Drucksache 18 / 16 965 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Polizeieinsatz in der Nacht des 16.09. rund um die Jubiläumsfeierlichkeiten von Potse und Drugstore und Antwort vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16965 vom 05.11.2018 über Polizeieinsatz in der Nacht des 16.09. rund um die Jubiläumsfeierlichkeiten von Potse und Drugstore ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen welcher Untergliederungseinheiten waren am 15.09. und 16.09. 2018 rund um die Jubiläumsfeierlichkeiten von Potse und Drugstore insgesamt im Einsatz? Bitte nach Anzahl der Dienstkräfte und Untergliederungseinheiten aufschlüsseln. Zu 1.: Während des gesamten Zeitraumes waren Dienstkräfte der Abschnitte 41 und 42 sowie Mitarbeitende der Direktion Einsatz im Einsatzgeschehen rund um „Jubiläumsfeierlichkeiten von Potse und Drugstore“ eingesetzt. Die Anzahl der Dienstkräfte bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Gliederungseinheit der Polizei Berlin Dienstkräfte der Polizei Berlin Abschnitt 41 10 Abschnitt 42 2 Direktion Einsatz 56 Polizeiakademie 5 (Praktikum bei der Direktion Einsatz) (Quelle: Angaben der Direktion 4 St 12, Stand: 16.11.18) 2. Wie war der Verlauf des Polizeieinsatzes, von der Meldung der ersten Ruhestörung bis zur Beendigung des Einsatzes? Welche nennenswerten Vorfälle und Entscheidungen gab es im Zeitverlauf? Folgende Informationen bitte in chronologischer Reihenfolge: Wann gingen durch wen Hinweise auf Ruhestörungen durch das Konzert bei der Polizei ein? Wann wurden welche Einsatzkräfte jeweils zum Konzert beordert und warum? Wann kam es zu welchen Kontaktaufnahmen mit den Veranstalter*innen und was wurde jeweils besprochen? Wann wurden welche Zusagen an die Seite 2 von 6 Veranstalter*innen gegeben? Wann wurden welche Verstärkungen aus welchen Gründen hinzugerufen? Wann ist die Polizei mit welchen und wie vielen Einsatzkräften in welche Gebäudeteile eingedrungen und warum? Wurden dabei Hilfswerkzeuge wie Brecheisen, Rammböcke o.a. benutzt? Falls ja, wann, wie oft und warum wurden welche Waffen wie z.B. Schlagstöcke und Reizgas gegen wen eingesetzt? Wann war der Polizeieinsatz beendet? Zu 2.: Am 15. September 2018 erfolgte um 22:03 Uhr der erste Anruf eines Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes des angrenzenden Hostels „Rent24“, der sich über den andauernden ruhestörenden Lärm beschwerte. Infolgedessen wurden fünf Funkwagenstreifen der Abschnitte 41 und 42 zum Einsatzort entsandt. Die Anzahl der Funkwagen beruhte dabei zum einen auf der Einschätzung, dass bei Konzertveranstaltungen mit einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern zu rechnen ist, zum anderen war es wegen der Weitläufigkeit des Objektes erforderlich. Zunächst wurde vor Ort durch zwei Dienstkräfte Kontakt mit dem Verantwortlichen aufgenommen. Im Zusammenhang mit den andauernden Ruhestörungen wurde er aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Ruhestörung zu beenden. Beispielsweise wurde die deutliche Reduzierung der Lautstärke vorgeschlagen, darüber hinaus sollte verhindert werden, dass sich die Gäste lautstark vor dem Objekt aufhalten. Als letzte Möglichkeit wurde die Beendigung der Musikdarbietung erörtert. Um 23:11 Uhr erfolgte ein zweiter Anruf durch einen weiteren Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes des Hostels, der sich nunmehr erneut über die Lärmbelästigungen beschwerte. Auf Grundlage der eingangs erwähnten Beurteilung der Besucherzahlen und der Größe des Objektes wurde nunmehr die Dienstkräfte der Direktion Einsatz ebenfalls zum Einsatzort entsandt. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass sie nicht direkt am Einsatzort tätig wurden. Der Wachhabende des Abschnitts 41 übernahm nunmehr die Führung des Einsatzgeschehens und suchte gegen 23:30 Uhr das direkte Gespräch mit dem Verantwortlichen der Veranstaltung. Dieser wurde nochmals gebeten, die Ruhestörung durch geeignete Maßnahmen eigenständig zu beenden. Gleichermaßen wurde erläutert, dass bei erneuten Ruhestörungen eine Beendigung der Veranstaltung durch die Dienstkräfte der Polizei Berlin unumgänglich sei. Der Veranstalter signalisierte daraufhin, dass derartige polizeiliche Maßnahmen, insbesondere das Betreten des Objektes durch Polizeidienstkräfte, nicht akzeptiert werden würden. Insofern erläuterte der Wachhabende erneut die rechtlichen Grundlagen für etwaiges polizeiliches Handeln. Im Anschluss wurde das Objekt durch die Dienstkräfte der Polizei Berlin verlassen. Es wurde darauf vertraut, dass der Verantwortliche seinen Pflichten nachkommt und die Ruhestörungen unterbindet. Aufgrund erneuter Anrufe durch Anwohnende, die sich über anhaltende Ruhestörungen beklagten wurde gegen 02:00 Uhr zunächst telefonisch mit dem Veranstalter der Kontakt gesucht. Im Gespräch wurden ihm wiederholt polizeiliche Folgemaßnahmen erläutert. Nunmehr erklärte sich der Veranstalter bereit, die Veranstaltung zu beenden. Gegen 02:45 Uhr wurde eine Untersagung der Veranstaltung durch die Polizei Berlin unumgänglich, da sich neben einer Anwohnerin der Potsdamer Straße, welche die Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin anrief, weitere Anruferinnen und Anrufer direkt an den Abschnitt 41 wandten, um sich über die andauernde Ruhestörung zu beschweren. Der Wachhabende des Abschnitts 41 übernahm erneut die Führung des Einsatzgeschehens, die Dienstkräfte der Direktion Einsatz wurden ihm unterstellt. Die hohe Anzahl der nunmehr im Einsatz befindlichen Dienstkräfte resultierte aus den Seite 3 von 6 vorangegangenen Einsatzumständen sowie den Ankündigungen seitens des Veranstalters, den polizeilichen Maßnahmen nicht kooperativ zu begegnen. Durch den Wachhabenden wurde erneut Kontakt zu dem Veranstalter aufgenommen. Hierbei wurde ihm die Fortführung der Veranstaltung untersagt und gleichermaßen auf mögliche Platzverweisungen hingewiesen. Hierzu begaben sich Dienstkräfte zum Eingang des Jugendzentrums. Ein Teilnehmer versuchte, das Betreten des Objektes durch Zudrücken der Eingangstür zu verhindern. Den Dienstkräften gelang es, durch Drücken und Schieben das Gebäude zu betreten. Darüber hinaus wurde das Betreten der Räumlichkeiten im 2. Obergeschoss durch anwesende Personen verhindert, indem sie die Stahltür von innen verschlossen. Zwischenzeitlich hatten mehrere Teilnehmende die Veranstaltung über den Eingang Pallasstraße 35 verlassen. Unter ihnen befanden sich zwei Objektverantwortliche. Nach einem Gespräch mit dem Wachhabenden des Abschnitts 41 und dem stellvertretenden Einsatzhundertschaftsführer wurden die entsprechenden Schlüssel für die Räumlichkeiten im 2. Obergeschoß ausgehändigt. Die Räumlichkeiten konnten damit ohne Zwangsmaßnahmen betreten werden. Gegen 04:15 Uhr wurden alle polizeilichen Maßnahmen am Einsatzort beendet. Die angesprochenen Zwangsmittel (Brecheisen, Rammböcke) kamen nicht zu Einsatz. Ein Einsatz von Schlagstöcken und Reizgas erfolgte ebenfalls nicht. 3. Wurden Menschen im Rahmen des Polizeieinsatzes verletzt? Falls ja, auf welche Weise kam es zu welchen Verletzungen und wie viele dieser Verletzten waren minderjährig? Zu 3.: Verletzungen von Menschen im Sinne der Fragestellungen sind nicht bekannt. 4. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ist die Polizei mit Einsatzkräften in die Räumlichkeiten eingedrungen? Zu 4.: Die Begehung der Räumlichkeiten erfolgte auf Grundlage des § 36 Abs. 1 Nr. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) – Betreten von Wohnungen. 5. Laut Zeugenaussagen war das Konzert als die Polizei in die Räumlichkeiten eindrang bereits beendet und die leise Musik die bei der Anschlussveranstaltung lief bereits abgeschaltet. Falls dem so war, warum ist die Polizei trotzdem eingedrungen? Zu 5.: Da entgegen vorheriger Zusicherungen des Verantwortlichen die erhebliche Lärmbelästigung nicht beendet wurde, war eine polizeiliche Überprüfung der tatsächlichen Beendigung der Veranstaltung unabdingbar. Nur durch das Betreten des Gebäudes durch die Einsatzkräfte mit der damit verbundenen Inaugenscheinnahme der Veranstaltungsräume war zu gewährleisten, dass eine tatsächliche Beendigung der Veranstaltung stattgefunden hat und die Musikdarbietung nicht wieder kurzfristig fortgesetzt werden konnte. 6. Wie viele Personalienfeststellungen, vorläufige Freiheitsentziehungen und Festnahmen gab es? Aus welchen Gründen? Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele und aus welchen Gründen? Bitte Aufschlüsseln. Seite 4 von 6 Zu 6.: Es wurde zunächst vor Ort die Personalie der Person erhoben, welche sich als Verantwortlicher der Veranstaltung zu erkennen gab. Im Verlauf des Einsatzes versuchte eine männliche Person, durch Zudrücken der Eingangstür ein Betreten des Objektes durch Polizeidienstkräfte zu verhindern. Der Mann konnte sich zunächst unerkannt entfernen, wurde allerdings zu einem späteren Zeitpunkt erneut festgestellt. Ihm wurde nach erfolgten Belehrungen und Eröffnung des Tatvorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorübergehend vor Ort die Freiheit entzogen. Nach Überprüfung seiner Personalien wurde der Tatverdächtige am Einsatzort entlassen. Im Ergebnis wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Weitere Personalienfeststellungen, Freiheitsentziehungen und Festnahmen wurden nicht durchgeführt. 7. Wurden Platzverweise erteilt? Falls ja, wie viele und aus welchen Gründen? Zu 7.: Die Platzverweisungen erfolgten als gefahrenabwehrende Maßnahme nach § 29 ASOG Berlin, um die Beendigung der Lärmbelästigung zu gewährleisten. Die konkrete Anzahl der erteilten Platzverweisungen wurde nicht erfasst. 8. Wurde den Veranstalter*innen durch die Polizei nach der freiwilligen Abschaltung des Basses gegen 2 Uhr mitgeteilt, dass sie bei Beibehaltung des zu dem Zeitpunkt existierenden Lärmlevels mit keinen weiteren polizeilichen Maßnahmen vor Ort rechnen müssten? Falls ja, welche Tatsachen änderten im Anschluss diese Zusage? Zu 8.: Eine Zusage im Sinne der Fragestellung ist in dem in der Antwort zu Frage 2 genannten Telefonat nicht erfolgt. 9. Zeugen haben beobachtet, wie Einsatzkräfte Materialien und Flyer aus Räumen der Veranstalter eingesteckt haben. Allerdings gab es weder eine Information noch ein Beschlagnahmeprotokoll dazu. Wurden Materialien des Veranstalters durch Polizeibeamte eingezogen? Falls ja, gab es eine Anordnung dazu und wenn ja warum? Wurde hierzu ein Beschlagnahmeprotokoll erstellt und falls nicht, warum nicht? Welche Erkenntnisse hat der Senat zu diesem Vorgehen und wie bewertet er dies? Zu 9.: Über die Mitnahme von Materialien und Flyern aus den Räumen des Veranstalters hat die Polizei Berlin keine Kenntnis. 10. Kam es zum Einsatz von Kameras durch die Polizei? Falls ja: a) Über welche Zeiträume und aus welchem jeweiligen Grund sind diese eingesetzt worden? Jeweils nach Zeiträumen, Anlass, Grund, und der jeweiligen Rechtsgrundlage für das Filmen auflisten. b) Kam es auch zur Speicherung der Aufnahmen? Falls ja, welche Videosequenzen wurden aus welchem jeweiligem Grund gespeichert? Jeweils nach Anlass, Grund, Anzahl und der jeweiligen Rechtsgrundlage für das Speichern auflisten. c) Wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei entstanden? d) Wurden Aufnahmen ausgewertet? Falls ja, welche Videosequenzen wurden aus welchem jeweiligem Grund ausgewertet? Bitte jeweils nach Anlass, Grund und Situation auflisten. Zu 10.: Auf Grund der beschriebenen Widerstandshandlungen und in der Annahme, dass es weitere aktive Widerstandshandlungen gegen die polizeilichen Maßnahmen geben könnte, erfolgte die beweissichere Dokumentation mittels Videokamera. Die Seite 5 von 6 Aufnahme wurde am 16. September 2018 von 03:25 Uhr bis 03:28 Uhr durchgeführt. Die Dauer der Aufnahme beträgt 3:03 Minuten, eine Speicherung erfolgte als Beweismittel auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO). Eine Auswertung der Aufnahmen erfolgte bislang nicht. 11. Ist der Polizei während des Einsatzes bekannt gewesen, dass es sich bei Potse und Drugstore um Jugendeinrichtungen handelt? Zu 11.: Ja. 12. Unterscheidet sich grundsätzlich das Vorgehen der Polizei wenn sie Maßnahmen in Räumlichkeiten der Kinder/Jugendhilfe oder in Räumlichkeiten der Kinder/Jugendarbeit durchführt von anderen Einsätzen? Falls ja, wie unterscheidet sich das Vorgehen der Polizei? Zu 12.: Die gewählten Einsatzmaßnahmen bemessen sich stets nach den Umständen des Einzelfalls unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die im Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses durchzuführenden Maßnahmen vor Ort orientieren sich auch, aber nicht allein am Alter der beteiligten Personen. 13. Wird von der Polizei oder der Innenbehörde vor, während und/oder im Nachgang eines Polizeieinsatz in Räumlichkeiten der Kinder/Jugendhilfe oder der Kinder/Jugendarbeit dieser mit anderen Behörden oder Stellen besprochen und/oder koordiniert? Wie ist insbesondere die Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern bzw. der Jugendbehörde bzgl. solcher Einsätze? Zu 13.: Unabhängig davon, ob polizeiliche Maßnahmen in Räumlichkeiten staatlicher Behörden oder Freier Träger durchgeführt werden, wird stets eine möglichst frühzeitige Information der jeweils Verantwortlichen angestrebt. Ob eine solche Kontaktaufnahme und Information vor, während oder nach einer polizeilichen Maßnahme erfolgt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielhaft seien hier die Erreichbarkeit von Verantwortungsträgern und die konkreten Umstände des Einsatzes genannt. Die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern bzw. den Jugendbehörden wird als gut bewertet. 14. Wie war die Zusammenarbeit in diesem konkreten Fall mit dem Jugendamt sowie dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg? Zu 14.: Der Leiter der raumverantwortlichen Direktion 4 beauftragte am 18. September 2018 den stellvertretenden Leiter des Abschnitts 41, Gespräche mit der Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg, dem zuständigen Bezirksstadtrat und dem Kollektiv, welches das Jugendzentrum Drugstore verwaltet, zu führen. Zielsetzung hierbei war die Nachbereitung der Gesamtumstände des Einsatzgeschehens vom 15./16. September 2018. Im Gespräch mit der Bezirksbürgermeisterin konnten die polizeilichen Maßnahmen nachvollziehbar dargestellt werden. Am 19. September 2018 wurde das persönliche Gespräch mit dem Bezirksstadtrat gesucht. Auch hier konnte die Einsatzlage und das polizeiliche Einschreiten detailliert erläutert werden. Damit konnten bestehenden Unklarheiten beseitigt werden. Aus Sicht der Polizei Berlin waren beide Gespräche von gegenseitigem Verständnis geprägt. Seite 6 von 6 Den Verantwortlichen des Kollektivs wurde am 18. September 2018 ein Gesprächsangebot seitens der Polizei Berlin unterbreitet. Aufgrund anderweitiger Termine seitens des Kollektivs fand das Gespräch bisher nicht statt. Trotz des durch die Polizei Berlin zum Ausdruck gebrachten Interesses an einem zeitnahen Gespräch erfolgte bislang keine Reaktion des Kollektivs. Berlin, den 23. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport