Drucksache 18 / 16 918 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Gelände des ehemaligen Familienschwimmbades und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 918 vom 30.10.2018 über Gelände des ehemaligen Familienschwimmbades ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche sportfachliche Bedeutung hat für den Berliner Senat der im Haushalt vorgesehene Bau von zwei Kunstrasenplätzen auf dem Gelände des ehemaligen Familienbades? Zu 1.: Die Schaffung zwei weiterer Kunststoffspielfelder im Olympiapark ist besonders bedeutsam, da für Sportarten z.B. Hockey, Rugby und Fußball zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können und der Olympiapark durch die Schaffung weiterer nicht an Hertha BSC gebundene Sportanlagen für zusätzlich weitere Sportvereine geöffnet werden kann. 2. Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit der Fertigstellung der zwei Plätze zu rechnen? Zu 2.: Nachdem durch die Sportverwaltung geklärt ist, dass diese Flächen nicht von den Plänen eines Stadionneubaues der Hertha BSC tangiert sind, können die Vergabeverfahren für die freiberuflichen Leistungen gestartet werden. Nach derzeitigem Stand ist mit einem Baubeginn im I. Quartal 2020 und einer Fertigstellung im II. Quartal 2021 zu rechnen. 3. Welche multifunktionale Nutzung für die Plätze ist angedacht, welche Sportarten könnten die Plätze zukünftig nutzen? Zu 3.: Es sind zwei Kunstrasenplätze angedacht; ein Platz mit ungefülltem Kunstrasen und ein Platz mit gefülltem Kunstrasen. Auf den Plätzen können Ballsportarten ausgeübt Seite 2 von 2 werden. Die Plätze sind für die Fußball-, Rugby- und Hockeynutzung vorgesehen. Dabei soll auch die Nutzung für den Blindenfußball berücksichtigt werden. 4. Inwieweit ist der Senat im Gespräch mit Vereinen, die ihr Interesse an einer intensiveren Nutzung von ungedeckten Sportanlagen auf dem Olympiapark geäußert haben wie den Berliner Rugby Club und von der Planung und einer in Aussicht genommenen Nutzung betroffen sind? Zu 4.: Der Senat führt dauerhaft Gespräche mit Nutzerinnen und Nutzern und an einer Nutzung des Olympiaparks Interessierten, wie eine Vergabe und Entwicklung der Flächenplanung sinnvoll gestaltet werden kann. 5. Inwieweit sind der Bau und die Nutzung der zwei geplanten Kunstrasenplätze von den Bauplänen von Hertha BSC berührt, wenn man auch das notwendige Umfeld eines möglichen Neubaus berücksichtigt? Wie groß ist das Grundstück? In welchem Maß (qm) wäre das Grundstück vom Bau oder das notwendige Umfeld eines Neubaus betroffen? Zu 5.: Der Senat wird sein besonderes Augenmerk darauf legen, dass bei einem möglichen Neubau eines Stadions durch Hertha BSC andere Sportarten in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt oder gar verdrängt werden. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 13.300 qm. Bei einem Stadionneubau wäre das Grundstück nicht direkt betroffen. 6. Wie bewertet der Senat Aussagen des ehemalig zuständigen Staatssekretärs im Sportausschuss, der von einer Inanspruchnahme von Teilen des Geländes ausging? Zu 6.: Durch die Verlagerung des Stadionneubaus in Richtung Rominter Allee ist die vom damals verantwortlichen Staatssekretär angenommene Inanspruchnahme von Flächen des Geländes entfallen. Berlin, den 12. November 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport