Drucksache 18 / 16 953 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Causa Casa III und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16953 vom 06. November 2018 über Causa Casa III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf meine Anfrage 18/16649 hat der Senat bisher nicht vollständig geantwortet und die Frage zu 2) "Zu wie vielen Personen (bitte gesondert: a) mit Vor- und Nachnamen, b) nur mit Nachnamen, c) nur mit Vornamen, d) nur mit Aliasnamen) sind gegenwärtig "nicht-deliktische Daten" im oben genannten Sinne bei der Polizei Berlin gespeichert? Wie viele davon sind erstmals jeweils durch das LKA 51, 52, 53, 54 respektive 55 erfasst worden?" mit der Behauptung unbeantwortet gelassen, eine solche Angabe sei nicht möglich. Da es sich bei CASA um eine relationelle Datenbank handelt ist es technisch ohne weiteres möglich, die Zahl der aktuell gespeicherten Datensätze im Sinne der Fragen zu 2 a) - d) anzugeben. In Erfüllung einer etwaigen Konfrontationsobliegenheit bitte ich daher noch einmal um Beantwortung der Frage im o.g. Sinne unter Angabe der Zahl der jeweiligen Datensätze. Zu 1.: Die Bezifferung der Anzahl der Personen, zu denen Daten gespeichert sind, ist nicht möglich. Die Bezifferung von vorhandenen Personendatensätzen hingegen ist möglich und stellt sich wie folgt dar: Ein Personendatensatz ist hierbei als ein Objekt zu verstehen, das Datenfelder beinhaltet, mit denen typischerweise Personen beschrieben werden können (z. B. Vorname, Nachname). Ein Personendatensatz muss aber keinesfalls einer (identifizierbaren, natürlichen) Person entsprechen. Denn eine Vielzahl von Datensätzen ist nicht personenbeziehbar im datenschutzrechtlichen Sinn (z. B. kein Name, nur der Vorname oder nur ein Alias bekannt). In der Folge sind viele Personendatensätze auch (unerkennbar) redundant. Hingewiesen sei ergänzend darauf, dass es sich auch bei befüllten Feldern „Vorname“ oder „Nachname“ um einen Alias handeln kann (z. B. Vorname „Unbekannter“ und Nachname „Täter“ oder ein nicht überprüfter Deckname). Aus diesen Gründen wäre die Schlussfolgerung, die Anzahl der Personendatensätze entspräche der Anzahl (identifizierbarer, natürlicher) Personen, falsch. Um die Personendatensätze mit „nicht-deliktischen Daten“ beziffern zu können, wird mangels Definition davon ausgegangen, dass damit Personendatensätze gemeint sind, die nicht im unmittelbaren (technisch abgebildeten) Zusammenhang mit einer Straftat stehen. Seite 2 von 3 Unter Berücksichtigung dessen existieren in der Computergestützten Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung (CASA) mit Stand 8. November 2018 a) 60.971 Personendatensätze mit ausgefüllten Feldern „Vorname“ und „Familienname“, b) 2.979 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Familienname“, c) 417 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Vorname“, d) 509 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Spitzname“. In Bezug auf a) ist LKA 51 bei 1.684, LKA 52 bei 2.368, LKA 53 bei 1.059, LKA 54 bei 29.942 und LKA 55 bei 0 Personendatensätzen verfahrensführend. In Bezug auf b) ist LKA 51 bei 197, LKA 52 bei 264, LKA 53 bei 4, LKA 54 bei 1.462 und LKA 55 bei 0 Personendatensätzen verfahrensführend. In Bezug auf c) ist LKA 51 bei 7, LKA 52 bei 21, LKA 53 bei 0, LKA 54 bei 184 und LKA 55 bei 0 Personendatensätzen verfahrensführend. In Bezug auf d) ist LKA 51 bei 0, LKA 52 bei 6, LKA 53 bei 0, LKA 54 bei 449 und LKA 55 bei 0 Personendatensätzen verfahrensführend. Darüber hinaus existieren im Zusammenhang mit dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) in einem gesonderten Bereich von CASA a) 2.679 Personendatensätze mit ausgefüllten Feldern „Vorname“ und „Familienname“, b) 0 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Familienname“, c) 0 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Vorname“, d) 5 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Spitzname“. Seite 3 von 3 und im Zusammenhang mit der Auswertung von Verschlusssachen anlässlich des NSU in einem gesonderten Bereich von CASA e) 65.126 Personendatensätze mit ausgefüllten Feldern „Vorname“ und „Familienname“, f) 87.317 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Familienname“, g) 9.127 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Vorname“, h) 9.568 Personendatensätze nur mit ausgefülltem Feld „Spitzname“. 2. Auf die Frage zu 4) hat der Senat ausgeführt, dass die konkreten Tatsachen, die eine Maßnahme nach § 25 ASOG rechtfertigen sollen, sowohl physisch als auch elektronisch gespeichert werden. Zu wie vielen Einzelpersonen (und wie viele Maßnahmen insgesamt) gab es jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 und aktuell im Jahr 2018 Maßnahmen nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 ASOG? Zu 2.: Wegen fehlender automatischer Recherchemöglichkeit können durch die Polizei Berlin lediglich Zahlen für das Jahr 2018 genannt werden. Hier wurden bis einschließlich 7. November 2018 zu 46 Zielpersonen Anträge für eine längerfristige Observation auf Rechtsgrundlage § 25 Abs. 1 Nr. 1 ASOG an das LKA 6 gestellt. Seit diesem Jahr wird zu jeder Person ein Vorgang angelegt, daher handelt es sich auch um 46 Maßnahmen. Berlin, den 22. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport