Drucksache 18 / 16 975 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 01. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Ärztlicher Dienst bei der Polizei Berlin – Status Quo 2018 und Antwort vom 20. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16975 vom 01. November 2018 über Ärztlicher Dienst bei der Polizei Berlin – Status Quo 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente sind im ärztlichen Dienst der Polizei Berlin vorgesehen und wie viele davon sind derzeit besetzt? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den jeweiligen Bereichen (Medizinischer Dienst, Service und Verwaltung, Sanitätseinsatzdienst sowie Sozialbetreuung) tätig? (Aufstellung erbeten.) Zu 1. und 2.: Die nachfolgende Übersicht bildet den Stellen- und Personalbestand zum Stichtag 30.09.2018 ab: Bereich Stellen Vollzeitäquivalent Medizinischer Dienst 29,50 17,97 Service und Verwaltung* 32,20 35,00 Sanitätseinsatzdienst 20,00 18,00 Sozialmedizinische Betreuung 15,00 15,55 Gesamtergebnis 96,70 86,52 * einschließlich Medizinisch-technischer Assistenten und Medizinischer Fachangestellte 3. Wie hoch war der Gutachtenrückstau in der Zeit von 2014 bis 2018? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 3.: Die nachfolgende Übersicht gibt den Stand am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres wieder. Die Zahlen stehen in starker Abhängigkeit zur jeweiligen Auftragslage. Höhere Einstellungszahlen führen regelmäßig zu einem Anstieg der Untersuchungsaufträge (z. B. Untersuchungen im Zusammenhang mit Ernennungen zur Beamtin / zum Beamten auf Lebenszeit). Seite 2 von 3 Jahr Anzahl 2014 206 2015 339 2016 1312 2017 684 2018 735 (Stand 30.09.2018) 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um diesen Gutachtenrückstau zügig abzuarbeiten? (Aufstellung der Maßnahmen erbeten.) Zu 4.: Zur Abarbeitung der Bearbeitungsrückstände insbesondere auf dem Fachgebiet Neurologie-Psychiatrie wurden 2018 bislang mit zehn externen Fachärztinnen und Fachärzten entsprechende Begutachtungsverträge auf Honorarbasis geschlossen. Seit April 2018 konnten damit insgesamt 86 Gutachtenaufträge an die externen Gutachterinnen und Gutachter abgegeben werden. Die Abarbeitung und Zuteilung neuer Aufträge erfolgt sukzessive. 5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, bzw. sind noch vorgesehen, um die offenen Stellen zu besetzen? (Aufstellung über laufende Maßnahmen sowie geplante Maßnahmen erbeten.) Zu 5.: Seit mehreren Jahren gibt es intensive Bemühungen zur Besetzung der freien Facharztstellen mit geeignetem (fach-)ärztlichen Personal. Im Rahmen der regelmäßigen Ausschreibungen von Facharztstellen liegt jedoch immer wieder nur eine sehr geringe Anzahl von Bewerbungen vor. Um für den Polizeiärztlichen Dienst als Arbeitgeber verstärkt zu werben, erfolgte u.a. eine weitere Intensivierung der Kontaktpflege zur Ärztekammer Berlin. So ist vorgesehen, Kurzhospitationen beim Polizeiärztlichen Dienst für interessierte Ärztinnen und Ärzte anzubieten. Zwischenzeitlich wurde dem Polizeiärztlichen Dienst von der Ärztekammer Berlin neben den bereits für die Gebiete Psychiatrie/Psychotherapie und Sozialmedizin erteilten Weiterbildungsbefugnissen eine weitere für das Gebiet Innere Medizin erteilt. Mit der Erlangung dieser Weiterbildungsbefugnis können sowohl Internistinnen und Internisten auf dem Weg zur Fachärztin bzw. zum Facharzt als auch Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner in Weiterbildung für den Polizeiärztlichen Dienst gewonnen werden (Assistenzärztinnen und Assistenzärzte). Ferner soll durch die Teilnahme an großen Kongressen und Messen (z. B. am Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde vom 28. November bis zum 1. Dezember 2018) für den Polizeiärztlichen Dienst als Arbeitgeber geworben werden. Für die Einstellung von Beamtinnen und Beamten wird weiterhin von der schon jetzt bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sonderzuschläge nach § 72 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin zu gewähren. Dabei wird derzeit auch die laufbahnrechtliche Möglichkeit des Einstiegs von Ärztinnen und Ärzten im Polizeiärztlichen Dienst im zweiten Beförderungsamt (A 15) und nicht wie bisher im ersten Beförderungsamt geprüft. Seite 3 von 3 Für die tarifbeschäftigten Ärztinnen und Ärzte ist geplant, tarifvertragliche Verbesserungen durch Anpassung der Bezahlung an die landeseigenen Kliniken und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erwirken. Mit einer Entscheidung ist 2019 zu rechnen. 6. Wie soll der Gutachtenrückstau zukünftig auf ein Mindestmaß beschränkt werden? (Aufstellung über laufende Maßnahmen sowie geplante Maßnahmen erbeten.) Zu 6.: Um die Gutachtenrückstände abbauen zu können, sollen neben dem Abbau durch den eigenen Polizeiärztlichen Dienst perspektivisch auch Aufgaben im Rahmen einer zu schließenden Kooperationsvereinbarung an die Charité übertragen werden. Die hierfür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind derzeit in Vorbereitung. Durch die Gewinnung von externen Ärztinnen und Ärzten auf Honorarbasis für bestimmte Aufgaben (z. B. Blutentnahmen und Verwahrfähigkeitsuntersuchungen in den Gewahrsamen oder Abschiebungsbegleitungen) und andere Funktionsbereiche (Ergometrie, Röntgen) sollen die Polizeiärztinnen und Polizeiärzte von diesen Aufgaben entlastet werden, um sich verstärkt auf ihre Kernaufgaben (Gutachtenerstellung und Prävention) konzentrieren zu können. Berlin, den 20. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport