Drucksache 18 / 16 886 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2018) zum Thema: Unterstützung für “bedürftige” Haustiere und Antwort vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 886 vom 30. Oktober 2018 über Unterstützung für „bedürftige“ Haustiere ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Teilweise bezugnehmend auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 18/15390 1. Welche finanzielle Unterstützung plant der Senat im Haushaltsplan 2020/2021 für die Berliner Tiertafel e. V. und ähnliche Projekte? Bitte geplante Höhe und Verein/Organisation angeben. Wenn keine Unterstützung geplant ist, warum nicht? Zu 1.: Der Senat plant im Doppelhaushalt 2020/2021 erneut eine Unterstützung der Berliner Tiertafel im bisherigen Umfang von jeweils 10.000 € in den Jahren 2017 und 2018. Darüber hinaus ist eine Bezuschussung der Mietzahlungen für die neuen Räume der Berliner Tiertafel geplant (siehe Frage 2). 2. Wie ist der Stand der Immobiliensuche der Berliner Tiertafel e. V.? Welche Maßnahmen kann und wird der Senat ergreifen, um die Berliner Tiertafel bei der Findung eines neuen Standortes zu unterstützen? Zu 2.: Die Berliner Tiertafel e.V. hat in der Zwischenzeit die Zusage für eine Anmietung von Räumen in Berlin Hohenschönhausen erhalten. Die Räume werden von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zur Verfügung gestellt und können ab dem 01.01.2019 angemietet werden. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hatte sich Anfang Oktober 2018 schriftlich an die BIM gewandt und um Unterstützung bei der Raumsuche bzw. die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für die Berliner Tiertafel gebeten. Im Falle einer Anmietung der genannten Flächen prüft die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung derzeit, ob und in welchem Umfang künftig eine Förderung der Mietzinszahlungen erfolgen kann. 3. Welche weiteren Projekte gibt es für Tierhalter mit wenig Einkommen zur Unterstützung der Tierhaltung? 4. In welche Unterkünfte können Obdachlose ihre Hunde mitnehmen? 5. Gibt es für Obdachlose die Möglichkeit ihre Hunde vorübergehend unterzubringen, wie es zum Beispiel laut Zeitungsberichten das Tierheim Essen für kalte Nächte anbietet? Zu 3., 4. und 5.: In Berlin gibt es neben der Berliner Tiertafel auch weitere, kleinere Institutionen , die im Bedarfsfall unterstützend tätig werden. Es besteht die Möglichkeit, sich über niedergelassene Tierärzte weitere Informationen und Kontakte einzuholen. 2 Der Berliner Senat organisiert und finanziert im Integrierten Sozialprogramm/ISP niedrigschwellige ambulante Dienste, teilstationäre und stationäre Unterkünfte in Kooperation mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die Zielgruppe befindet sich häufig in prekären Lebenslagen. Die Belastungen sind insbesondere bei den obdachlosen , auf der Straße lebenden Menschen besonders groß. Die Angebote haben das Ziel, die Menschen in die Regelversorgung zu vermitteln, um sofort eine Versorgungslage sicherzustellen und um dauerhaft die sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Alle sechs Anbieter von Notübernachtungen im ISP haben sich konzeptionell gegen die Aufnahme von Hunden entschieden, da die Notaufnahme und Notversorgung der Menschen im Vordergrund steht. Die Anwesenheit von Hunden ist für eine nicht geringe Anzahl von Menschen angstbesetzt. Dieser Umstand darf nicht dazu führen, dass auf die Inanspruchnahme von Notübernachtungen verzichtet wird. Insofern steht die Nothilfe für die Menschen klar im Vordergrund. 6. Wie ist der Umgang mit Obdachlosen, die die Hundesteuer für ihre Hunde nicht entrichten können? Zu 6.: Die Hundehaltung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen sind die Finanzämter angewiesen, bei wohnungslosen Personen, die ihren Hund beim Finanzamt steuerlich anmelden, ein Steuerkonto zu eröffnen. Wenn dauerhaft nur mit Bezug von Arbeitslosengeld II/Grundsicherung oder Einkünften auf gleichem Niveau zu rechnen ist, wird die Hundesteuer nach § 163 Abgabenordnung (AO) abweichend auf null Euro festgesetzt. Bei der steuerlichen Anmeldung im Finanzamt wird der Steuerbescheid persönlich übergeben und eine gültige Hundesteuermarke ausgehändigt . Berlin, den 19. November 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung