Drucksache 18 / 16 911 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Nachbereitung Lollapalooza 2018 und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 911 vom 30.10.2018 über Nachbereitung Lollapalooza 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Berliner Senat die Seriosität der Veranstalter des Lollapalooza-Festivals, wenn Anwohner berichten, dass eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Organisatoren und Anwohnern über eine auswärtige Unterbringung der Anwohner während des Festivals von den Veranstaltern nicht eingehalten wird und die Kosten nach Vorlage der Rechnungen entgegen gemachter Zusagen nicht übernommen werden? Zu 1.: Der Senat hat im Genehmigungsbescheid für das Lollapalooza 2018 bezüglich der Bereitstellung von Ausweichquartieren Regelungen getroffen. Dem Senat liegen keine Kenntnisse über Verstöße gegen diese Reglung vor. 2. Welche Schlüsse lassen nach Auffassung des Berliner Senats diese vertraglichen Verstöße für die Durchführung eines möglichen weiteren Festivals in Westend bezüglich der Interessen der Anwohner und Anwohnerinnen zu? Zu 2.: Entfällt wegen Antwort zu Frage 1. 3. Welche Gespräche gab es zwischen den Festivalbetreibern und der BVG über den Abschluss eines Kombitickets, warum ist es zu keinem Abschluss gekommen? Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass es zu keinem Abschluss gekommen ist und inwieweit sind offensichtliche Gewinnmaximierungsabsichten der Veranstalter dafür maßgeblich? Zu 3.: Zum Abschluss eines Kombitickets fanden zwischen dem Veranstalter, der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mehrere Gespräche statt. Das Nichtzustandekommen eines Kombitickets resultierte daraus, dass kein Einvernehmen bzgl. der Preisgestaltung des Kombitickets erzielt werden konnte. Seite 2 von 3 Da der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Zahlen zum Gewinn der Veranstaltung Lollapalooza vorliegen, können auch keine Aussagen über mögliche Gewinnmaximierungsabsichten getroffen werden. 4. Welche zusätzlichen Säuberungen (wo und wann), der umliegenden Straßen wurden von der BSR vorgenommen, wer ist für die Koste aufgekommen? Zu 4.: Zusätzlich war die BSR im Einsatz: Samstag, 08.09.2018 von 14.00 bis 22.08 Uhr mit einem Straßen- und Grünflächenreiniger Sonntag, 09.09.2018 von 05.42 bis 10.00 Uhr mit einer Großkehrmaschine, zwei Kleinkehrmaschinen, zwei Kehrrichtsammelfahrzeugen (je ein Kraftfahrer und zwei Straßen- und Grünflächenreiniger) sowie Sonntag, 09.09.2018 von 14.00 bis 22.08 Uhr mit einem Straßen- und Grünflächenreiniger Folgende Straßenabschnitte wurden gereinigt: Olympischer Platz Flatowallee bis Dickensweg Coubertinplatz Trakehner Allee Rossitterweg Jesse-Owens-Allee Reinigungsarbeiten waren: Papierkorbentleerung Beseitigung von Verschmutzungen und Verkehrsgefährdungen auf Straßen und Gehwegen Die Kosten für die Reinigungen im Nachgang des Lollapalooza-Festivals wurden der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Rechnung gestellt. 5. Welche zusätzlichen öffentlichen Bedürfnisanstalten wurden wo und wie lange aufgestellt und wer ist für deren Kosten aufgekommen? Zu 5.: Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit ist für das Jahr 2019 eine Durchführung des Festivals in Westend vorgesehen und welchen zusätzlichen Optimierungsbedarf sieht der Berliner Senat? Zu 6.: Die Durchführung des Festivals ist auch im Jahr 2019 am selben Standort geplant. Folgender Optimierungsbedarf wurde der Veranstalterseite bisher mitgeteilt: Der räumliche Radius, innerhalb dessen die Veranstalterseite den Anwohnenden Wohnersatzraum zur Verfügung zu stellen hat, soll in Abhängigkeit von den Planungen, insbesondere der Bühnenstandorte, im Jahr 2019 erweitert werden. Seite 3 von 3 Morgendliche Soundchecks dürfen an beiden Veranstaltungstagen erst frühestens ab 09:00 Uhr stattfinden und werden auf maximal 2 Stunden pro Veranstaltungstag begrenzt. Während des Veranstaltungsbetriebes sind an beiden Veranstaltungstagen im Sinne des Anwohnerschutzes jeweils ein- bis zweistündige ruhige Phasen zu berücksichtigen. An den beiden Hauptbühnen ist im Jahr 2019 Lautsprechertechnik einzusetzen, mit der insbesondere tieffrequente Lärmimmissionen im Umfeld weiter gemindert werden können. Weitere Optimierungen werden in Abhängigkeit von den Planungen der Veranstalterseite für das Jahr 2019 geprüft. Dabei wird insbesondere auch die Optimierung der von der Veranstalterseite zu leistenden Anwohnerinformationen und deren Überwachung betrachtet. Es wird zudem geprüft, in die Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO) eine zusätzliche Reglementierung für lang andauernde Veranstaltungen, die erhebliche Belästigungen durch tieffrequente Geräuschanteile verursachen, aufzunehmen. Berlin, den 12. November 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport