Drucksache 18 / 16 970 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Denkmalschutz Olympiapark und Antwort vom 21. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16970 vom 06.11.2018 über Denkmalschutz Olympiapark Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung hat der Denkmalschutz für den Erhalt der Tribünen im Olympiaschwimmstadion, welche Beschlüsse welcher Gremien liegen dafür vor, welche praktische Bedeutung haben die Beschlüsse für die Absichten des Berliner Senats? 2. Seit wann dauern die Überlegungen zu den Tribünen des Olympiaschwimmstadions aus denkmalrechtlicher Sicht an und wann ist mit einer Entscheidung des Berliner Senats zu rechnen? Zu 1. und 2.: Das gesamte Olympiagelände ist denkmalgeschützt und wurde bereits in der Bauordnung vom 29.07.1966 als Baudenkmal ausgewiesen. Darüber hinaus ist es als denkmalgeschützte Gesamtanlage sowie Gartenanlage Olympiapark in der Berliner Denkmalliste eingetragen. Das Olympia-Schwimmstadion ist integraler Bestandteil des gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) ausgewiesenen Denkmalbereichs / Gesamtanlage und für den Denkmalwert mit konstituierend. Zusammen mit Sportstadion und Maifeld repräsentiert es den international bedeutenden Kernbestand des Olympiageländes; als Bauzeugnis der Geschichte der Olympischen Spiele der Neuzeit und als Bautyp zählt das historische Olympia-Schwimmstadion zu den architektonischen Schlüsseldenkmalen der Sportgeschichte. Zurzeit drohen insbesondere die Tribünen zu verfallen, es besteht dringender Sanierungsbedarf . Gemäß § 8 Absatz 1 DSchG Bln ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet , ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen. Dieser denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht unterliegt grundsätzlich auch das Land Berlin. Seite 2 von 3 Der Landesdenkmalrat (LDR) plädierte in seiner Sitzung vom 16.06.2014 entschieden für den Erhalt der Tribünen und empfahl Vorschläge für eine Nutzung der Tribünengebäude zu entwickeln. Auch in seiner Sitzung am 01.07.2016 stellte der LDR nach Vorstellung von vier Machbarkeitsstudien fest, „[…] dass die Tribünen erhalten und in eine erweiterte Nutzung einbezogen werden können. Er empfiehlt die Tribünen so weit als möglich unverändert zu erhalten und mit untergeordneten Änderungen intensiver zu nutzen; partielle Eingriffe sind nicht ausgeschlossen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Schwimmstadion als Freiluftanlage sowohl in ihrer baulichen Substanz wie in ihrer Atmosphäre erhalten bleibt.“ Seit 2011 werden Überlegungen zu den Tribünen aus denkmalrechtlicher Sicht angestellt . 3. Wie sieht die Bedeutung des Denkmalschutzes für das Gelände des ehemaligen Familienbades aus, welche konkrete Bedeutung haben die denkmalschutzrechtlichen Überlegungen bezogen auf etwaige Bebauungspläne für zwei Kunstrasenplätze? Zu 3.: Das Gelände des ehemaligen Familienbades wurde zur Zeit der Nutzung durch die Alliierten als British Headquarter mit verschiedenen Gebäuden überbaut und dadurch stark verändert. Das Oval des ehemaligen Familienbades ist zwar grundsätzlich erhalten , aber durch jahrzehntelange Nichtnutzung und Vernachlässigung in einem ruinösen Zustand, der bei einer Wiederinbetriebnahme als Badebecken einen Neubau erfordern würde. Vor dem Hintergrund dieser Situation und einer fehlenden Perspektive zur Badenutzung hat das Landesdenkmalamt (LDA) einer veränderten sportlichen Nutzung des Geländes durch Anlage zweier Kunstrasenplätze grundsätzlich zugestimmt. 4. Wie sieht die Bedeutung des Denkmalschutzes bezogen aus den Schenckendorffplatz aus, inwieweit liegen welche Beschlüsse welcher Gremien zum Schenckendorffplatz vor bzw, inwieweit beabsichtigt der Berliner Senat welche Gremien zum Erhalt des Denkmalschutzes für den Schenckendorffplatz zu befragen? Zu 4.: Der Schenckendorffplatz ist Bestandteil des Gartendenkmals und zentrales Element der Platzfolge vom Sportforum zum Olympischen Platz. Östlich wird der Platz durch die Sportforumsstraße flankiert, welche die historische Haupterschließungsachse vom Olympischen Platz zum Adlerplatz / Sportforum bildete und heute in Teilabschnitten durch Nachkriegsbebauung gestört ist. Bei Vorlage eines Konzeptes mit Beanspruchung von Teilen des Schenckendorffplatzes sollte der LDR mit der Angelegenheit befasst werden. Seite 3 von 3 5. Inwieweit hat sich die Behörde, die für den Denkmalschutz des Schenckendorffplatzes zuständig ist, wie in etwaige den Platz betreffende Bauplanung eingebracht, um den Schenckendorffplatz in seiner denkmalrechtlichen Bedeutung zu erhalten? Zu 5.: Wegen der konstituierenden Bedeutung der Platzfolge und der Sportforumsstraße für des Gesamtgelände, das Sportforum und das Gartendenkmal hat das LDA eine Bebauung oder Beeinträchtigung des Platzensembles und der Sportforumsstraße bei allen bisherigen Gesprächen abgelehnt. 6. Wie sieht die Bedeutung des Denkmalschutzes für das Gelände des Hockey-Olympiastadions aus, inwieweit würden Bauabsichten auf benachbarten Flächen auch das Olympia-Hockeystadion betreffen und wie bringt sich der Denkmalschutz ein, um die Bedeutung des Stadions aus Sicht des Denkmalschutzes zu erhalten? Zu 6.: Für das Gelände des Hockeystadions gelten die gleichen Aussagen wie für den Schenckendorffplatz. Eine zusätzliche Verdichtung im Bereich der denkmalgeschützten Gartenanlagen sowie einer großen Baumasse in Konkurrenz zum Solitär des Olympiastadions führt zu einer weiteren „Verschleifung“ der Architektur. Aus diesem Grund bestehen schwere denkmalfachliche Bedenken gegen jegliche Eingriffe, die die Wirkung der Gesamtanlage beeinträchtigen. Die beteiligten Denkmalbehörden setzen sich engagiert für den Erhalt und das Erscheinungsbild der Anlage, zum Beispiel durch Fortschreibung der bestehenden Parkpflegewerke und Informationen zu Wert und Bedeutung der Anlage gegenüber Nutzerinnen und Nutzern, Politik und Öffentlichkeit ein. Berlin, den 21.11.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa