Drucksache 18 / 16 968 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Sportforumstraße und die vorhandene Wohnnutzung und Antwort vom 21. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 968 vom 06. November 2018 über Sportforumstraße und die vorhandene Wohnnutzung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie groß ist das Grundstück an der Sportforumstraße und wie ist das Grundstück baurechtlich ausgewiesen? Antwort zu 1: Das Grundstück Sportforumstraße 1-11 hat eine Größe von ca. 14.000 m². Das gesamte Olympiagelände ist nach dem Baunutzungsplan vom 28.12.1960 (ABl. 1961, S. 742) als Gebiet mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen, darunter fällt auch das Grundstück Sportforumstraße 1-11. Diese Darstellung gilt als nicht übergeleitet im Sinne von §173 Abs. 3 BBauGB. Für das Grundstück gibt es daher keine verbindlichen Bebauungsplanregelungen gemäß §30 BauGB. Aufgrund der Lage innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens § 34 (unbebauter Innenbereich) maßgeblich. Frage 2: Wie viel Wohnhäuser mit wie vielen Wohneinheiten und wie viel qm Wohnfläche befinden sich auf dem Grundstück? Antwort zu 2: Es stehen 6 Gebäude auf dem Grundstück. Die Anzahl der Wohnungen und die Größe sind nicht bekannt. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat über Eigentümer und Nutzungsabsichten, die das Grundstück betreffen? 2 Antwort zu 3: Für die Sportforumstraße 1-11 ist eine Berliner Genossenschaft Eigentümer. Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von weiteren Wohngebäuden eingereicht. Frage 4: Wie bewertet der Berliner Senat den Erhalt von Wohnraum auch an Stellen Berlins in bevorzugter Wohnlage, welche rechtlichen Grundlagen mit welchen Folgen liegen für den Erhalt von Wohnungen in Berlin vor? Antwort zu 4: Der § 172 des BauGB regelt den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen. Das soziale Erhaltungsrecht des § 172 BauGB schützt gleichermaßen wie das Zweckentfremdungsverbotsgesetz vor Verlust an Wohnraum. Zudem nimmt es Einfluss auf geplante überdurchschnittliche Aufwertungen und Standards sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Frage 5: Inwieweit, wann, in welcher Form ist das Land Berlin auf die Anwohner und Anwohnerinnen zugegangen und bezieht die Anwohner und Anwohnerinnen in eine zukünftige Nutzung dieser und der umliegenden dem Land Berlin gehörenden Flächen ein? Antwort zu 5: Das Land Berlin wird die Anwohnerinnen und Anwohner gemäß den Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung beteiligen. Berlin, den 21.11.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen