Drucksache 18 / 16 976 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 01. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Berliner Polizei - Toilettenkraftwagen (ToiKw) Status Quo 2018 (II) und Antwort vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16976 vom 01. November 2018 über Berliner Polizei – Toilettenkraftwagen (ToiKw) Status Quo 2018 (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsatzkräfte sind mindestens nötig, um einen ToiKw im Einsatz zu bedienen und zu steuern und müssen die Einsatzkräfte gegebenenfalls eine besondere Führerscheinklasse vorweisen , bzw. eine zusätzliche Schulung zum Fahren des ToiKws absolvieren? Zu 1.: Für die Aufgabenwahrnehmung am Toilettenkraftwagen (ToiKw) sind mindestens zwei Personen nötig, welche in die Hygienevorschriften und in die technische Betreuung hinsichtlich der Wasserver- und -entsorgung eingewiesen sein müssen. Die zur Fortbewegung eines ToiKw nötige Führerscheinklasse ist abhängig von der Zulassung des jeweiligen Kraftfahrzeuges und kann daher nicht allgemeingültig beantwortet werden. 2. Wie viele mobile Toiletten wurden in der Zeit von 2008 bis 2018 durch die Berliner Polizei zur Nutzung durch ihre Einsatzkräfte bei Einsatzlagen angemietet, und welche Kosten sind dadurch entstanden ? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Für den Zeitraum vor dem Jahr 2009 liegen der Polizei Berlin keine recherchierbaren Daten vor. Seite 2 von 3 Seit 2009 entstanden folgende Kosten für die Bereitstellung von mobilen Toiletten: Jahr Anzahl mobile Toiletten Kosten 2009 43 2.137,24 € 2010 62 3.104,71 € 2011 107 5.343,10 € 2012 45 2.237,20 € 2013 94 4.681,66 € 2014 68 3.399,33 € 2015 56 2.778,48 € 2016 40 1.960,07 € 2017 63 3.153,40 € 2018 184 9.177,97 € Gesamt 762 37.973,16 € Quelle: Polizei Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik (Stand: 9. November 2018) 3. Wie sind die Kosten zur Neuanschaffung (270.000 Euro), Reinigung und Wartung eines ToiKws im Vergleich zu den Mietkosten für ein entsprechendes Kontingent an mobilen Toiletten über die zu erwartende Lebensdauer eines ToiKws im Vergleich zu bewerten? Zu 3.: Letztlich anfallende Kosten für Neuanschaffung und Betrieb eines ToiKw hängen von der Art des Fahrzeuges, Spezialausbauten und tatsächlicher Nutzung ab. Derzeit ist die Beschaffung von ToiKw durch die Polizei Berlin nicht vorgesehen. Insofern liegen keine aktuellen Vergleichsrechnungen zur Neuanschaffung von ToiKw und Mietkosten vor. 4. Wie ist die Praktikabilität eines ToiKws im Vergleich zur Nutzung mobiler Toiletten sowie öffentlicher Toiletten für die Einsatzkräfte in Einsatzlagen zu bewerten? Zu 4.: Im städtischen Umfeld stellen sich an den Einsatz eines ToiKw im Gegensatz zum Einsatz in einem Flächenland deutlich mehr Herausforderungen. Er muss zentral, aber außerhalb des „Gefahrenbereiches“ aufgestellt werden. Bei Einsätzen wie z.B. am 1. Mai werden stadtweit bis zu 100 Toiletten an verschiedenen Orten platziert, sodass in jedem Fall zusätzlich zu einem ToiKw auch mobile Toiletten angemietet werden müssten. Somit würden ToiKw jeweils nur einen kleinen Einsatzbereich abdecken oder längere Anfahrten bedingen. Darüber hinaus würde die Nähe zu einer Vielzahl von Dienststellen der Polizei Berlin oder der öffentlichen Verwaltung, in denen eine Toilettennutzung möglich ist, den Einsatzwert des ToiKw weiter minimieren. 5. Wurden die Polizeivollzugskräfte in den jeweiligen Direktionen und der Dir E zu ihren Erfahrungen und Meinungen zur Nutzung mobiler und öffentlicher Toiletten in Einsatzlagen repräsentativ befragt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? (Aufstellung erbeten.) Zu 5.: Die Polizei Berlin hat im Mai 2017 eine entsprechende Befragung bei der Bereitschaftspolizei durchgeführt. Seite 3 von 3 Im Ergebnis der Prüfung wurde deutlich, dass • bei der Nutzung von behördenfremden Toiletten (Gaststätten, Tankstellen etc.) die Mitarbeitenden deren teilweise unzureichenden Hygienezustand hinnehmen mussten, • „Dixi-Toiletten“ sehr beengt sind und in Verbindung mit der Einsatzkleidung zu wenig Platz bieten, • polizeieigene ToiKw zentral an einem Ort stehen und demzufolge bei größeren Einsätzen schwer zu erreichen sind und • ein einzelner ToiKw im Rahmen von Prüf- und Werkstattterminen regelmäßig ausfallen kann, sodass in diesen Fällen Ersatzlösungen gefunden werden müssten. ToiKw und sogenannte Toilettenanhänger werden von entsprechenden Firmen zur Miete inklusive Service angeboten. Im Rahmen der Neuausschreibung eines Rahmenvertrages wird diese zusätzliche Möglichkeit durch die Polizei Berlin geprüft. Berlin, den 19. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport