Drucksache 18 / 16 961 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Immobilien der BVG und Antwort vom 16. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 961 vom 5. November 2018 über „Immobilien der BVG“ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Welche Immobilien (Lage, Grundstücksfläche, Wohn/Nutzfläche, gegenwärtige Nutzung, Kaufpreis) außerhalb Berlins befinden oder befanden sich in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2013) im Eigentum der BVG oder ihrer Tochtergesellschaften? 2. Hat die BVG nach dem 01.01.2013 ein Miet- oder Pachtverhältnis für Immobilien außerhalb Berlins unterhalten? Falls ja, um welche Immobilien (Lage, Grundstücksfläche, Wohn/Nutzfläche, gegenwärtige Nutzung, Mietzins netto) handelt es sich hierbei? Zu 1. und 2.: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts teilen mit, bisher keine Immobilien außerhalb von Berlin selbst besessen zu haben und kein Mietverhältnis für Flächen außerhalb von Berlin abgeschlossen zu haben. Berlin, den 16. November 2018 In Vertretung Henner B u n d e ............................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe