Drucksache 18 / 16 957 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Krankenhausmanagement III b) und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16957 vom 31. Oktober 2018 über Krankenhausmanagement III b) ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) um Stellungnahme gebeten, welche in die Beantwortung im Folgenden eingeflossen ist. 1) Auf meine Anfrage 18/15730 hat der Senat mitgeteilt, Vivantes nutze die Software ORBIS von Agfa Healtcare für Patientendatenmanagement und Befundkommunikation, also eine relationelle Datenbank. Nach § 295 Abs. 1 und § 302 Abs. 2 SGB V ist zugleich die Anwendung der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD-10) gesetzlich normiert, so dass die erbetenen Daten automatisiert abrufbar sein sollten. In wie vielen Fällen jährlich in den Jahren 2011 bis 2016 und in den jeweiligen Monaten der Jahre 2017 bis heute ist eine der folgenden Diagnosen bei der Charité erfasst worden? a) T 14.1 Offene Wunde an einer nicht näher bezeichneten Körperregion (ggf. Messerschnittwunde/ Messerstichwunde /Schnittwunde/Schnittverletzung/Stichwunde/Stichverletzung gesondert ausweisen) b) F 10.0 sowie F 10.1 - 10.9 c) F 11.0 sowie F 11.1 - 11.9 d) F 12.0 sowie F 12.1 - 12.9 e) F 13.0 sowie F 13.1 - 13.9 f) F 14.0 sowie F 14.1 - 14.9 g) F 15.0 sowie F 15.1 - 15.9 h) F 16.0 sowie F 16.1 - 16.9 i) F 17.0 sowie F 17.1 - 17.9 j) F 18.0 sowie F 18.1 - 18.9 k) F 19.0 sowie F 19.1 - 19.9 l) F 55.0 - 55.9 m) T 74.0, 74.1, 74.2, 74.3, 74.8, 74.9 (bitte jeweils separat angeben) - 2 - 2 Zu 1.: Die Antwort ist in der anliegenden Tabelle dargestellt. Berlin, den 22. November 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Anlage zu Frage 1 a) Anzahl der Fälle mit angefragten ICD-Schlüsseln Zeitraum 2011 – Oktober 2018 (November ausgeblendet, da nicht vollständig) Eine Differenzierung des ICD T14.1 nach Messerschnittwunde/ Messerstichwunde/ Schnittwunde/ Schnittverletzung/ Stichwunde/ Stichverletzung aus der Codierung ist nicht möglich.