Drucksache 18 / 16 974 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 29. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Spreeterrassen am Berliner Schloss/Humboldt Forum und Antwort vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16974 vom 29.10.2018 über Spreeterrassen am Berliner Schloss/Humboldt Forum Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass Bauherr der Anlage Spreeterrassen das Land Berlin ist? Antwort zu 1: Ja. Die Anlagen werden im Rahmen der Herstellung Freiflächen im Umfeld des Humboldt Forums durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG als Treuhänder des Landes Berlin errichtet. Frage 2: Ist es richtig, dass es den Besuchern des Restaurants Spreeterrassen nach den gegenwärtigen Bauausführungsplanungen nicht möglich sein wird, von den Tischen aus die Spree zu erblicken? Antwort zu 2: Die Brüstung hat eine Höhe von 1,10 m. Der Höhenunterschied zwischen Terrassenfläche und Wasserspiegel der Spree beträgt ca. 6,10 m. Selbst ohne Absturzsicherung ist im sitzenden Zustand der Blick auf die Spree nicht gegeben. Es wird aber attraktive Aussichten auf benachbarte Sehenswürdigkeiten wie den Dom und den Fernsehturm geben. Frage 3: Kann der Senat bestätigen, dass in dem ursprünglichen und akzeptierten Wettbewerbsentwurf ein Überblicken der Brüstungsmauer möglich war? Frage 4: In welchem Entscheidungsprozess, mit welchen Beteiligten und mit welchen Argumenten wurde die Brüstungsmauer so gestaltet, dass ein Überblicken nicht mehr möglich sein wird? 2 Antwort zu 3 und 4: Die geplante Brüstungsmauer wurde seit dem Wettbewerb 2013 nicht erhöht. Die Höhe der Brüstungsmauer definiert sich über die anzuwendenden Regelwerke bzw. die Bauordnung von Berlin und beträgt 1,10 m. Frage 5: Unter welchen Bedingungen und Kosten ist eine Änderung der Bauausführung dergestalt möglich, dass ein Überblicken doch noch ermöglicht wird? Antwort zu 5: Das Bauwerk wird derzeit errichtet. Eine Änderung der Ausführung ist nicht möglich. Frage 6: Inwieweit hält der Senat eine eventuelle Blicksperre kontraproduktiv für eine besucherfreundliche Nutzung des Terrassenrestaurants? Antwort zu 6: Die Brüstungshöhe stellt nach Auffassung des Senats keine Einschränkung der gastronomischen Nutzung im Bereich der Spreeterrasse dar. Frage 7: Inwieweit kann der Senat die Besorgnis nachvollziehen, dass die hier möglicherweise zutage tretende Missachtung von Besucherinteressen eine ungute Fortsetzung des gescheiterten Versuches der Senatsbaudirektorin vom Sommer letzten Jahres ist, ein Bürgercafe auf dem Schlossdach zu verhindern? Antwort zu 7: Aus Sicht des Senats handelt es sich hier keineswegs um eine Missachtung der Besucherinteressen; vielmehr stellt die Höhe der Brüstungsmauer eine gesetzliche Vorgabe dar, die vom öffentlichen Bauherr einzuhalten ist und der Absturzsicherung der Besucher dient. Berlin, den 19.11.2018 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen