Drucksache 18 / 16 967 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (V) und Antwort vom 21. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16967 vom 06.11.2018 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (V) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.Trifft es zu, dass Dr. Lederer am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus zu dem „Frauenzusammenschluss “-Schreiben erklärt hat: „Ich habe diesen Brief am 14.6.2018 erhalten. Ich habe ihn zunächst als Fax und dann in schriftlicher Form bekommen.“ Und: „Ich habe den Brief erhalten, wie einen Posteingang . Dass der aus meinem Haus abgeschickt ist, halte ich für abenteuerlich, bei aller Liebe!“? Zu 1.: Ja, dieser Wortlaut ist dem Plenarprotokoll des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 27.September 2018, S. 3595 zu entnehmen. 2. Hat Dr. Lederer die Abgeordneten hinsichtlich des Eingangsdatums 14.06.2018 wahrheitsgemäß unterrichtet? Welches Datum, welche Uhrzeit und welche Faxkennung sind auf dem Fax angegeben, welches Herr Dr. Lederer erreicht hat? Weshalb hat er erklärt, es für „abenteuerlich“ zu halten, dass das Schreiben an ihn aus seinem Haus abgeschickt worden sei, wenn dieses ausdrücklich als Absenderadresse angegeben ist? 3. Gab es vor Absendung des Schreibens Kontakte der Frauenbeauftragten mit dem Stab von Dr. Lederer oder Herrn Dr. Lederer selbst, die dazu dienten, die Übermittlung des Schreibens zeitlich oder inhaltlich abzustimmen? 4. In Unterlagen der Kanzlei Knauthe Rechtsanwälte, die die Vorwürfe der sechs Frauen im Auftrag von Herrn Dr. Lederer untersucht haben, soll ein anderer chronologischer Ablauf als der von Dr. Lederer behauptete, geschildert worden sein. Angeblich heißt es dort: „Am 12.06.2018 [und nicht erst am 14.06.2018, Anm. des Verf.] erhielt unsere Mandantschaft [also die Behörde von Dr. Lederer, Anm. des Verf.] Kenntnis von dem [...] Schreiben vom 08.06.2018.“ Welche der beiden genannten Daten ist zutreffend, der 12.06.2018 oder der 14.06.2018? Seite 2 von 2 5. Sollte die Darstellung von Dr. Lederer zutreffen: Wie erklärt es sich, dass ein auf den 08.06.2018 datiertes und per Fax übermitteltes Schreiben ihn erst am 14.06.2018 erreicht hat? 6. Sollte die Darstellung von Knauthe Rechtsanwälte zutreffen, hätte Dr. Lederer das Schreiben exakt einen Tag nach der Sitzung des Stiftungsrats am 11.06.2018 erhalten. Warum kam das Faxschreiben, das als Absender die Adresse der Kulturverwaltung trägt, erst vier Tage beim Leiter dieser Verwaltung an? Wurde das Schreiben vom 08.06.2018 möglicherweise zurückgehalten, damit Dr. Lederer den Sachverhalt nicht in der Stiftungsratssitzung am 11.06.2018 thematisieren musste? Zu 2. – 6.: Die Fragen tangieren laufende Rechtstreitigkeiten und können daher nicht beantwortet werden. Berlin, den 22.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa