Drucksache 18 / 16 909 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Lärmmessungsergebnisse Lollapalooza 2018 und Antwort vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16909 vom 30.10.2018 über Lärmmessungsergebnisse Lollapalooza 2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit treffen Informationen zu, dass 70dB A die zugelassene Lärmgrenze für Veranstaltungen ist, dass 75 dB A als Ausnahme zugelassen wurden und dass für das Festival 79 dB A für das Corbusier Haus zugelassen wurde? Frage 2: Aus welchen rechtlichen und inhaltlichen Gründen wurde für das Corbusier Haus ein höherer Lärmwert als für einen beschriebenen Ausnahmefall zugelassen? Antwort zu 1 und 2: Gemäß § 11 Abs. 1 Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO) ist für störende Veranstaltungen ein maximal zulässiger Beurteilungspegel Lr von bis zu 70 dB(A) tagsüber zulässig. Gemäß § 11 Abs. 3 VeranstLärmVO ist unter Voraussetzung einer besonderen Bedeutung oder Akzeptanz im Einzelfall tagsüber ein maximal zulässiger Beurteilungspegel Lr von bis zu 75 dB(A) zulässig. Gemäß § 12 Abs. 2 und 3 VeranstLärmVO können für Veranstaltungen von herausragender Bedeutung in sehr seltenen Fällen u. a. die maximal zulässigen Pegel nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Veranstaltung und der schutzwürdigen Belange der Nachbarschaft im Einzelfall behördlich festgelegt werden. Eine herausragende Bedeutung dieser Veranstaltung wird seit 2016 auf Grund einer Prüfung in Zusammenarbeit mit der damals für Kultur zuständigen Senatskanzlei angenommen und deshalb für den Immissionsort Flatowallee 16 (Corbusierhaus) als zumutbar erachtet. 2 Frage 3: Welche Messungen wurden wann, wo und mit welchen Ergebnissen während des Festivals durchgeführt? Frage 4: Inwieweit treffen Informationen zu, dass 80,2 dB A beim Corbusier Haus gemessen wurden? Antwort zu 3 und 4: Sämtliche Schallimmissionsmessungen wurden sowohl während der gesamten Veranstaltungszeit als auch während der Soundchecks von einer gemäß § 29 b BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) bekannt gegebenen Messstelle durchgeführt. Die Messungen erfolgten in den Bereichen Brombeerweg, Sportforumstraße, Flatowallee und Scottweg. Es wurden Maximal- und Mittelungspegel gemessen, aus denen die entsprechenden Beurteilungspegel ermittelt wurden. Für den 08.09.2018 betrug der für den Bereich Flatowallee ermittelte Beurteilungspegel Lr = 80,2 dB(A). Damit wurde der behördlich vorgegebene maximal zulässige Beurteilungspegel von Lr = 79 dB(A) um ca. 1 dB überschritten. Der Maximalpegel wurde an diesem Tag um 1,4 dB überschritten. Alle weiteren behördlich vorgegebenen Pegelbegrenzungen wurden an allen o.g. Messorten eingehalten. Frage 5: Welche Konsequenzen wurden aus den Lärmüberschreitungen von der verantwortlichen Behörde wann gezogen? Welche Konsequenzen sind gesetzlich vorgesehen? Frage 6: Welche Konsequenzen hat die Überschreitung für eine mögliche Genehmigung im kommenden Jahr? Antwort zu 5 und 6: Die beauftragte Messstelle wurde bereits am 08.09.2018 vormittags durch einen für den Vollzug des Lärmschutzes bei Großveranstaltungen zuständigen Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) kontaktiert und aufgefordert sicher zu stellen, dass die Immissionsbegrenzungen einzuhalten sind. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Veranstalterseite in einer Nachbesprechung zu Lollapalooza 2018 am 23.10.2018 die folgenden geplanten Maßnahmen für die Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2019 mitgeteilt: - Der räumliche Radius, innerhalb dessen die Veranstalterseite den Anwohnenden Wohnersatzraum zur Verfügung zu stellen hat, soll in Abhängigkeit von den Planungen, insbesondere der Bühnenstandorte, im Jahr 2019 erweitert werden. - Ein Antrag auf einen von der Veranstalterseite geplanten dritten Veranstaltungstag (Freitag) wird seitens SenUVK nicht für genehmigungsfähig gehalten. - Morgendliche Soundchecks dürfen an beiden Veranstaltungstagen erst frühestens ab 09:00 Uhr stattfinden und werden auf maximal 2 Stunden pro Veranstaltungstag begrenzt. 3 - Während des Veranstaltungsbetriebes sind an beiden Veranstaltungstagen im Sinne des Anwohnerschutzes jeweils ein- bis zweistündige ruhige Phasen zu berücksichtigen. - An den beiden Hauptbühnen ist im Jahr 2019 Lautsprechertechnik einzusetzen, mit der insbesondere tieffrequente Lärmimmissionen im Umfeld weiter gemindert werden können. Weitere Optimierungen werden in Abhängigkeit von den Planungen der Veranstalterseite für das Jahr 2019 geprüft. Dabei werden insbesondere auch die Optimierung der von der Veranstalterseite zu leistenden Anwohnerinformationen und deren Überwachung gegenständlich sein. Es wird zudem geprüft, in die VeranstLärmVO eine zusätzliche Reglementierung für lang andauernde Veranstaltungen, die erhebliche Belästigungen durch tieffrequente Geräuschanteile verursachen, aufzunehmen. Berlin, den 09.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz