Drucksache 18 / 16 979 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 01. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Berliner Feuerwehr: Gesundheitliche Gefährdung in Dienstgebäuden – Status Quo 2018 und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16979 vom 01. November 2018 über Berliner Feuerwehr: Gesundheitliche Gefährdung in Dienstgebäuden – Status Quo 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Dienstunfälle verursacht durch Schimmelbefall, Rattenbefall und belastetes Wasser in den Dienstgebäuden der Berliner Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr wurden in den letzten zehn Jahren zur Anzeige gebracht? (Aufstellung nach Direktionen der Berliner Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehr erbeten.) Zu 1.: Bei der Berliner Feuerwehr wurden bislang 2 Unfallanzeigen im Jahr 2014 durch Mitarbeitende der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie aufgrund von belastetem Wasser (Legionellen) erstattet. 2. Wie und mit welchen Ergebnissen wurde den jeweiligen Dienstunfallanzeigen konkret nachgegangen? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Unter Zugrundelegung des Maßnahmenplans gemäß der Trinkwasserverordnung wurden (bei Überschreitung der abgestuften Grenzwerte) bauliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen. 3. Welche Rolle übernahm das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) bei der Überprüfung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den letzten zehn Jahren bei der Berliner Feuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehr) Zu 3.: Die Berliner Arbeitsschutzbehörde (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit - LAGetSi) ist die staatliche Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz über die gewerblichen Berliner Betriebe. Für die Dienststellen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gilt nach der Verfassung von Berlin das Ressortprinzip, sodass die jeweilige Senatsverwaltung ihre nachgeordneten Behörden (auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz) selbst zu beaufsichtigen hat. Dabei werden die landeseigenen Dienststellen durch Betriebsärztinnen bzw. Seite 2 von 3 Betriebsärzte, Sicherheitsingenieurinnen bzw. Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sog. überbetrieblicher Dienste (i.S.d. Arbeitssicherheitsgesetz – ASIG) unterstützt. In den letzten zehn Jahren wurde das LAGetSi zweimal aufgrund von Beratungsbedarf bei der Feuerwehr zu dem Thema Messung von Raumluft tätig. Hierzu wurden die zugelassenen Messstellen benannt und auf die behördeneigene Stabsstelle Arbeitssicherheit verwiesen. 4. Wann wurde die Schließung von Dienststellen oder ihrer Teilbereiche wegen einer möglichen oder erwiesenen Gesundheitsgefährdung in Betracht gezogen bzw. durchgeführt? (Aufstellung erbeten. Falls nein, Begründung erbeten.) Zu 4.: Es wurde keine Schließung von Dienststellen bzw. Dienstgebäuden vorgenommen, da hinreichende technische wie auch organisatorische Maßnahmen zur Verfügung standen. Ein Nebengebäude der Feuerwache Hermsdorf ist zurzeit wegen Baufälligkeit gesperrt, der Dienstbetrieb der Feuerwache wird dadurch aber nicht beeinträchtigt. 5. Worin sieht der Senat begründet, dass mit dem Thema Arbeitsschutz und Dienstunfälle innerhalb der Berliner Feuerwehr in den vergangenen Jahren nicht proaktiver umgegangen wurde, um auf ein Abmildern oder Beseitigen gesundheitsgefährdender Zustände hinzuwirken? Zu 5.: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Berliner Feuerwehr ist gut aufgestellt und wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Die Berliner Feuerwehr verfügt über ausgebildete eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zudem werden jährlich ca. 80 Sicherheitsbeauftragte ausgebildet, die auf den einzelnen Dienststellen der Berliner Feuerwehr eingesetzt werden. Damit sind auf den Dienststellen zum größten Teil mehrere Sicherheitsbeauftragte eingesetzt. Sobald etwaige Mängel festgestellt werden, wird entsprechend reagiert und schnellstmöglich Abhilfe geschaffen. Ferner werden alle Dienstunfallanzeigen durch den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz gesichtet und bewertet. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein Dienstunfall auf einen gesundheitsgefährdenden Zustand zurückzuführen ist, werden durch den Bereich umgehend Maßnahmen ergriffen. 6. Welche Rolle nahmen und nehmen die örtlichen Personalräte und der Gesamtpersonalrat ein, um auf ein Abmildern oder Beseitigen gesundheitsgefährdender Zustände hinzuwirken? Zu 6.: Auf der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes Berlin (PersVG Bln), der arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften nimmt der Personalrat bei der Berliner Feuerwehr folgende Aufgaben wahr: - Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Dienstkräfte (§ 72 Abs. 1 Nr. 2 PersVG), - Kontakt und Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Berlin und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, - Teilnahme an Arbeitsstättenbegehungen, Unfalluntersuchungen, Kenntnisnahme der Unfallanzeigen und Gefährdungsbeurteilungen ( § 77 PersVG i.V.m. dem Arbeitsschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch VII) Seite 3 von 3 - Überprüfung und Anpassung der Präventionsbemühungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten, u. a. Verteilung der Stunden (Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. - DGUV 2). 7. Wurden bis heute Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Ehrenamtlichen der Berliner Feuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr gegen Unbekannt gestellt? (Wenn ja, Aufstellung nach Direktionen erbeten.) Zu 7.: Nein. 8. Welche konkreten Maßnahmen werden künftig ergriffen, um potenziell wie auch nachweislich gesundheitsgefährdende Missstände zu beseitigen? Zu 8.: Wie bereits in der Beantwortung der Frage 5 aufgeführt, verfügt die Berliner Feuerwehr über eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und eine Vielzahl an gut ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten auf den Dienststellen. Alle haupt- u. ehrenamtlichen Angehörigen werden einmal jährlich im Arbeitsschutz unterwiesen. Es erfolgen regelmäßig Sicherheitsbegehungen, um so etwaige Mängel frühzeitig aufdecken und umgehend reagieren zu können. In Abhängigkeit von der Schwere und den möglichen negativen gesundheitlichen Folgen können z.B. technische, organisatorische aber auch persönliche Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Im Fall von belastetem Wasser ist als Sofort-Maßnahme Trinkwasser in abgepackter Form zur Verfügung zu stellen. Sollten Mängel festgestellt werden, ist zudem die für die Gebäude der Berliner Feuerwehr zuständige Berliner Immobilienmanagement (BIM) GmbH zu informieren. 9. Welche Rolle nehmen der Dienstherr und insbesondere die Dienstvorgesetzten bei der Bekanntmachung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen ein? Zu 9.: Der Dienstherr und/oder die per Pflichtenübertragung verantwortliche Führungskraft trifft/treffen die notwendigen Entscheidungen und ergreift/ergreifen Maßnahmen und ist/sind befugt, verbindliche Weisungen gegenüber den Mitarbeitenden u. a. hinsichtlich des Gesundheitszustandes zu erteilen. Berlin, den 22. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport