Drucksache 18 / 16 966 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2018) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (IV) und Antwort vom 20. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16966 vom 05.11.2018 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (IV) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat, eine im Internet veröffentlichten Version eines Schreibens, dass mit dem Absender „Frauenzusammenschluss c/o Senatsverwaltung für Kultur und Europa, FV Frauenvertreterin Yvonne Krüger, Brunnenstr. 188-190, 10119 Berlin“ versehen ist und von sechs Frauen stammen soll, bekannt ? Zu 1.: Ja. 2. Wann wurde der „Frauenzusammenschluss“ ins Leben gerufen, wie ist er organisiert und weshalb ist als c/o die „Senatsverwaltung für Kultur und Europa“ angegeben? Zu 2.: Die Frage tangiert laufende Rechtstreitigkeiten und kann daher nicht beantwortet werden. 3. Wann und wie kam der Kontakt der Frauenvertreterin Frau Krüger mit den sechs Frauen zustande? Wann und weshalb hat die Frauenbeauftragte erneut mit den drei Frauen gesprochen, deren Beschwerden sie bereits 2016 dem Stiftungsratsvorsitzenden, Staatssekretär Renner, übermittelt hatte? Wann hat Frau Krüger jeweils Kontakt zu den drei Frauen gehabt, die neu hinzugekommen sind? Zu 3.: Auf ausdrücklichen Wunsch behandelte die Frauenvertreterin Gespräche vertraulich und hielt sich an die Schweigepflicht. Seite 2 von 2 4. Wer hat das Schreiben des „Frauenzusammenschluss“ abgefasst, war Frau Krüger daran als Autorin beteiligt? Von wem stammte die Idee, dieses Schreiben an die Staatsministerin Prof. Monika Grütters , den Kultursenator Dr. Lederer und nachrichtlich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu richten? Zu 4.: Siehe Antwort zu 3. 5. Wann wurde der Direktor über die Vorwürfe gegen den Vizedirektor im Einzelnen informiert, so dass er eine Rechtsgrundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen hatte? Zu 5.: Der Direktor wurde Ende Februar 2016 in einem Gespräch vom damaligen Staatssekretär und Stiftungsratsvorsitzenden über konkrete Vorfälle in der Gedenkstätte informiert. Nachdem sich eine weitere Volontärin bei SenKultEuropa gemeldet hatte, wurde der Direktor im Januar 2018 schriftlich informiert und auf seine Sorgfaltspflichten gemäß Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen. Der Direktor antwortete mit seinem Schreiben vom 02.03.2018, das er „mit dem Mitarbeiter , der Gegenstand der Beschwerde war, am 01.03.2018 ein Personalgespräch geführt “ habe. Über das Schreiben der sechs Frauen informierte der Stiftungsratsvorsitzende den Direktor Anfang August 2018. 6. Wann wurde der Direktor über die Vorwürfe gegen den Vizedirektor im Einzelnen informiert, so dass er eine Rechtsgrundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen hatte? Ist es richtig, dass der rbb lange vor dem Direktor die Aussagen der Beschwerdeführerinnen kannte? Zu 6.: Siehe Antwort zu 5. Berlin, den 20.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa