Drucksache 18 / 16 969 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Einbeziehung von Bürgern und Bürgerinnen in etwaige Planungen am Olympiastadion und Antwort vom 20. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 969 vom 06.11.2018 über Einbeziehung von Bürgern und Bürgerinnen in etwaige Planungen am Olympiastadion ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit beabsichtigt der Senat von Berlin bezogen auf Überlegungen eines möglichen Stadionneubaus, die Anwohner und Anwohnerinnen in Ruhleben, in der Sportforumstraße, an der Olympischen Straße und der Westendallee sowie in der Flatowallee und in der Trakehner Allee in die Planungen einzubeziehen? Zu 1.: Bisher liegen keine belastbaren Planungen zu einem möglichen Stadion-Neubau vor. Bauherr in diesem Fall wäre - sofern es einen Beschluss des Abgeordnetenhauses zum beabsichtigten Grundstücksgeschäft gibt - nicht das Land Berlin, sondern die Hertha BSC GmbH & Co KG aA. Aus diesem Grund obliegt es Hertha BSC, die Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen einzubeziehen. 2. Welche Termine mit welchen Inhalten haben mit den betreffenden Anwohnern und Anwohnerinnen stattgefunden bzw. werden stattfinden? Zu 2.: Der Senat hat keine Kenntnisse, wann Hertha BSC GmbH & Co KG aA mit Anwohnerinnen und Anwohnern Gespräche geführt hat. 3. Welche Bedeutung hat die Einbeziehung von Bürgern und Bürgerinnen für den Berliner Senat auch um etwaigen Bürger- und Volksbegehren zu begegnen? Zu 3.: Die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern hat für den Senat eine große Bedeutung. Im Fall eines Bürger- und Volksbegehrens, wird sich der Senat mit dem Ergebnis auseinandersetzen. 4. Welche Bedeutung hat das von der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg- Wilmersdorf angenommene Bürgerbegehren zum Erhalt von Grün und Grünanlagen für die Planungen? Seite 2 von 2 Zu 4.: In den letzten 10 Jahren gab es zwei relevante Beschlüsse zu den Drucksachen 1699/4 und 0019/5. Diese hat der Senat zur Kenntnis genommen. 5. Welche Genehmigungen müssen für eine etwaige Realisierung der Baupläne vom Bezirk erteilt werden und welche Genehmigungen von Seiten des Landes Berlins und welche Beteiligungsrechte für Bürger und Bürgerinnen liegen diesen Genehmigungen vor? Zu 5.: Welche Genehmigungen erteilt werden, richtet sich nach dem Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG). Es liegen dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf keine konkreten Anträge vor. Berlin, den 20. November 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport