Drucksache 18 / 16 939 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2018) zum Thema: Berlin: SIBUZ I und Antwort vom 16. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16939 vom 05. November 2018 über Berlin: SIBUZ I ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Jahr 2015 wurde das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungscenter (SIBUZ) gegründet. Wie viele Mitarbeiter umfasst das SIBUZ? 1.1. Wie haben sich die Mitarbeiterzahlen seit 2015 bis heute entwickelt? 2. Wie viele Mitarbeiter arbeiten im Bereich Schulpsychologie und Inklusionspädagogik? Zu 1., 1.1. und 2.: Die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) wurden Ende 2015 gegründet. Die Schulpsychologischen Beratungszentren (SPBZ) wurden mit ihrem Bestand an Personal und Haushaltsmitteln 2016 in die SIBUZ integriert. Die 13 SIBUZ gliedern sich in die beiden Fachbereiche Inklusionspädagogik und Schulpsychologie. Jedem Fachbereich ist aktuell eine Verwaltungskraft (1 Vollzeitäquivalent, VZÄ) zugeordnet. Für die Leitung der SIBUZ wurden 13 VZÄ zur Verfügung gestellt. Der Fachbereich Inklusionspädagogik wurde seit dem 1.1.2016 sukzessive aufgebaut. Für die inklusionspädagogische Arbeit im Fachbereich sind allen SIBUZ zusammen aktuell insgesamt 78 VZÄ zugeordnet. Außerdem stehen allen SIBUZ im Rahmen von Abordnungen von Lehrkräften aus dem Schuldienst insgesamt 117 VZÄ für die Koordinierung, Beratung und Diagnostik bei sonderpädagogischen Feststellungsverfahren sowie zur Koordinierung der Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe zur Verfügung. Dem Fachbereich Schulpsychologie stehen aktuell 97 VZÄ für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung. Mit dem Doppelhaushalt 2018/19 wurde das 2 Personal des Fachbereichs um 13 VZÄ für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie 3 VZÄ für die Verwaltungskräfte aufgestockt. Im Fachbereich Schulpsychologie stehen durch Abordnungen von Lehrkräften aus dem Schuldienst ingesamt 34 VZÄ für Beratungslehrkräfte im schulpsychologischen Dienst sowie 10 VZÄ für die Koordination der schulischen Prävention zur Verfügung. 3. Wie qualifiziert man sich als geeigneter Mitarbeiter für den SIBUZ? Zu 3.: Die erforderlichen Qualifikationen sind je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Für die Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe ist beispielsweise sowohl ein Bachelor- als auch ein Master-Abschluss bzw. ein Diplom in Psychologie Voraussetzung. Lehrkräfte, die beim Land Berlin angestellt sind, können als abgeordnete Beratungslehrkräfte im Schulpsychologischen Dienst tätig werden. Voraussetzung ist eine mind. 3-jährige Berufserfahrung als Lehrkraft sowie eine berufsbegleitende einjährige Weiterbildung. Für die Koordinierung, Beratung und Diagnostik bei sonderpädagogischen Feststellungsverfahren sowie zur Koordinierung der Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe werden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen eingesetzt. 4. Wie viele „Einsätze“ mussten die SIBUZ-Mitarbeiter seit 2015 leisten? Wie viele Kinder und Jugendliche müssen aktuell betreut werden? Zu 4.: Die Aufgaben der SIBUZ liegen in der inklusionspädagogischen und schulpsychologischen Beratung und Unterstützung der Schulen, des pädagogischen Personals, der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten sowie der Koordinierung, Beratung und Diagnostik bei sonderpädagogischen Feststellungsverfahren und der Koordinierung der Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe. Hinsichtlich der Beratungsleistungen der SIBUZ ist zwischen einzelfallbezogener Beratung, die sich an Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten sowie einzelne Lehrkräfte und pädagogisches Personal wendet, und der systembezogenen Beratung von Schulen und Schulleitungen zu unterscheiden. Letztere beinhalten beispielsweise Fortbildungen und Supervisionen für Lehrkräfte, Maßnahmen zur Schulentwicklung und Organisationsberatung sowie Beratung und Unterstützung bei Gewaltvorfällen, Krisen- und Notfällen. Im Fachbereich Schulpsychologie wurden im Schuljahr 2014/15 9743 Einzelfallberatungen und 2289 Systemberatungen, im Schuljahr 2015/16 9885 Einzelfall- und 2243 Systemberatungen sowie im Schuljahr 2016/17 10834 Einzelfallund 2366 Systemberatungen durchgeführt. Die Daten für das Schuljahr 2017/18 stehen zurzeit noch nicht zur Verfügung. 3 Eine statistische Erfassung der Beratungs- und Diagnostikfälle für den Fachbereich Inklusionspädagogik wird derzeit erarbeitet. 5. Welcher Etat wird jährlich für den SIBUZ im Berliner Haushalt eingeplant? 5.1 Wie haben sich die Kosten seit 2015 entwickelt? Zu 5. und 5.1: Für die inklusionspädagogische Arbeit ist bis einschließlich Haushaltsjahr 2017 kein eigener Etat vorgesehen gewesen. Für die schulpsychologische Arbeit standen jährlich 46.000 Euro für Testmaterial zur Verfügung. Seit 2018 sind im Haushalt des Landes Berlin in verschiedenen Haushaltsstellen Mittel für die SIBUZ ausgewiesen: Kapitel/Titel Beschreibung Doppelhaushalt 2018/2019 1012/51 101 Geschäftsbedarf 65.000 EUR p.a. 1012/51 140 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 100.000 EUR p.a. 1012/51 803 Mieten für Maschinen und Geräte 62.400 EUR p.a. 1012/52 501 Fortbildung 90.000 EUR p.a. 1012/52 509 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial einschließlich Informations - und Kommunikationstechnik (IKT) 171.000 EUR p.a. 1012/42 701 Dolmetscher SIBUZ 60.000 EUR p.a. 5.2 Wie werden sich die Kosten von 2019 bis 2021 entwickeln? Zu 5.2.: Die Planungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen dazu können erst nach Bewilligung des Doppelhaushaltes getroffen werden. Berlin, den 16. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie