Drucksache 18 / 16 901 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2018) zum Thema: Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und Antwort vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 901 vom 30.10.2018 über Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte für die einzelnen Jahre auflisten.) Zu 1.: Im Folgenden ist das Aufkommen der Gewerbesteuer für die Jahre 2013 bis 2017 aufgeführt: 2013 1.371.195.791,96 EUR 2014 1.534.445.236,70 EUR 2015 1.480.622.884,11 EUR 2016 1.709.751.741,90 EUR 2017 1.948.486.933,14 EUR 2. Wie sehen die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten 5 Jahren in den einzelnen Bezirken aus? (Bitte für die einzelnen Bezirke pro Jahr auflisten.) Zu 2.: Informationen darüber, wie sich die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten fünf Jahren auf die einzelnen Berliner Bezirke verteilten, liegen dem Senat nicht vor. In Berlin sind insgesamt 21 Finanzämter für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer zuständig . Diese untergliedern sich in 17 Finanzämter mit regionaler Zuständigkeit und vier Finanzämter für Körperschaften. Bereits bei den Finanzämtern mit regionaler Zuständigkeit ist eine Auflistung der Gewerbesteuereinnahmen für die einzelnen Bezirke nicht möglich. Denn dem Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg ist neben der Zuständigkeit für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auch eine besondere Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer bei allen Steuerpflichtigen zugewiesen, bei denen für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages ein Finanzamt außerhalb des Landes Berlin zuständig ist und die in Berlin eine oder mehrere Betriebsstätten unterhalten . Auch bei den Finanzämtern für Körperschaften ist eine Auflistung der Gewerbesteuereinnahmen für die einzelnen Bezirke nicht möglich. Die vier Finanzämter für Körperschaften sind im Wesentlichen zuständig für die Besteuerung von juristischen Personen. Dabei erstreckt sich die Zuständigkeit des jeweiligen Finanzamtes für Körperschaften zum einen auf mehrere Berliner Bezirke. Zum anderen ist jedes Finanzamt für Körperschaften für Konzerne bestimmter Branchen zuständig und zwar unabhängig von deren Sitz innerhalb Berlins. Berlin, den 13.11.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen