Drucksache 18 / 16 900 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2018) zum Thema: Sprechstunden der Schulaufsicht von Sen BJF und Antwort vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16900 vom 30. Oktober 2018 über Sprechstunden der Schulaufsicht von Sen BJF ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es nach wie vor zu, dass die Schulaufsicht in den regionalen Außenstellen eine Präsenzpflicht hat während der öffentlichen Sprechstunden donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr mit Ausnahme der Ferienwochen? 2. Gibt es für die Schulaufsicht der zentral verwalteten allgemeinbildenden Schulen ebenfalls öffentliche Sprechstunden wie unter Frage 1 formuliert? 3. Wenn nein zu Frage 2, warum gibt es hier einen Unterschied in der Anwesenheitspflicht der Schulaufsicht bei regionalen und zentralverwalteten Schulen zum Nachteil der Elternschaft? 4. Wird es eine Vereinheitlichung geben, und wenn ja, ab wann? Zu 1. bis 4.: In den Außenstellen der regionalen Schulaufsichten finden regelmäßig donnerstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentliche Sprechstunden der Schulrätinnen und Schulräte statt. Dies gilt grundsätzlich auch in der Ferienzeit und wird bei Abweichung hiervon durch Aushang vor Ort bekanntgegeben. Die operative Schulaufsicht der zentralverwalteten Schulen ist jeden Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr und in den Ferien von 15:00 bis 17:00 Uhr in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erreichbar. 5. Welche Gründe gibt es, dass Schulaufsichtsbeamte grundsätzlich bzw. in Einzelfallregelungen von der Präsenzpflicht donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr - siehe Frage 1 - befreit bzw. beurlaubt sind? 6. Welche Rechts- u. Verwaltungsvorschriften finden Anwendung bzgl. Frage 5.? Zu 5. und 6.: Es gelten die Regelungen der Dienstvereinbarung zur Gestaltung der Arbeitszeit. Insofern durch Urlaub, Krankheit oder weitere dienstliche Verpflichtungen die Anwesenheit einer Schulrätin bzw. eines Schulrates nicht möglich ist, wird dieser durch Kolleginnen und Kollegen vor Ort vertreten bzw. vereinbart Termine außerhalb der regulären Sprechzeit. Berlin, den 05. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie