Drucksache 18 / 16 908 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Schafft Senator langjährige Tradition zu Lasten der Westenderinnen und Westender ab? und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 908 vom 30.10.2018 über Schafft Senator langjährige Tradition zu Lasten der Westenderinnen und Westender ab? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Jahre wurde das Grundstück Olympische Straße Ecke Rominter Allee in der Adventszeit vom „Weihnachtszirkus“ genutzt? Inwieweit teilt der Senat meine Auffassung, dass der Zirkus über die Jahre sehr gut besucht wurde und inzwischen als traditionelle Veranstaltung vor Ort angesehen wird? Inwieweit treffen Informationen zu, dass der Zirkus seit 1993, also 24 Jahre, das Grundstück nutzen konnte? Inwieweit kann der Senat Aussagen bestätigen, dass der Zirkus jährlich von ca. 24.000 Personen besucht wurde? Zu 1.: Die genannten Veranstaltungsjahre treffen zu. Der Senat hat jedoch keine Kenntnisse über die genauen Besucherzahlen. 2. Welche Einnahmen wurden jährlich durch die Verpachtung des Grundstücks für das Land Berlin erwirtschaftet? 3. Welche anderen vertraglichen Vereinbarungen bestehen bezüglich des Grundstücks mit welchen Gesamteinnahmen? Zu 2. und 3.: Es gibt keinen Vertrag mit dem Zirkus. Es gibt nur einen Vertrag mit der Pächterin des Parkplatzes. Im Hinblick auf die schützenswerte Interessen der Pächterin kann der Senat keine Angaben machen. 4. Inwieweit sind die weiteren vertraglichen Vereinbarungen von der Entscheidung des Senats ebenfalls betroffen? Zu 4.: Seite 2 von 3 Keine. 5. Inwieweit steht die kurzfristige Kündigung der Nutzungsvereinbarung mit dem Zirkus mit Planungen von Hertha BSC in Verbindung und wie sieht ein diesbezüglicher Sachstand aus? Zu 5.: Die Kündigung steht nicht in Verbindung mit den Planungen von Hertha BSC. Hertha BSC hat Planungen hinsichtlich dieses Grundstückes nicht konkretisiert. 6. Wann und aus welchen Gründen wurde der Pachtvertrag mit den Betreibern des Circus Voyage gekündigt? Inwieweit treffen Informationen zu, dass gerade mal zwei Monate vor geplanten und traditionellen Nutzungsbeginn eine Mitteilung erfolgte, dass das Grundstück nicht weiter für den Zirkus zur Verfügung steht? Zu 6.: Zwischen dem Zirkus und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport besteht kein direktes Rechtsverhältnis. Es ist dementsprechend auch keine Kündigung erfolgt. Im Pachtvertrag ist unter anderem geregelt, dass es für den Zweck einer Untervermietung einer schriftlichen vorherigen Genehmigung bedarf. Der Antrag auf Genehmigung ist erst am 02.10.2018 durch die Pächterin gestellt und mit Schreiben vom 04.10.2018 beantwortet worden. 7. Inwieweit sind mündliche Zusagen der Olympiaparkverwaltung gegenüber den Betreibern des Zirkus Voyage rechtlich und moralisch bindend? Zu 7.: Im Beschluss vom 14.11.2018 bezieht sich das Berliner Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung auf die bisher praktizierte Vergabe. Vor diesem Hintergrund erscheint es irrelevant, ob vermeintliche Zusagen rechtlich und moralisch bindend sind. 8. Inwieweit kann der Senat nachvollziehen, dass eine derartig kurzfristige Absage die Betreiber organisatorisch und finanziell vor erhebliche Probleme stellt? Zu 8.: Dem Zirkus ist bekannt, dass nur vorbehaltlich einer jährlich wiederkehrenden vorherigen schriftlichen Genehmigung von der Pächterin der Parkplatz weitervermietet werden kann. Der Zirkus hätte sich gerade der ihm wohl in der Branche bekannten Haltung zu Wildtieren im Zirkus und auch aufgrund der im letzten Jahr geführten Diskussionen für die Saison 2018/2019 absichern müssen. 9. Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass mit einer Absage an eine Nutzung des Grundstücks die Existenz von ca. 40 Arbeitsplätzen verbunden ist? Zu 9.: Der Senat hat keine Kenntnis über Umsatz, Anzahl der vom Circus Voyage beschäftigten Arbeitskräfte, deren Beschäftigungsverhältnisse oder andere unternehmensinterne Informationen. 10. Inwieweit ist der Senat auf Gesprächswünsche der Betreiber eingegangen und wenn nicht, warum nicht? Seite 3 von 3 Zu 10.: Der Senat hat einen Kontakt zum Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hergestellt, um ein Ersatzgrundstück zu finden. 11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat von Berlin, wie in den vergangenen 24 Jahren, eine Nutzung des Grundstücks für den Zirkus zu ermöglichen? Zu 11.: Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14.11.2018 ist der Senat dazu angehalten, die Pächterin anzuweisen, die Fläche für eine Untervermietung in der aktuellen Weihnachtssaison freizugeben. Berlin, den 12. November 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport