Drucksache 18 / 16 929 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2018) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (II) und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16929 vom 31.10.2018 über Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass der Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen Dr. Knabe mit seinem Vizedirektor am 01.03.2016 ein Personalgespräch geführt hat, nachdem er am Vortag vom damaligen Stiftungsratsvorsitzenden Tim Renner über das Vorliegen einer Beschwerde über das Verhalten des Vizedirektors informiert worden war und er dazu einen Vermerk gefertigt hat, der einer Abmahnung gleichkam? 2. Ist dieser Vermerk Herrn Renner von dem Direktor übermittelt worden, mit der Bitte um Mitteilung, wenn aus seiner Sicht „weitergehende arbeitsrechtliche Maßnahmen“ erforderlich seien? 3. Wer hat die Initiative zu dem Personalgespräch mit dem Vizedirektor am 01.03.2018 ergriffen und wodurch wird dies belegt? 4. Trifft es zu, dass der damalige Stiftungsratsvorsitzenden Renner den Erhalt des Vermerks schriftlich bestätigt und dabei keine weitergehende arbeitsrechtliche Maßnahmen für erforderlich gehalten hat? Hat er jemals dem Direktor gegenüber in schriftlicher Form den strafrechtlich relevanten Begriff „sexuelle Belästigung“ benutzt? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wo und wann? 5. Trifft es zu, dass Herr Dr. Lederer erst während der mündlichen Anhörung des Vizedirektors am 09.08.2018 – gut zweieinhalb Jahre nach Anfertigung des Vermerks - davon erfahren hat, dass der Direktor am 01.03.2016 mit dem Vizedirektor ein Personalgespräch geführt und diesem arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht hat? Falls ja: Ist er bis zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass der Direktor nach den Beschwerden aus dem Jahr 2016 nicht tätig geworden ist und die Vorgänge arbeitsrechtlich nicht sanktioniert hat? 6. Hat Herr Dr. Lederer Frau Prof. Grütters davon unterrichtet, dass der Direktor der Gedenkstätte den Vizedirektor bereits am 01.03.2016 sanktioniert hat und damit alle bis dahin erhobenen Vorwürfe arbeitsrechtlich bereits verwirkt waren? Falls nein: Warum nicht? Falls ja: Hat sich Dr. Lederer bei Prof. Grütters für diese mangelhafte Unterrichtung entschuldigt? Falls ja: wann und wie? Seite 2 von 2 7. Wie erklärt Dr. Lederer, dass ein seinem Vorgänger übersandter Vermerk, dessen Eingang dieser seinerzeit bestätigte, sich nicht (mehr) in den Akten seiner Verwaltung befand, als es um die Sanktionierung von arbeitsrechtlichen Verfehlungen in diesem Zusammenhang ging? Wurde der Vermerk aus den Akten entfernt und wenn ja, durch wen? 8. Wie hat sich Dr. Lederer auf die Anhörung des Vizedirektors vorbereitet und welche Unterlagen standen ihm dazu zur Verfügung? Wurde der frühere Staatssekretär Renner und der Direktor vor der Anhörung zur Sache befragt? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. - 8.: Die Fragen tangieren laufende Rechtsstreitigkeiten und können daher nicht beantwortet werden. Berlin, den 12.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa