Drucksache 18 / 16 905 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (I) und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16905 vom 30.10.2018 über Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (I) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass Dr. Lederer kurz nach seinem Amtsantritt dem Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Dr. Knabe öffentlich dienstrechtliche Sanktionen angedroht hat, weil er nach der Berufung des Ex-Stasi-Offiziersschülers Andrej Holm zum Berliner Staatssekretär privat einen Link an Journalisten weitergeleitet hat, der zu einer Kopie der MfS-Kaderakte führte, die einige Jahre zuvor von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) der Presse ausgehändigt worden war? Zu 1.: Nein. 2. Wurde der Direktor der Gedenkstätte vor der öffentlichen Ankündigung dienstrechtlicher Überprüfungen von Herrn Dr. Lederer darüber informiert? Trifft es zu, dass der Direktor erst aus der Presse davon erfuhr? Falls ja, wie vereinbart sich die öffentliche Ankündigung möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen ohne vorherige Rücksprache mit dem Betroffenen mit der Aussage von Herrn Dr. Lederer , dass er sich „die gesamte Zeit öffentlich sehr zurückgehalten“ habe? Zu 2.: Die Frage tangiert laufende Rechtsstreitigkeiten und kann daher nicht beantwortet werden. 3. Trifft es zu, dass Dr. Lederer eine rechtliche Stellungnahme einholen ließ, das dem Direktor der Gedenkstätte einen Rechtsverstoß vorwarf, obwohl der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen die Weiterleitung des Links ausdrücklich nicht beanstandet hatte? 4. Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage holte Herr Dr. Lederer diese Stellungnahme ein, bei wem, wann und wer war der Autor? Seite 2 von 2 5. Trifft es zu, dass Herr Dr. Lederer den Direktor der Gedenkstätte dazu aufgefordert hat, zu der von ihm in Auftrag gegebenen Stellungahme rechtlich Stellung zu nehmen, ihm aber gleichzeitig die Einholung eines entsprechenden Gutachtens auf Stiftungskosten untersagen wollte? 6. Stimmt es, dass das eingeholte Gutachten Herrn Dr. Lederer eine Kompetenzüberschreitung vorwarf und die Weitergabe des Links für rechtlich korrekt erklärte? 7. Trifft es zu, dass Senator Dr. Lederer nach Eingang des Gutachtens versucht hat, ein Gegengutachten einzuholen? Falls ja: bei wem mit welchem Ergebnis? Zu 2.-7.: Siehe Antwort zu 2. Berlin, den 12.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa