Drucksache 18 / 16 920 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 01. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Ansiedlung des Siemens-Innovationscampus in Berlin – Welche Zusagen machte der Senat? und Antwort vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16920 vom 01. November 2018 über Ansiedlung des Siemens-Innovationscampus in Berlin – Welche Zusagen machte der Senat? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft tagte die vom Regierenden Bürgermeister im Sommer 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Ansiedlung des Siemens-Innovationscampus und welche Bedingungen für die Ansiedlung von Siemens gab es, die dort zu erörtern waren? 2. Welche finanziellen, materiellen und rechtlichen Zugeständnisse machte der Senat, um Siemens hier bei der Ansiedlung entgegenzukommen? (Bitte um Auflistung und Erläuterung der einzelnen Punkte) Zu 1. und 2.: Die vom Regierenden Bürgermeister im Sommer 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatskanzlei hat mehrfach in unterschiedlichen Zusammensetzungen getagt, sowohl verwaltungsintern als auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Firma Siemens. Erstmals tagte die Gruppe am 16. August 2018, letztmals in großer Zusammensetzung am 24. September 2018. Die Firma Siemens hat zu Beginn der Gespräche insbesondere die Erwartung geäußert, im Rahmen der weiteren Konkretisierung des Vorhabens am Standort Berlin durch den Senat im Rahmen seiner Zuständigkeiten sowie der gesetzlichen Bestimmungen nachdrücklich und mit hoher Priorität unterstützt zu werden. Damit einher ging und geht die Erwartung des Unternehmens, dass das Land Berlin die planungsrechtlich notwendigen Entscheidungen im Sinne der beabsichtigten Entwicklung befördert und den Gesamtprozess mit Nachdruck unterstützt, um die in dem Memorandum of Understanding enthaltenen Ziele weiterzuentwickeln und gemeinsam umzusetzen. Das Memorandum of Understanding bietet hierbei die Grundlage für die künftig erforderlichen Verträge zwischen dem Land Berlin und Siemens und skizziert die Voraussetzungen, die rechtlich notwendig sind, um die notwendigen Vereinbarungen verbindlicher Regelungen für die konkrete Umsetzung des Vorhabens sowie dessen Förderung zu schaffen. Hierzu gehört, dass der Senat seine Unterstützung bei der Identifizierung förderfähiger Maßnahmen u.a. im Rahmen von Denkmal- und Städtebauförderprogrammen signalisiert hat, ebenso wie bei erforderlichen Antragsverfahren auf Gewährung von Fördermitteln. 3. Ist es zutreffend, dass zur besseren verkehrlichen Anbindung des Geländes die 1980 stillgelegte S-Bahn- Verbindung vom Ring bis Gartenfeld über 4,5 Kilometer wieder ertüchtigt und ans Netz genommen werden soll? Wenn ja, in welchem Zeitraum und durch wen geplant? Zu 3.: Der Wiederaufbau der 1980 stillgelegten S-Bahn-Trasse „Siemensbahn“ ist eine Option zur verkehrlichen Erschließung nicht nur des Siemens Innovations- Campus, sondern auch des Bezirkes Spandau insgesamt. Der Senat hat sich stets dafür ausgesprochen, bei entsprechenden Gebietsentwicklungen die Reaktivierung dieser Strecke realisieren zu wollen. Dafür sind die Flächen über den Flächennutzungsplan des Landes Berlin freigehalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen prüft der Senat u.a. gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG die Möglichkeit und die notwendigen Schritte, um einen schnellen Wiederaufbau umsetzen zu können. Dafür sind verschiedene technische, fahrplantechnologische und planungsrechtliche Schritte (Baugrunduntersuchungen, Kampfmittelsondierung, Bestandsaufnahme der aktuell vorhandenen Anlage, Erstellung von Planungsunterlagen, Wirtschaftlichkeitsnachweis etc.) zu absolvieren. Eine konkrete Aussage zum Zeitrahmen kann zu diesem Zeitpunkt nicht genannt werden. 4. Welche Verbesserungen bei der ÖPNV-Anbindung des Geländes sind ansonsten geplant? Zu 4.: Aktuell sieht der Senat keine Notwendigkeit für eine weitere zusätzliche Anbindung des Geländes mit dem ÖPNV. Ungeachtet dessen werden regelmäßig die verkehrlichen Voraussetzungen und Angebote in der gesamten Stadt überprüft. Wird dabei ein grundsätzlicher Handlungsbedarf festgestellt, der sich beispielweise maßgeblich durch steigende Fahrgastzahlen oder Wohnungsneubaugebiete ergibt, werden Anpassungen im ÖPNV-Angebot vorgenommen. 5. Wie soll die verkehrliche Anbindung per PKW und LKW künftig erfolgen, da allein bei über 2000 neuen Wohnungen erheblicher Bedarf auch an leistungsfähigen Straßen besteht? Zu 5.: Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung und Anbindung von Bauvorhaben dieser Größenordnung ist eine verkehrliche Untersuchung notwendig. 6. Wo und in welcher Anzahl sollen neue Parkplätze für die künftigen Bewohner und Mitarbeiter geschaffen werden? Zu 6.: Die Anzahl erforderlicher Stellplätze ist ebenfalls im Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung zu ermitteln. 7. In welcher Form sollen Straßen auf dem Siemens-Gelände selbst ausgebaut werden und wer trägt die Kosten dafür? Zu 7.: Welche Straßen auf dem Siemens-Gelände ausgebaut werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Ermittlung und Festlegung der notwendigen inneren und äußeren Erschließungsstraßen erfolgt im Zuge des durchzuführenden Wettbewerbs und der sich anschließenden Planungsprozesse. Die Grundstücksflächen im Plangebiet, die als öffentliche Verkehrsflächen in den aufzustellenden Bebauungsplänen festgesetzt werden sollen, sind nach Herstellung der Erschließung unentgeltlich an das Land Berlin zu übertragen. 8. Welche baurechtlichen Vorgaben und Entscheidungskriterien gab es für den Wohnungsneubau auf dem Gelände? Welche Flächen sind dafür vorgesehen? Soll dieser nach § 34 BGB oder über einen B-Plan erfolgen? Sind hierfür der Bezirk Spandau oder das Land Berlin zuständig? Zu 8.: Grundlage für den Wohnungsbau bildet das Nutzungskonzept, auf das sich Siemens und das Land Berlin im Memorandum of Understanding geeinigt haben. Beabsichtigt ist eine nutzungsgemischte Campus-Struktur mit Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung sowie sozialen Infrastruktureinrichtungen. Auf dem zentralen Teilareal des Projektareals, in dem dieser Nutzungsmix vorgesehen ist, sollen rund 200.000 m² Geschossfläche für Wohnnutzungen realisiert werden. Die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die geplanten Nutzungen auf dem Innovations-Campus erfordert die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen, soweit das bestehende Planungsrecht für die angestrebte Entwicklung nicht ausreicht. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Bebauungsplanverfahren liegt beim Bezirk Spandau. 9. In welcher Form gab es denkmalrechtliche Zugeständnisse bei den Bestandsgebäuden und wie wird angesichts der laut Medienberichten recht massiven Eingriffe in das bestehende, denkmalgeschützte Ensemble die Authentizität des Gesamtgeländes gewahrt? Zu 9.: Die Vereinbarung sieht einen konstruktiven und lösungsorientierten Austausch zwischen der Firma Siemens und den zuständigen Denkmalschutzbehörden vor. Für die konkreten Entscheidungen zum weiteren Umgang mit denkmalgeschützten Bestandsgebäuden wird der geplante städtebauliche Wettbewerb, der durch die Firma Siemens in Abstimmung mit dem Land Berlin durchgeführt werden soll, ein zentraler Baustein sein. Im Zuge der intensiven Einbindung der Denkmalbehörden in die Vorbereitung und Durchführung dieses Wettbewerbs sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Authentizität der Gesamtanlage zu bewahren, Bestandsgebäude denkmalgerecht zu sanieren und im Sinne neuer Nutzungen oder veränderter Nutzungsansprüche weiter zu entwickeln. Im Weiteren werden die Denkmalbehörden im Rahmen der Genehmigungsverfahren entsprechend der geltenden Bestimmungen einbezogen. 10. Waren die Untere Denkmalschutzbehörde Spandau und das Landesdenkmalamt im Detail in die Abstimmungen einbezogen oder wurden hier ausschließlich politische Zusagen in der Senatskanzlei gemacht? Zu 10.: Das Bezirksamt Spandau sowie das Landesdenkmalamt Berlin waren in die Abstimmungen umfassend einbezogen. 11. Welche Auflagen und Maßgaben baurechtlicher und denkmalrechtlicher Art gibt es für Neubauvorhaben im Bereich des Umgebungsschutzes auf dem Gesamtgelände und wieviel der 60 Prozent unbebauter Fläche bei einem Gesamtgelände von 70 Hektar sollen künftig insgesamt bebaut werden? Zu 11.: Es gelten die üblichen gesetzlichen Regelwerke und Maßgaben baurechtlicher und denkmalrechtlicher Art. Hierzu gehört u.a. auch der Umgebungsschutz. Konkrete Planungen und quantitative Angaben zur Überbauung der Flächen liegen noch nicht vor. Von daher kann diese Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. 12. Welche Neubaugebäude sind angedacht, was sollen sie beinhalten und wo auf dem Gelände sollen sie platziert werden? Zu 12.: Festlegungen zum Umfang und den Standorten von Neubauten auf dem Projektareal erfolgen im Zuge des durchzuführenden Wettbewerbs und der sich anschließenden Planungsprozesse. 13. Welche Vorgaben und Überlegungen gibt es für den angekündigten städtebaulichen Wettbewerb? Zu 13.: Grundlage für die Planung des Innovations-Campus wird ein städtebaulicher Wettbewerb sein. Dieser soll dazu dienen, die städtebauliche und architektonische Qualität auf dem Areal des Campus zu sichern. Der Wettbewerb wird federführend von der Firma Siemens organisiert und gesteuert. Alle Inhalte der Auslobung werden mit dem Land Berlin abgestimmt. 14. Inwiefern gab es Zusagen zum Ausbau des Breitbandkabelnetzes auf dem Gelände und durch wen müssen diese Zusagen bis wann und zu wessen finanziellen Lasten umgesetzt werden? Zu 14.: Zu den Voraussetzungen für die erfolgreiche Realisierung des Innovations- Campus gehört auch die Schaffung einer optimalen digitalen Infrastruktur. Hierbei soll eine leistungsfähige Glasfaseranbindung aller Endkunden durch die Auswahl und Einbindung der geeigneten Telekommunikationsanbieter erreicht werden. Dieser Prozess wird durch das Land Berlin begleitet, vor allem durch eine Ist-Analyse der bestehenden Infrastruktur und die Einbindung des neuen Breitband-Kompetenz- Teams Berlin (BKT). Die Schaffung einer leistungsfähigen 5G-Infrastruktur wird durch eine Integration in den laufenden 5G-Mobilfunkoperatoren-Dialog sichergestellt. 15. In welcher Form ist die Einbeziehung des Bezirksamts Spandau, aller zuständigen Fachverwaltungen auf Landesebene und der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus künftig geplant? Wird es hierzu einen Arbeitskreis geben, der auch dem Parlament eine Mitwirkung über reine Information in den Ausschüssen hinaus zusichert? Zu 15.: Zwischen dem Senat und der Firma Siemens ist vereinbart, zur weiteren Koordination der Planung und der Verfahren eine gemeinsame Steuerungsgruppe zu bilden, die die planerische Umsetzung der Entwicklung des Innovations-Campus sowie die hierfür notwendigen Verwaltungsabläufe koordiniert. Dabei werden alle jeweils alle zuständigen Verwaltungseinheiten des Landes Berlin einbezogen. 16. Wo kann die zwischen dem Land Berlin und Siemens geschlossene Vereinbarung eingesehen werden oder wird sie dem Abgeordnetenhaus direkt zugestellt? Zu 16.: Der Regierende Bürgermeister hat das mit der Firma Siemens geschlossene Memorandum of Understanding dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses übersandt. Berlin, den 14. November 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei