Drucksache 18 / 16 960 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Insolvenzverfahren I und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 960 vom 31. Oktober 2018 über Insolvenzverfahren I ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Software welches Herstellers in welcher Version hat die Senatsverwaltung für Justiz und das Amtsgericht Charlottenburg in den Jahren 2011 bis heute für die Bearbeitung und Erfolgskontrolle von gerichtlichen Insolvenzverfahren genutzt? Zu 1.: Im Jahr 2011 bis 9. November 2012 wurde für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren das Programm „KIKO“ (Kartei für Insolvenz- und Konkurssachen), eine Entwicklung des Amtsgerichts Charlottenburg, eingesetzt. Im Anschluss daran wurde ForumSTAR winsolvenz eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Programm, das im Auftrag von mehreren Bundesländern, dem sogenannten ForumSTAR Verbund, entwickelt wurde. Für die Bearbeitung von Großverfahren stehen seit 2014 ferner, wegen der Schnittstelle zu Insolvenzverwalterbüros , Einzellizenzen des Programms EUREKA zur Verfügung. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein in einem Verbund von mehreren Bundesländern, z. B. Niedersachsen, entwickeltes Programm. Für eine Erfolgskontrolle der Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Charlottenburg steht dem Amtsgericht Charlottenburg keine Software zur Verfügung. 2. Wie viele Richter (als Vollzeitstellenäquivalent) sind beim Amtsgericht Charlottenbur mit Insolvenzsachen betraut? Zu 2.: Zurzeit (Stand: 16. November 2018) sind 7,65 Richterpensen (Vollzeitstellenäquivalent ) in der Insolvenz eingesetzt und auf insgesamt zehn Richterinnen und Richter verteilt. Einige Richterinnen und Richter haben Mischpensen mit anderen Rechtsgebieten. 3. Wie viele Insolvenzverwalter sind beim Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzverwalter erfasst? Welche Anforderungen (Wortlaut) müssen durch diese erfüllt werden? Zu 3.: Auf der Vorauswahlliste des Amtsgerichts Charlottenburg befinden sich zurzeit 165 Personen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich mit einem elektronischen Fragebogen bewerben, der auf der Homepage des Gerichts unter https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/ag_ch_insolvenz-418026.php veröffentlicht ist. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der dort eben- 2 falls veröffentlichten Verfahrensordnung, in welcher die gesetzlichen Anforderungen des § 56 InsO konkretisiert werden, die hier auszugsweise zitiert wird: „2. Aufnahmevoraussetzungen (1) In die Liste aufgenommen werden kann jede natürliche Person, die kumulativ a) die Befähigung zum Richteramt besitzt oder einen betriebs- oder volkswirtschaftlichen Hochschulabschluss besitzt oder über eine Zulassung als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine vergleichbare Qualifikation verfügt, b) über die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren verfügt, insbesondere, aa) über eine vom Finanzamt zugelassene Buchhaltungssoftware verfügt, bb) über Personal für die Bearbeitung der Insolvenztabelle und der Personalbuchhaltung verfügt, cc) nicht wegen eines Verbrechens, eines Insolvenz- oder Vermögensdeliktes vorbestraft ist, und dd) sich in geordneten finanziellen Verhältnissen befindet.“ 4. Wie viele Insolvenzanträge (im laufenden Jahr) und wie viele Insolvenzverfahren (zum 31.12. eines Jahres anhängig) hat es in den Jahren 2011 bis 2017 und wie viele bis 30.09.2018 beim Amtsgericht Charlottenburg gegen natürliche Personen gegeben? Zu 4.: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 I. bis III. Quartal 2018 (vorläufige Zahlen) Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffend natürliche Personen (IN) (ohne Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht) 2.819 2.652 2.544 2.438 2.434 2.271 2.101 1.456 Bestand am Ende des Berichtszeitraumes an Insolvenzverfahren (IN) betreffend natürliche Personen (ohne Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht) 5.070 4.875 4.695 4.394 4.261 3.647 3.454 3.271 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 5. In wie vielen Fällen (zu4)) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden? 3 Zu 5.: Eine statistische Erfassung der Abweisungen mangels Masse findet nicht statt. Eine Sonderauswertung durch das Aktenverwaltungssystem der Amtsgerichte in Insolvenzsachen stellt sich wie folgt dar: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (bis Stichtag 09.11.) Abweisungen mangels Masse (betreffend natürliche Personen) 238 297 264 189 197 265 197 56 6. Wie viele Insolvenzanträge (im laufenden Jahr) und wie viele Insolvenzverfahren (zum 31.12. eines Jahres anhängig) hat es in den Jahren 2011 bis 2017 und wie viele bis 30.09.2018 beim Amtsgericht Charlottenburg gegen juristische Personen gegeben? Zu 6.: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 I. bis III. Quartal 2018 (vorläufige Zahlen) Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffend nicht natürliche Personen (ohne Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht) 2.518 2.408 2.578 2.489 2.464 2.268 2.277 1.734 Bestand am Ende des Berichtszeitraumes an Insolvenzverfahrens betreffend nicht natürliche Personen (ohne Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht) 4.603 5.017 5.076 5.026 4.920 4.770 4.645 4.578 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 7. In wie vielen Fällen (zu 6)) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden? Zu 7.: Eine statistische Erfassung der Abweisungen mangels Masse findet nicht statt. Eine Sonderauswertung durch das Aktenverwaltungssystem der Amtsgerichte in Insolvenzsachen stellt sich wie folgt dar: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (bis Stichtag 09.11.) Abweisungen mangels Masse (betreffend nicht natürliche Personen) 584 557 592 555 497 494 512 247 8. Wie, in welchem Verfahrensstadium und nach welchen Kritierien erfolgt die Auswahl des jeweiligen Insolvenzverwalters für ein Verfahren durch das gericht? Zu 8.: Die/der Insolvenzverwalterin/Insolvenzverwalter wird jeweils mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt, und zwar nach den Vorgaben des § 56 Absatz 1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO): „Zur/zum Insolvenzverwalterin/Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen 4 Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und der/dem Schuldnerin/Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.“ Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat das Gericht eine sogenannte Vorauswahlliste zu führen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat zur Unterstützung dieser Entscheidung seit April 2017 eine datenbankbasierte Vorauswahlliste, in der auch nach verschiedenen Kategorien, wie z. B. gesprochenen Sprachen, gesucht werden kann. Berlin, den 22. November 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung