Drucksache 18 / 16 942 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2018) zum Thema: Nachfrage zur Drucksache 18 / 16 480 – Eine Vertreterin oder einen Vertreter von Menschen mit Behinderung im rbb-Rundfunkrat und Antwort vom 16. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16942 vom 22.10.2018 über Nachfrage zur Drucksache 18 / 16 480 – Eine Vertreterin oder einen Vertreter von Menschen mit Behinderung im rbb-Rundfunkrat ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus der Drucksache 18 / 16 480 geht hervor, dass der Senat im Rahmen der zu verhandelnden Novellierung des rbb-Staatsvertrages (rbb-StV) prüft, inwieweit bei der Besetzung des Rundfunkrates ein Sitz für eine Vertreterin oder einen Vertreter von Menschen mit Behinderungen vergeben werden kann. Bis wann wird der Senat seine Prüfung zur Frage der Besetzung eines Sitzes für eine Vertreterin oder einen Vertreter von Menschen mit Behinderung beendet haben? Zu 1.: Der Senat plant in der aktuellen Legislaturperiode im Einvernehmen mit dem Partnerland Brandenburg, zunächst den rbb-StV bis 2020 zu evaluieren (1. Stufe). Abhängig vom Ergebnis dieser Evaluation erfolgt im Anschluss daran – also gegebenenfalls erst in der nächsten Legislaturperiode – eine entsprechende Novellierung (2. Stufe). Inhaltliche Schwerpunkte bilden hierbei u.a. der Beitrag des rbb zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung und zur Stärkung der Demokratie auch unter Nutzung neuer Verbreitungswege und sozialer Medien, Transparenzregeln für den rbb und seine Gremien, der Ausbau des barrierefreien Angebotes sowie die Kompetenzen der Freienvertretung. Daneben wird es aber auch um die Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates hinsichtlich von Staatsferne und einer angemessenen Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt gehen. Die Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates kann sich frühestens mit Beginn der übernächsten Amtsperiode Anfang 2023 ändern, denn die nächste vierjährige Amtszeit des rbb-Rundfunkrates beginnt zum Februar 2019. 2. In welchen Bundesländern konnten Menschen mit Behinderung bereits im Rundfunkrat mit einem eigenen Sitz berücksichtigt werden? Zu 2.: Die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk (BR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR) berücksichtigen jeweils mit einem Sitz Vertreterinnen oder Vertreter der Interessen von Menschen mit Behinderung. Demgegenüber weisen die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten Hessischer Rundfunk (hr), Mitteldeutscher Rundfunk (mdr) und Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) nicht explizit eine Vertretung von Menschen mit Behinderung aus. Durch welche Organisation bzw. aus welchem Land die betreffenden Mitglieder im Einzelnen in die jeweiligen Rundfunkräte entsandt worden sind, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Landesrundfunkanstalt Vertretung Menschen mit Behinderung Entsendende Organisation (Land) BR 1 Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (Bayern) hr - - mdr - - NDR 1 Sozialverband Deutschland (hier: Landesverband Niedersachsen); nur bis 1974 noch unter dem Verbandsnamen „Reichsbund der Kriegsopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen“ Radio Bremen 1 Landesteilhabebeirat Bremen rbb - - SR 1 Behindertenverbände im Saarland SWR 1 Behindertenorganisation Baden-Württemberg WDR 1 Landesbehindertenrat e.V. (Nordrhein-Westfalen) Beim Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) gibt es eine Vertretung aus dem Bereich „Inklusive Gesellschaft“, benannt von Rheinland-Pfalz. 3. Welche Wege der Ermöglichung des Anliegens konnten in diesen Bundesländern gefunden werden ? 4. Kann sich der Senat vorstellen, sich an diesen positiven Erfahrungen zu orientieren und diese im eigenen Handeln zu berücksichtigen? Zu 3. und 4.: Zahl und Zusammensetzung der Mitglieder des Rundfunkrates einer jeden Landesrundfunkanstalt variieren aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den Ländern. Der Senat hat keine Kenntnis über die Hintergründe der Entscheidung, die zu der jeweiligen Zusammensetzung geführt haben. Insoweit bewertet der Senat die Erfahrungen in den anderen Ländern nicht, sondern wird die Frage einer Vertretung von Menschen mit Behinderung unabhängig davon im Rahmen der nächsten Novellierung des rbb-StV prüfen. Berlin, 16.11.2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei