaufsicht Pankow wurde mit Schreiben vom 04.04.2018 über die erteilte Zustimmung in Kenntnis gesetzt. Die Baudurchführung (im Auftrag von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) liegt in der Zuständigkeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. 3. Welche aktuellen Standards für Schulneubauten (Raumprogramm, technische Ausstattung, Lüftung, Nachhaltigkeit etc.) werden von diesem MEB eingehalten? 4 Zu 3.: Hinsichtlich Raumprogramm und technischer Ausstattung bilden die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgelegten Raum- und Funktionsprogramme und Betriebsbeschreibungen die Grundlage der Planung und Durchführung der MEB. Die sicherheitsrelevanten und schulfunktionalen, technischen Anforderungen werden erfüllt, z.B. Sprachalarmierungsanlage, Sicherheitsbeleuchtung. Alle Unterrichtsräume werden durch eine strukturelle Verkabelung vernetzt, einige werden mit interaktiven Whiteboards ausgestattet. In allen Unterrichtsräumen besteht die Möglichkeit, interaktive Whiteboards zu installieren. Die Belüftung erfolgt in der Regel durch Fensterlüftung, eine mechanische Lüftung wird in Sanitärräumen und Küchen installiert. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird eingehalten. 4. Handelt es sich beim MEB der Tesla-Schule um eine temporäre Maßnahme (vorweg) zum eigentlichen Projekt laut Berliner Schulbauoffensive (BSO) in der Conrad-Blenkle-Straße 20 (ausgewiesen als Erweiterung mit 18,75 Mio Euro)? Zu 4.: Nein, es handelt sich beim MEB der Tesla-Gemeinschaftsschule nicht um eine temporäre Maßnahme. Die Umsetzung (Abbruch Altgebäude, Errichtung MEB) der Tesla-Schule wird im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) vom Bezirksamt Pankow übernommen. Die Maßnahmen (Investitionsplanung 2018 - 2022) für den Neubau der Grundschule an der Conrad-Blenkle-Straße 20 inklusive MEB erfolgen im Rahmen der BSO in Amtshilfe durch SenStadtWohn. 5. In welcher Bauform soll die in der BSO mit 18.75 Mio Euro ausgewiesene Erweiterung geplant und errichtet werden? Zu 5.: Für die Tesla-Gemeinschaftsschule soll noch eine Sporthalle entsprechend Wettbewerbsentwurf errichtet werden. Aus der Summe, fortgeschrieben 21,34 Mio. Euro, werden weiterhin eine Mensa, Küche, Lehrküche, Arbeitslehre einschließlich Außen- und Sportanlagen finanziert. Für die neue Grundschule an der Conrad- Blenkle-Straße 20 wird von SenStadtWohn derzeit ein Wettbewerb für Modulare Grundschulen durchgeführt. Das Ergebnis soll Ende 2018 vorliegen. 6. Welcher langfristige Zusammenhang für die ergänzende neue Schule gegenüber von Conrad- Blenkle-Straße 60 führte zur Planung eines neuen MEB, der aktuell dort errichtet wird? Zu 6.: Die neue Grundschule in der Conrad-Blenkle-Straße 20/Cotheniusstraße soll insbesondere die schulische Versorgung des ehemaligen Entwicklungsgebietes „Alter Schlachthof“ sichern. Hintergrund ist, dass 2006 eine Vorhaltefläche für einen Grundschulstandort auf dem ehemaligen Entwicklungsgebiet „Alter Schlachthof“ von der für das Gebiet ehemals 5 verantwortlichen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht vorgesehen war. Die damaligen Planungsgrundlagen zur Berechnung des aus Wohnungsneubau resultierenden schulischen Bedarfs rechtfertigten keinen eigenen Schulstandort. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung übernahm der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg die schulische Versorgung der Grundschülerinnen und Grundschüler in dem Pankower Gebiet. Mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 wurde die Verwaltungsvereinbarung vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einseitig gekündigt. Ab dem Schuljahr 2018/19 muss der Bezirk Pankow die schulische Versorgung seines Gebiets "Alter Schlachthof" in Gänze übernehmen, ohne dafür allerdings ausreichend Schulplatzkapazitäten zu haben. Die Kinderzahlen im Gebiet sind seit Jahren weitaus höher, als die Bedarfsberechnungen von 2006 prognostizierten. Die Errichtung des MEB im ersten Bauabschnitt dient daher der Bereitstellung der dringend notwendigen zusätzlichen Grundschulplätze, um die schulische Versorgung „Alter Schlachthof" durch den Bezirk Pankow zu sichern. 7. Welche Genehmigungen incl. Baugenehmigung sind für die Einzel-Aufstellung dieses neueren MEB erteilt worden bezüglich langfristiger Planung, langfristiger Nutzung, städtebaulicher Einordnung in das Viertel? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 2. 8. Weshalb wurden auf dem neuen Schulgrundstück (gegenüber von Conrad-Blenkle-Straße 60) umfangreiche Baumfällungen vorgenommen, obwohl der Baumbestand in den Wettbewerbsunterlagen für die BSO noch zu beachten war? Zu 8.: Auf dem Grundstück Conrad-Blenkle-Straße 20 wurden auf einer Teilfläche nur die Bäume gefällt, welche für das dringend benötigte Bauvorhaben –MEB – erforderlich waren. 9. Welche übergeordnete Planung machte dieses MEB erneut vorab erforderlich und führte es als quasi geschützte Bedingung in den noch laufenden Wettbewerb der zugehörigen Typenschule mit der neuen Schulraumqualität ein? Ist ein Abriss und ggf. eine physische Versetzung des MEB an einen anderen Standort möglich und beabsichtigt? Zu 9.: Nein, ein Abriss und ggf. eine physische Versetzung des MEB an einen anderen Standort ist nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die Notwendigkeit des MEBs ist bei Frage 6 erläutert worden. 10. Im Wettbewerb Typenschule (gegenüber von Conrad-Blenkle-Straße 60) wird auf das zu beachtende denkmalgeschützte Wohngebäude vom Architekten Taut (Conrad-Blenkle-Straße 60 u.a.)hingewiesen. Welche Auflagen aus denkmalrechtlicher Sicht wurden für die Genehmigung der beiden MEBs (gegenüber von Conrad-Blenkle-Straße 60 und Conrad-Blenkle-Straße 20) in diesem Zusammenhang gemacht und wie unterscheiden sich die beiden MEBs deshalb optisch von anderen MEBs? 6 Zu 10.: Die denkmalgerechte Zustimmung zum MEB ist bei Einhaltung der Auflage, das Farbkonzept der Fassaden frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde (UD) abzustimmen, erteilt worden. Abgestimmt wurde ein „Stone_Beige (NCS 1005- Y20R)“, ein sich zurücknehmender Farbton, der keine wesentliche Beeinträchtigung des Denkmalbereichs erwarten lässt. 11. Welches Vergabeverfahren/ Preisfindung ging der Vergabe der o.g. MEBs an die Firma Goldbeck voraus? Liegen Rahmenverträge vor? Gab es weitere Anbieter, insbesondere auch mit anderen Bauweisen, z.B. Holzbau? Zu 11.: Als Vergabeverfahren wurden EU-weite Ausschreibungen mit definierten Standorten und der Auftragsoption weiterer Standorte über Rahmenverträge durchgeführt. Bei der Ausschreibung der 3. Teilmaßnahme-MEB24 (u.a. Tesla-Schule) wurde nur ein Angebot abgegeben. Bei der Ausschreibung der 5. Teilmaßnahme (u.a. Conrad-Blenkle-Straße) gab es außer dem Angebot der Firma Goldbeck ein Angebot der Bietergemeinschaft CMS Container Modul Systeme GmbH und Jedinstvo Krapina d.o.o., die Module in Stahlbauweise angeboten hat. Ein Angebot in Holzbauweise wurde nicht eingereicht. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Goldbeck. 12. Welche bisher ungedeckten Raum- oder Flächenbedarfe hat die Abteilung Kultur, Finanzen und Personal des Bezirksamtes Pankow im Einschulungsbereich der Tesla-Schule bzw. in der dazugehörenden Bezirksregion? 13. Was hat die Abteilung Kultur, Finanzen und Personal des Bezirksamtes Pankow bisher unternommen, diese Raum- und Flächenbedarfe zu decken? 14. Wäre durch eine bauliche Integration in die vorhanden oder neu zu errichtenden Gebäude der Tesla-Schule der Raum- und Flächenbedarf der Abteilung Kultur, Finanzen und Personal des Bezirksamtes Pankow in dieser Region – auch teilweise – zu decken? Zu 12. bis 14.: Das Amt für Weiterbildung und Kultur hat in der bezeichneten Region keinen bisher ungedeckten Raum- oder Flächenbedarf im Einschulungsbereich der Tesla-Schule bzw. in der dazugehörenden Bezirksregion. Grundsätzlich ist zu ergänzen, dass aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksgröße der Raum- und Flächenbedarf zur Schaffung der zusätzlichen Grundschulplätze sowie für die Umsetzung des Gemeinschaftsschulkonzepts erforderlich ist. 15. Welche bisher ungedeckten Raum- oder Flächenbedarfe hat die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste des Bezirksamtes Pankow im Einschulungsbereich der Tesla-Schule bzw. in der dazugehörenden Bezirksregion? 16. Was hat die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste des Bezirksamtes Pankow bisher unternommen, diese Raum- und Flächenbedarfe zu decken? 7 17. Wäre durch eine bauliche Integration in die vorhanden oder neu zu errichtenden Gebäude der Tesla-Schule der Raum- und Flächenbedarf der Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste des Bezirksamtes Pankow in dieser Region – auch teilweise – zu decken? Zu 15. bis 17.: Die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste hat keine eigenen Raum- oder Flächenbedarfe auf dieser Fläche. Hier ist ausschließlich eine schulische Nutzung vorgesehen. 18. Welche bisher ungedeckten Raum- oder Flächenbedarfe hat die Abteilung Jugend, Wirtschaft und Soziales des Bezirksamtes Pankow im Einschulungsbereich der Tesla-Schule bzw. in der dazugehörenden Bezirksregion? 19. Was hat die Abteilung Jugend, Wirtschaft und Soziales des Bezirksamtes Pankow bisher unternommen, diese Raum- und Flächenbedarfe zu decken? 20. Wäre durch eine bauliche Integration in die vorhanden oder neu zu errichtenden Gebäude der Tesla-Schule der Raum- und Flächenbedarf der Abteilung Jugend, Wirtschaft und Soziales des Bezirksamtes Pankow in dieser Region – auch teilweise – zu decken? Zu 18. bis 20.: Die Abteilung Jugend, Wirtschaft und Soziales hat keine eigenen Raum- oder Flächenbedarfe auf dieser Fläche. Hier ist ausschließlich eine schulische Nutzung vorgesehen. 21. Welche bisher ungedeckten Raum- oder Flächenbedarfe hat die Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung des Bezirksamtes Pankow im Einschulungsbereich der Tesla-Schule bzw. in der dazugehörenden Bezirksregion? 22. Was hat die Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung des Bezirksamtes Pankow bisher unternommen, diese Raum- und Flächenbedarfe zu decken? 23. Wäre durch eine bauliche Integration in die vorhanden oder neu zu errichtenden Gebäude der Tesla-Schule der Raum- und Flächenbedarf der Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung des Bezirksamtes Pankow in dieser Region – auch teilweise – zu decken? Zu 21. bis 23: Die Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung hat keine eigenen Raum- oder Flächenbedarfe auf dieser Fläche. Hier ist ausschließlich eine schulische Nutzung vorgesehen. 24. Welche bisher ungedeckten Raum- oder Flächenbedarfe hat die Abteilung Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit des Bezirksamtes Pankow im Einschulungsbereich der Tesla-Schule bzw. in der dazugehörenden Bezirksregion? 25. Was hat die Abteilung Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit des Bezirksamtes Pankow bisher unternommen, diese Raum- und Flächenbedarfe zu decken? 26. Wäre durch eine bauliche Integration in die vorhanden oder neu zu errichtenden Gebäude der Tesla-Schule der Raum- und Flächenbedarf der Abteilung Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit des Bezirksamtes Pankow in dieser Region – auch teilweise – zu decken? 8 Zu 24. bis 26.: Der Standort steht ausschließlich für schulische Zwecke zur Verfügung und somit waren darüber hinausgehende Betrachtungen einer anderweitigen oder zusätzlichen Nutzung nicht Bestandteil der Planungen (siehe auch Antwort zu den Fragen 12 - 23). Zur Deckung der weiteren schulischen Bedarfe in der Region wird der Neubau einer Grundschule am Standort Conrad-Blenkle-Straße 20 entwickelt. Berlin, den 14. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie