Drucksache 18 / 16 921 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 01. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2018) zum Thema: Prüfung Denkmalschutz für Trinkhalle am „Zenner“ im Treptower Park und Antwort vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16921 vom 01. November 2018 über Prüfung Denkmalschutz für Trinkhalle am „Zenner“ im Treptower Park Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet das Landesdenkmalamt den historischen und baugeschichtlichen Wert der Trinkhalle am „Zenner“ (im Volksmund auch „Körner-Villa“ genannt), die 1903 von keinem Geringeren als dem bekannten Berliner Stadtbaurat Ludwig Hoffmann entworfen wurde und lange als Trink- und Unterkunftshalle für das nahe gelegene Gasthaus „Zenner“ diente? Zu 1.: Bereits 1992 teilte das Landesdenkmalamt dem Stadtplanungsamt Treptow bzgl. des Treptower Parks mit „Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Parkanlage in den o.g. Grenzen einschließlich der Standdenkmäler und baulichen Anlagen sowie der gesamten Puschkinallee.“ Die Unterkunftshalle von Ludwig Hoffmann ist in der Erfassung des Gasthauses Zenner der 1990er Jahre durch das Landesdenkmalamt bereits durch mehrere Fotos dokumentiert. Bei einer Ortsbesichtigung Anfang 2018 wurde der Überlieferungswert der bauzeitlichen Substanz festgestellt. 2. Gibt es vergleichbare Objekte dieser Art in Berlin, die als Beurteilungsmaßstab für den Denkmalwert dienen könnten und wenn ja, welche sind dies? Zu 2.: Dies ist im Rahmen der Denkmalwertprüfung zu ermitteln. Ähnlich in Funktion und einfühlsamer Eingliederung in die Umgebung war beispielweise die Spielhalle, die Ludwig Hoffmann 1901-02 im Volkspark Friedrichshain erbauen ließ. Seite 2 von 2 3. Ist es zutreffend, dass seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde Treptow-Köpenick bereits vor einiger Zeit gegenüber dem Landesdenkmalamt die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Trinkhalle angeregt wurde? Zu 3.: Ja, das trifft zu. 4. Wenn ja, welches Ergebnis brachten die Prüfungen dieses Anliegens und kann mit einer Eintragung des Objekts in die Denkmalliste gerechnet werden? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. Die wissenschaftliche Prüfung nach den gesetzlichen Denkmalkriterien ist noch nicht abgeschlossen. Insofern kann ein Zeitpunkt für eine Eintragung nicht genannt werden . Berlin, den 13.11.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa