Drucksache 18 / 16 938 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2018) zum Thema: Berlin: Fachfremd erteilter Unterricht – Nachgefragt! und Antwort vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 938 vom 05. November 2018 über Berlin: Fachfremd erteilter Unterricht – Nachgefragt! ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Alle Fragen beziehen sich auf die Drucksache 18/15789: 1. Inwieweit stehen den jeweiligen Bezirksämtern diese Daten zur Verfügung? 2. Können diese Daten bei den jeweiligen Bezirksämtern ebenfalls abgefragt werden? Zu 1. und 2.: Ausgehend von den definierten Geschäftsprozessen werden den Bezirksämtern schulstatistische Daten auf verschiedenen Wegen zur Verfügung gestellt. So können die Grunddaten der Schülerstatistik online im Bearbeitungsprozess durch die Schulen von den Schulämtern der Bezirke eingesehen werden. Statistische Auswertungen erhalten die Schulämter der Bezirke in der Regel in Dateiform um die Weiterverarbeitung der Daten im Schulamt zu unterstützen. Besondere thematische , zeitliche oder regionale Auswertungen können von den Bezirksämtern zusätzlich als Serviceleistung beim Statistikreferat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgefordert werden. Dazu gehören auch Auswertungen zum fachfremden Unterricht der Lehrkräfte. 3. Gibt es Bezirke, die von den entsprechenden Informationen ausgeschlossen sind? Zu 3.: Nein. Im Gegenteil, es ist das Ziel die Serviceleistung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Anspruch zu nehmen und dadurch eigene statistische Erhebungen durch die Schulämter der Bezirke und den hierbei entstehenden Mehraufwand für die Schulen zu minimieren. - - 2 4. Woher hat der Senat diese Informationen? Zu 4.: Datengrundlage der Auswertungen zum fachfremd erteilten Unterricht ist die jährlich durchgeführte Statistik „erteilte Unterrichtsstunden nach Fächern“. Berlin, den 13. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie