Drucksache 18 / 16 907 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Wald an der Sportforumstraße und Antwort vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16907 vom 30. Oktober 2018 über Wald an der Sportforumstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Bäume stehen auf der Grünfläche zwischen Gutsmuthsweg, Rominter Allee, Olympische Platz und bis zur Grundstücksgrenze der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin? Antwort zu 1: Folgende Auskunft gab der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: „Dem Bezirksamt liegen dazu keine Unterlagen, Sachverständigen-Gutachten o. ä. vor. Die genaue Anzahl der Bäume ist nicht bekannt, eine vorsichtige Schätzung ergibt eine Größenordnung von um die 1000 Bäume. Wichtiger als die Anzahl der Bäume ist möglicherweise die Frage, um welche Bäume es sich hierbei handelt: Zum Teil befinden sich in diesem Gebiet Altbaumbestände mit bis zu 250 Jahre alten Eichen.“ 2 Frage 2: Wer sind die Eigentümer zu welchen Anteilen und mit welchen Größenanteilen an dem beschriebenen Grundstück? Antwort zu 2: Folgende Auskunft gab der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: „Eigentümer ist das Land Berlin und für die Sportforumstraße 1-11 ist Eigentümer eine Berliner Genossenschaft. Größenanteile können nicht genannt werden, da der genannte Bereich zu dem gesamten Olympiagelände zählt. Nur der Bereich von der Sportforumstraße 1-11 ist davon ausgenommen. Diese Fläche zählt ca. 14.000 m².“ Frage 3: Wie sieht die baurechtliche Ausweisung der verschiedenen Teile des Grundstücks aus? Antwort zu 3: Folgende Auskunft gab der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: „Das gesamte Olympiagelände ist nach dem Baunutzungsplan vom 28.12.1960 (ABl. 1961, S. 742) als Gebiet mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen. Diese Darstellung gilt als nicht übergeleitet im Sinne von § 173 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Für das Grundstück gibt es daher keine verbindlichen Bebauungsplanregelungen gemäß § 30 BauGB. Aufgrund der Lage innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens § 34 (unbebauter Innenbereich) maßgeblich.“ Frage 4: Welche Beschlüsse der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf bestehen bezüglich des Erhalts von öffentlichen Grün- und Waldflächen und welche Bedeutung haben diese Beschlüsse für den Senat von Berlin? Antwort zu 4: Nach Auskunft des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf liegen zu diesem Sachverhalt zwei Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung vor. Es handelt sich um die Beschlüsse Drucksache 1699/4 „Zustimmung zum Bürgerbegehren Grünflächen“ und 0019/5 „Flächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die vom Bürgerbegehren Grünflächen betroffen sind“. Diese Beschlüsse unterstützen das grundsätzliche Bestreben des Senats die grüne Infrastruktur Berlins zu erhalten und zu qualifizieren. Frage 5: Welchen ökologischen Wert hat das Grundstück, welche Untersuchungen haben dazu mit welchen Ergebnissen und wann und durch wen stattgefunden? 3 Antwort zu 5: Folgende Auskunft gab der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: „Dem Bezirksamt liegen dazu keine Unterlagen, Sachverständigen-Gutachten o. ä. vor (mit Ausnahme einer Biotopkartierung, die im Umweltatlas einsehbar ist). Diese wären aber in jedem Fall notwendig, um eine seriöse Bewertung der Bedeutung für den Naturschutz vorzunehmen. Die meisten der in dem Gebiet vorkommenden Wälder sind Eichenmischwälder bodensaurer Standorte, zum Teil Eichenmischwälder trockenwarmer Standorte. Nach § 28 des Berliner Naturschutzgesetzes sind solche Wälder gesetzlich geschützt. Bestände von Eichen dieses Alters bieten Höhlenhabitate für Fledermäuse und Vögel, eventuell auch Lebensraum für besonders geschützten holzbewohnenden Käfern. Darüber hinaus befindet sich innerhalb des Waldes am Sportforum eine offene Fläche, auf der sich Sandmagerrasen befinden, die ebenfalls gesetzlich geschützt sind. Das Grundstück hat daher vermutlich einen sehr hohen ökologischen Wert.“ Frage 6: Welche Ausgleichsmaßnahmen müssten ggf. in welchem Umfang wo realisiert werden? Antwort zu 6: Folgende Auskunft gab der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: „Dem Bezirksamt liegen dazu keine Unterlagen, Sachverständigen-Gutachten o. ä. vor. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Bebauung dieser Fläche als Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts zu betrachten wäre. Ausgleichsmaßnahmen müssen in räumlichfunktionalem Zusammenhang mit dem Eingriff realisiert werden. Nach § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Eingriffe ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Im strengen Sinn ist ein Waldbestand eines solchen Alters nicht ausgleichbar, weshalb im Prinzip eine Waldbegründung auf einer deutlich größeren Fläche vorgenommen werden müsste. Eine entsprechende gutachterliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung müsste vorgenommen werden. Hinzu käme, dass für möglicherweise vorkommende streng geschützte Arten zusätzlich artenschutzrechtliche Maßnahmen getroffen werden müssten.“ Berlin, den 13.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz