Drucksache 18 / 16 914 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Zukünftige Nutzung des Olympiastadions und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 914 vom 30.10.2018 über Zukünftige Nutzung des Olympiastadions ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sieht das Konzept des Berliner Senats bei einem möglichen Auszug des jetzigen Ankermieters zur Nachnutzung des Olympiastadions aus? 2. Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten für eine alternative Nutzung des Stadions durch die Olympiastadion GmbH nach einem möglichen Auszug des jetzigen Ankermieters aus? 3. Inwieweit wäre die Nutzung der benachbarten Waldbühne und die Höhe der Abgaben der Betreiber an das Land Berlin davon tangiert? Zu 1. bis 3.: Es ist beabsichtigt, die Olympiastadion Berlin GmbH zum Jahresende mit der Erarbeitung eines möglichen alternativen Businessplans zu beauftragen. 4. In welcher Form und mit welchen Inhalten werden die Interessen des Landes Berlins bei Überlassung von Grundstücken in unmittelbarer Nähe zum Olympiastadion an den jetzigen Ankermieter in die Verhandlungen eingebracht, um einen dauerhaften Schaden von der Olympiastadion GmbH und damit vom Land Berlin und deren Einnahmesituation abzuwenden? Zu 4.: Im Rahmen der Entscheidung über einen möglichen Stadionneubau durch Hertha BSC wird die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit Grundvoraussetzung sein. Letztendlich entscheidet in Fragen der Überlassung von landeseigenen Grundstücken das Abgeordnetenhaus von Berlin in eigener Zuständigkeit. 5. Inwieweit wäre der Senat von Berlin bereit, einen zukünftigen Vertrag, der in Zusammenhang mit der Überlassung von benachbarten Grundstücken und der Einnahmesituation der Olympiastadion GmbH steht, vom Rechnungshof des Landes Berlins vor Abschluss überprüfen zu lassen, um einen Schaden für das Land Berlin und mögliche Regressansprüche an Entscheidungsträger ausschließen zu können? Seite 2 von 2 Zu 5.: Es ist bisher nicht üblich, vorab dem Rechnungshof über mögliche Geschäfte zu befragen und deren Inhalt vor Geschäftsabschluss überprüfen zu lassen. Berlin, den 12. November 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport