Drucksache 18 / 16 887 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2018) zum Thema: Spandau: WiA-Büro und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16887 vom 30. Oktober 2018 über Spandau: WiA-Büro ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Spandauer BVV Beschluss mit der Drucksache - 0952/XX hinsichtlich der Forderung das Tätigkeitsfeld des WIA-Büros nach Möglichkeit auf alle in Spandau lebende Migrantinnen und Migranten auszuweiten? 1.1. Besteht eine solche Möglichkeit? Zu 1. und 1.1: Der Senat bewertet Beschlüsse aus der Bezirksverordnetenversammlung grundsätzlich nicht. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Fachkonzepts der Willkommen-in-Arbeit-Büros (WiA-Büros). Veränderungen in der Zielgruppe sind unter Berücksichtigung des Beratungsangebots des Bezirks und des Landes zu prüfen. 2. Wäre eine unter 1 genannte Erweiterung überhaupt beabsichtigt bzw. unter aktuellen Voraussetzungen möglich? Zu 2.: Siehe zu 1. 2.1. Falls nein - unter welchen Voraussetzungen wäre eine solche Erweiterung möglich und wäre dies realistisch? Zu 2.1: Entfällt. 2.2. Falls ja – wie sieht es aktuell in der Praxis aus? Zu 2.: Entfällt. 2 3) Ist eine Weiterfinanzierung des WIA Büros in Spandau geplant? 3.1. Falls ja – bitte konkretisieren? 3.2. Falls ja – seit wann? 3.3. Falls nein – warum nicht? 3.4. Falls nein – hat der BVV Beschluss Einfluss auf die Senatsentscheidung? Zu 3. und 3.1 bis 3.4: Eine Weiterfinanzierung kann grundsätzlich erfolgen, wenn im Haushalt für die Jahre 2020/21 ausreichend Mittel für eine Fortsetzung der WiA-Büros auf Grundlage des Fachkonzepts zur Verfügung stehen. Berlin, den 12. November 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales