Drucksache 18 / 16 958 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Ordnung an Schulen II und Antwort vom 21. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16958 vom 31. Oktober 2018 über Ordnung an Schulen II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Auf meine Anfrage 18/16651 hat die Senatsverwaltung für Bildung mitgeteilt, welche Software für die Erfassung und Bearbeitung von Schülerdaten sowie für die Dienstplanung von Lehrkräften genutzt wird bzw. vielmehr, welche theoretisch genutzt wird, denn die Angaben wurden um den Hinweis ergänzt, es sei dem Senat nicht bekannt, in welchem Umfang diese jeweilige Software genutzt werde. Weshalb ist dem Senat nicht bekannt, ob und wie die zentral für die Datenverarnbeitung lizensierte Software auch in den Schulen genutzt wird? Gibt es öffentliche Schulen, die diese Software nicht nutzen? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat für die Softwareprodukte Magellan und Untis im Rahmen einer Ausschreibung zentral die Lizenzen gekauft und auf Anfragen der Schulen diese Lizenzen ausgegeben. Bei beiden Produkten handelt es sich grundsätzlich um dezentral betriebene Programme. Somit ist es durch Ausgabe der Lizenzen weder möglich zu erkennen, ob und in welchem Ausmaß die Programme von den Schulen genutzt werden. Erst mit vollständiger Einführung der Zentralen Schulverwaltungsumgebung (ZSVU) und der Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) wird erkennbar sein, in welchem Umfang die Schulen mit diesen Systemen arbeiten. 2) Falls ja, welche Software welches Herstellers in welcher Version wurde ansonsten noch in den Jahren 2012 bis heute für a) Erstellung und Speicherung von Zeugnissen und b) Dienstplanung der Lehrkräfte genutzt ? Wie stellt der Senat sicher, dass die Schülerdaten entsprechend den jeweils aktuelle Anforderungen des Datenschutzes verarbeitet werden, wenn nicht einmal bekannt ist, welche Software die jeweilige Schule nutzt? - - 2 Zu 2.: Die Schulen betreiben andere Softwareprodukte in eigener dezentraler Organisation. Die Softwareprodukte und dessen Nutzung in den Schulen sind der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie nicht bekannt. Die Schulen sind als Dateneigner für die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit eigenverantwortlich. Sie werden hierbei durch die regionalen Beauftragen für Datenschutz und Datensicherheit beratend unterstützt. 3) Die Software "Magellan" als relationelle Datenbank erfasst - auf Bestellung des Senats - unter anderem die Kriterien "Verkehrssprache", "NichtDeutscherHerkunft", "Berlinpass", "TeilnahmeMittagessen", "Konfession " und "Staatsangehörigkeit" von Schülern und ermöglicht den automatischen Export dieser Daten in eine .csv-Datei, so dass die Auswertung automatisch erfolgen können sollte. Dazu heißt es im Handbuch zur Software: "Der Export kann jederzeit für das aktuelle Halbjahr auf Basis der Daten in MAGELLAN in elektronischer Form vorgenommen werden. Die Statistikdaten werden wie gefordert im Dateiformat CSV aus MAGELLAN erzeugt. Für Sie als Schule bedeutet dies: Sie müssen die folgenden CSV-Dateien je nach Schulart an den Senat übermitteln:" a) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), deren "Verkehrssprache" "Deutsch" ist? b) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), denen das Kriterium "NichtDeutscherHerkunft" zugewiesen ist? c) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), denen das Kriterium "BerlinPass" zugewiesen ist? d) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), denen das Kriterium "TeilnahmeMittagessen" zugewiesen ist? e) Was ist mit dem Feld "Konfession" gemeint? Ist dies - im nur theologischen Sinne- auf christliche Konfessionen bezogen? Welche "Konfessionen" sind grundsätzlich erfasst? f) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), deren "Konfession" I) Katholisch, II) Evangelisch, III) Sunnitisch, IV) Schiitisch V) Jüdisch, VI) "ohne Konfession" und VII) eine andere ist? g) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), deren "Staatsangehörigkeit" nicht ausschließlich deutsch ist? 4) Wie hoch ist der jeweilige Anteil im Sinne der Fragestellungen zu 3 a-d) sowie e+f) bezogen auf alle Berliner Schulen? Sofern nicht für alle Schulen Daten aus Magellan vorliegen, dies bitte entsprechend unter Nennung des Anteils der erfassten Schulen angeben. Zu 3. und 4.: Magellan stellt mit seiner Software eine Reihe von Auswertungen und Exporten bereit, darunter lt. Handbuch auch Exporte zu allgemeinen Statistiken. Es wurde von Magellan allerdings kein Statistik-Export im Format der Berliner Schulstatistik realisiert, insofern findet auch keine Datenlieferung der Schulen von Magellan-Exporten an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie statt. - - 3 Eine Beantwortung der Teilfragen 3 a) bis g) und Frage 4) ist aus einer Datenlieferung Magellan somit nicht möglich. Berlin, den 21. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie