Drucksache 18 / 16 916 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Lärmbelastungen am Olympischen Platz und Lärmschutzgutachten und Antwort vom 18. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16916 vom 30.10.2018 über Lärmbelastungen am Olympischen Platz und Lärmschutzgutachten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann, von wem und mit welchen Ergebnissen wurde bei einem etwaigen Neubauprojekt im Umfeld der Sportforumstraße am Olympiastadion ein Lärmschutzgutachten für die Bauphase und insbesondere die spätere Nutzung des ggf. errichteten Bauwerks ein Lärmschutzgutachten erstellt? Antwort zu 1: Ein Lärmschutzgutachten liegt aktuell nicht vor. Im Rahmen einer Präsentation im Sportausschuss am 28.09.2018 wurden von Hertha BSC GmbH & Co. KG aA „Schall- Beurteilungspegel“ (gemeint sind Schallausbreitungskarten ohne Pegelangaben) gezeigt. Die Ergebnisse sind dem Wortprotokoll zu entnehmen. Frage 2: In welchem Kontext steht das Gutachten zu vorhandenen Gerichtsurteilen über die Anzahl von Veranstaltungen im Umfeld des Olympiastadions und deren Lärmemissionen? Antwort zu 2: Die unter 1. genannte Präsentation bezieht sich nur auf den Stadionneubau von Hertha BSC GmbH & Co. KG aA. Welche Auswirkungen ein Stadionneubau auf die Anzahl von Veranstaltungen im Umfeld des Olympiastadions hat, war nicht Gegenstand der Präsentation. Frage 3: Inwieweit ist der Senat bereit ein unabhängiges Lärmschutzgutachten zu den oben genannten Fragen in Auftrag zu geben? 2 Antwort zu 3: Der Senat wird zu gegebener Zeit, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben, welches die Auswirkungen auf den gesamten Olympiapark und die unmittelbare Umgebung mit einbezieht. Frage 4: Wie beurteilt der Berliner Senat die Lärmemission im Umfeld des Olympiastadions anlässlich von dortigen Veranstaltungen? Antwort zu 4: Im Umfeld des Olympiastadions werden durch verschiedenste Musik- und Sportveranstaltungen Schallemissionen generiert. Durch die Vielzahl von Veranstaltungen im Olympiastadion, auf dem Maifeld, im Reiterstadion und in der Waldbühne werden an einzelnen Orten in der Umgebung dieser Veranstaltungsstätten häufig erhebliche Belästigungen verursacht. Gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und der Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO) sind jeweils 18 Tage mit seltenen Ereignissen bzw. störenden Veranstaltungen je Kalenderjahr und Immissionsort zulässig. Da eine Addition beider Zahlen zu nicht zumutbaren Belästigungen führen würde, gilt für den betroffenen Bereich eine Obergrenze von insgesamt 23 Tagen mit seltenen Ereignissen (Nr. 1.5 Anhang 18. BImSchV) bzw. störenden Veranstaltungen (§ 11 VeranstLärmVO) je Kalenderjahr und Immissionsort als gerade noch vertretbar. Diese Obergrenze wurde 2016 und 2017 nicht überschritten. Für das Jahr 2018 kann noch keine abschließende Zählung erfolgen, da die Veranstaltungssaison noch nicht abgeschlossen ist und dementsprechend noch nicht alle Lärmmessberichte vorliegen, deren Auswertung für eine Zählung zwingend notwendig ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport stehen zur Lärmsituation in fortlaufendem Austausch. Frage 5: Wann und in welcher Form finden dort regelmäßige Lärmmessungen durch die Umweltbehörden mit welchen Ergebnissen und welchen daraus folgenden Maßnahmen statt? Antwort zu 5: Die Geräuschsituation wird umfangreich durch gemäß § 29 b BImSchG bekannt gegebene Messstellen (gleichgestellt sind Messstellen, die vor dem 2. Mai 2013 nach § 26 BImSchG bekannt gegeben wurden) messtechnisch erfasst. Auf dem Dach des Wohnhauses Flatowallee 16 (Corbusierhaus) ist im Bereich der dem Olympiastadion zugewandten Nordfassade eine Dauermessstation installiert. Diese Messstation wird dazu genutzt, die von Sportveranstaltungen und Konzerten im Olympiastadion, aber auch z. B. die von Großveranstaltungen auf dem Maifeld verursachten Schallimmissionen kontinuierlich messtechnisch zu überwachen. Neben dieser fest installierten Messstation werden regelmäßig mobile Messstationen bedarfsabhängig im gesamten betreffenden Gebiet temporär, z.B. für die Dauer einer Veranstaltung, installiert und/oder stichprobenartige Kontrollmessungen durchgeführt. Zusätzlich zur o. g. Überwachung der Schallimmissionen im Umfeld der Veranstaltungsstätten werden bei Musikveranstaltungen die Schallemissionen regelmäßig 3 am Mischpultplatz der jeweiligen Veranstaltungsstätte selbst oder an alternativen, repräsentativen Messpunkten messtechnisch kontrolliert. Darüber hinaus werden Veranstalter regelmäßig dazu verpflichtet, eine gemäß § 29 b BImSchG bekannt gegebene Messstellen (gleichgestellt sind Messstellen, die vor dem 2. Mai 2013 nach § 26 BImSchG bekannt gegeben wurden) zu beauftragen, die Beschallungsanlagen für die Dauer einer Veranstaltung einzupegeln, zu limitieren und manipulationssicher zu versiegeln. Alle beschriebenen messtechnischen Überwachungen werden in Messberichten dokumentiert, die von der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ausgewertet werden. Damit wird die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben kontrolliert. Insgesamt hat sich in dem Bereich über lange Jahre ein Veranstaltungsbetrieb etabliert, der ausgewogen die Interessen der Betreibenden und der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt hat. Nur in besonderen Fällen wurde Anpassungsbedarf festgestellt. Das galt zuletzt für das dort zum ersten Mal stattfindende Lollapalooza Festival 2018. In Folge der Auswertung der Messberichte und der Beschwerden wurden hierzu bislang allgemeine Hinweise zur Verbesserung des Lärmschutzes an die Veranstalterseite herangetragen. Diese werden im Vorfeld der Planungen für das nächste Festival 2019 konkretisiert werden. Der Antrag der Veranstalterseite steht noch aus. Berlin, den 18.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz