Drucksache 18 / 16 952 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Autos in Berlin und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 952 vom 06. November 2018 über Autos in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Kraftfahrzeuge sind in den Jahren 2012 bis 2017 und 2018 bis zum 01.11.2018 jährlich in Berlin durch Brandstiftung beschädigt oder zerstört worden? Zu 1.: Die in Berlin durch Brandstiftung beschädigten Kraftfahrzeuge können nicht über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) abgebildet werden, da darin ausschließlich die Brandstiftung insgesamt erfasst und keine Unterscheidung nach dem angegriffenen Gut vorgenommen wird. Aus diesem Grund basiert die Beantwortung dieser Frage auf einer Geschäftsstatistik der Fachdienststellen des Landeskriminalamtes (LKA). Im Folgenden wird die Anzahl der seit 2012 direkt angezündeten Kraftfahrzeuge (ohne Kollateralschäden) in Berlin aufgelistet, jeweils untergliedert in Taten, die der nicht politisch motivierten Kriminalität (Nicht-PMK) zugeschrieben werden und in Taten, bei denen in der Gesamtbetrachtung der Tatumstände eine politische Motivation möglich erscheint (PMK). 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Stand 01.11. Nicht- PMK 219 226 189 141 239 238 176 PMK 24 23 53 38 73 27 24 Gesamt 243 249 242 179 314* 265 203** *Darin enthalten sind zusätzlich 2 x Klärungsfälle. **Darin enthalten sind zusätzlich 3 x Klärungsfälle. 2) In wie vielen Fällen sind Tatverdächtigte ermittelt worden? Sollten diese Daten nicht gesondert erfasst werden: wie war die Aufklärungsquote bei Brandstiftung - bitte von Kraftfahrzeugen separat angeben - in Berlin in den Jahren 2012 bis 2017 jeweils? Zu 2.: Analog der Antwort zu Frage 1 basiert die Beantwortung dieser Frage auch auf einer Geschäftsstatistik der Fachdienststellen des LKA. Im Folgenden wird die Anzahl der Fälle in Berlin seit 2012 aufgelistet, in denen Tatverdächtige ermittelt wurden, jeweils untergliedert in Taten, die der nicht-politisch Seite 2 von 3 motivierten Kriminalität (Nicht- PMK) zugeschrieben werden und in Taten, bei denen in der Gesamtbetrachtung der Tatumstände eine politische Motivation möglich erscheint (PMK). 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Stand 01.11. Nicht- PMK 6* 3* 21 22 26 23 12 PMK 1 0 0 0 3 0 0 Gesamt 7 3 21 22 29 23 12 *Daten unter Vorbehalt von Löschfristen im polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) (aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen.) 3) Wie viele Kraftfahrzeuge sind in den Jahren 2012 bis 2017 und 2018 bis zum 01.11.2018 jährlich in Berlin gestohlen worden? Zu 3.: Die Anzahl der in der PKS für Berlin erfassten Fälle zum vollendeten Kraftfahrzeugdiebstahl ist der nachfolgenden Tabelle für den Zeitraum 2012 bis 2017 zu entnehmen. Jahr Anzahl der vollendeten Fälle zum Diebstahl von Kfz 2012 4.433 2013 5.073 2014 5.092 2015 5.105 2016 5.758 2017 5.356 Quelle: Data Warehouse Führungsinformation (DWH-PKS) PKS-Zahlen liegen für das Jahr 2018 noch nicht vor. Es ist aber festzustellen, dass im laufenden Jahr bis zum angefragten Stichtag die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14,5% zurückgegangen sind. 4) Wie viele Einbruchsdiebstähle in Kraftfahrzeuge hat es in den Jahren 2012 bis 2017 und 2018 bis zum 01.11.2018 jährlich gegeben? Zu 4.: Seit dem Jahr 2012 wird in der PKS der besonders schwere Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (Einbruchsdiebstahl) nicht mehr separat dargestellt, sondern mit dem besonders schweren Diebstahl an Kraftfahrzeugen zusammengefasst, so dass eine Aussage zu den Fallzahlen, die ausschließlich den Diebstahl aus Kraftfahrzeugen betrifft, nicht möglich ist. Somit enthält die nachfolgende Tabelle auch Fälle des besonders schweren Diebstahls an Kraftfahrzeugen, die erfahrungsgemäß allerdings nur einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der Taten ausmachen. Jahr erfasste Fälle zum besonders schweren Diebstahl an/ aus Kfz 2012 17.848 2013 21.874 2014 22.306 Seite 3 von 3 2015 20.783 2016 19.792 2017 17.549 Quelle: DWH-PKS PKS-Zahlen liegen für das Jahr 2018 noch nicht vor. Es kann aber die Aussage getroffen werden, dass im laufenden Jahr bis zum angefragten Stichtag die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 7,8% zurückgegangen sind. 5) In wie vielen Fällen sind Tatverdächtigte ermittelt worden? Sollten diese Daten nicht gesondert erfasst werden: wie war die Aufklärungsquote bei Einbruchsdiebstahl - bitte in Kraftfahrzeuge separat angeben - in Berlin in den Jahren 2012 bis 2017 und 2018 bis zum 01.11.2018 jeweils? Zu 5.: Wie bereits zur Antwort der Frage 4 erläutert, handelt es sich auch bei der nachfolgenden Tabelle um Angaben zu der Anzahl der aufgeklärten Fälle zum besonders schweren Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen. Jahr aufgeklärte Fälle zum besonders schweren Diebstahl an/ aus Kfz 2012 666 2013 897 2014 942 2015 1.197 2016 1.003 2017 784 Quelle: DWH-PKS PKS-Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Es kann aber für das Jahr 2018 bis zum angefragten Stichtag ein Rückgang der aufgeklärten Fälle um 11,0 % festgestellt werden, was auch eine Folge der rückläufigen Fallzahlen ist. 6) Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen im Sinne der Fragen zu 2) und 5) sind in den genannten Jahren rechtskräftig verurteilt worden? Zu 6.: Statistische Erhebungen über verurteilte Täterinnen bzw. Täter, differenziert nach Brandanschlägen auf Kraftfahrzeuge oder Einbruchsdiebstähle in Kfz, werden nicht durchgeführt. Auch eine Sonderauswertung ist nicht möglich, da bei der registermäßigen Eintragung von Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftungs- oder Einbruchsdelikten und ihrer Erfassung im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin die Tatobjekte (Kraftfahrzeuge) nicht besonders erhoben werden. Berlin, den 22. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport