Drucksache 18 / 16 913 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Buslinie 309 und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16913 vom 30. Oktober 2018 über Buslinie 309 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme zu Frage 3 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an der entsprechend gekennzeichneten Stelle wiedergegeben. Frage 1: Wie beurteilt der Berliner Senat Berichte von Nutzern und Nutzerinnen der Buslinie 309, dass wiederholt Busse der betreffenden Linie gar nicht oder erheblich verspätet die Linie bedient haben? Antwort zu 1: Dem Berliner Senat sind Berichte und Beschwerden zur mangelnden Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Linie 309 bekannt. Die Ausfallmengen auf dieser Buslinie sind aktuell überdurchschnittlich hoch und sie fährt unregelmäßiger als der Großteil der BVG-Buslinien. Die Pünktlichkeit der aus Fahrgastsicht nicht ausfallenden Fahrten liegt für eine kurze Stadtquartierslinie deutlich unter der Erwartung. Hinzu kommen Einzelereignisse, wie beispielsweise Umleitungen aufgrund eines Polizeieinsatzes oder einer Havarie, die in den vergangenen Monaten für erhebliche Verspätungen sorgten. Insofern bestätigen die Berichte der Fahrgäste die von den Qualitätskennzahlen bekannte mangelnde Leistungserbringung. 2 Frage 2: Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass ganz besonders eine Buslinie, die zahlreiche soziale Einrichtungen und Krankenhäuser bedient, für die Nutzer und Nutzerinnen des ÖPNV von besonderer Bedeutung ist? Antwort zu 2: Der Senat teilt die Auffassung, dass die Linie für die Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Einrichtungen und des Krankenhauses von besonderer Bedeutung ist. Gerade bei einer solchen im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linie sind Fahrtausfälle nur im unvermeidbaren Einzelfall hinzunehmen. Frage 3: Wann und mit Hilfe welcher Maßnahmen kann der Berliner Senat dafür Sorge tragen, dass es nicht mehr zu einer derartigen Zahl von Ausfällen und Verspätungen kommt? Antwort zu 3: Für die operative Erbringung der Verkehrsleistung auf der Buslinie 309 ist die BVG verantwortlich. Die vorliegenden Beschwerden und die Bedeutung der Linie zum Anlass nehmend, hat der Aufgabenträger die BVG bereits im August 2018 gebeten, auf der Linie für ein zuverlässiges Angebot zu sorgen. Die BVG hat als Stellungnahme zur hiesigen Schriftlichen Anfrage mitgeteilt: „Leider wirkt sich ein Ausfall auf dieser Linie verheerend aus, da nur zwei Umläufe für die Linie 309 getaktet sind. Sollte zusätzlich zu den Stoßzeiten von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr die Linie 310 einen Ausfall haben wirkt sich dies ebenfalls auf die Linie 309 aus, da diese miteinander verkoppelt sind. Die vorhandene Baumaßnahme im kompletten nördlichen Kiezbereich der Sophie- Charlotten-Str. mit Einbindung Mollwitzstr., Heubnerweg und Pulsstr. durch Hoch- und Tiefbau ist ein Städtebauliches Projekt in dem auch die Schlosspark-Klinik mit integriert ist. Dieses Großbauprojekt soll in der Aufbau- bzw. Ausbauphase durch den öffentlichen Nahverkehr […] weiter bedient werden […]. Dieses haben wir in den Planungen mit angepassten Durchfahrtsbreiten, Schleppkurvenvergleichen und einer ausgeweiteten Wendeschleife für bevorstehende Baumaßnahmen bis dato realisieren können und somit die Anbindung für die Schlosspark-Klinik, das Studentenwohnheim, das Seniorenzentrum und verschiedene Institutionen wie gewünscht aufrechterhalten. Die unkalkulierbare Störanfälligkeit in diesem Bauabschnitt unterliegt einer nicht vorhersehbaren Anlieferung von Baumaterial durch Baufahrzeuge. Dies sind Betonanlieferungen […] oder Schwerlasttransporter mit Stahlverstrebungen, die den Rangierbedarf und die Entladung auf der eingeengten Fahrbahn vornehmen. Diese Anlieferungen unterliegen einer großen Streuung der dort tätigen Gewerke und können bei der Vielzahl der dort tätigen Firmen nicht eingeplant werden. Allerdings haben wir im Vorfeld auf eventuelle Verspätungen durch den erhöhten Schwerlastverkehr mit Baufahrzeugen hingewiesen. Zusätzlich sei vermerkt, das die Bauphasen sich innerhalb von zwei bis drei Monaten mit unterschiedlicher Straßenführung (bauzeitliche Lichtzeichenanlage), 3 Einbahnstraßenregelung (Mollwitzstr., Heubnerweg, Pulsstr.), Sperrung Sophie- Charlotten-Str. (Wendekehre an der Kreuzung Pulsstr.) ändern. Durch die aufgeführte Baumaßnahme entsteht im ungünstigsten Fall eine Fahrplanverspätung von bis zu fünf Minuten, die keinen Ausfall bewirkt. Bei Überprüfungen an fünf verschieden Tagen und Tageszeiten mit über zwei Stunden vor Ort ist es zu keiner Verspätung über drei Minuten nach der Umfahrung der Baumaßnahme gekommen. Im Zusammenspiel mit der anliegenden Bundesautobahn (BAB) und der dort fast täglichen Sperrung durch Unfälle kommt es zu einem Rückstau auf dem Spandauer Damm und dem daraus erhöhten Individualverkehr auf Streckenabschnitten der Linie 309 und 310.“ Ergänzend ist allgemein zur Situation im Busverkehr anzumerken, dass die BVG derzeit das vom Land Berlin bestellte Fahrtenangebot aufgrund von Personalmangel nicht vollständig erbringen kann. Trotz gesteigerter Anstrengungen bei der Einstellung und Ausbildung von Fahr- und Werkstattpersonal erreicht die BVG beim Verkehrsmittel Bus die verkehrsvertraglich vereinbarte Zuverlässigkeit nicht. Mit dem Beschluss des Mobilitätsgesetzes hat das Land Berlin die Priorisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herausgestellt. Demgemäß werden der BVG Handlungsspielräume für eine pünktlichere Verkehrsleistungserbringung eröffnet. Wie vor kurzem Pressemitteilungen zu entnehmen war, hat die BVG begonnen, z.B. Falschparker abschleppen zu lassen, die die Leistungserbringung im Busverkehr stören. Nur wenn die verkehrlichen Gegebenheiten dies nicht anders zulassen, erwartet der Aufgabenträger von der BVG Anpassungen des Fahrplans zur Verbesserung der Pünktlichkeit. Einzelereignisse wie Fahrzeugschäden, die unplanbar in die Leistungserbringung eingreifen, werden jedoch nie ganz auszuschließen sein. Berlin, den 12.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz