Drucksache 18 / 16 981 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Aktuelle Entwicklungen im Einzugsbereich des Wasserwerkes Johannisthal und Antwort vom 18. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16981 vom 05. November 2018 über Aktuelle Entwicklungen im Einzugsbereich des Wasserwerkes Johannisthal Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Altlastensanierung im Einzugs- und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal? Antwort zu 1: Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes (WW) Johannisthal, welches aktuell nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt wird, werden im Jahr 2018 noch insgesamt zehn Grundwasserreinigungsanlagen zur Gefahrenabwehr betrieben. Gemäß Bilanzierung werden etwa 14.000 m3 kontaminiertes Grundwasser pro Tag gehoben, aufbereitet und anschließend primär in die Oberflächengewässer abgeleitet. Hauptkontaminanten der Schadstoffbelastung am WW Johannisthal sind leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) sowie untergeordnet Arsen und chlororganische Pestizidverbindungen. Zum direkten Schutz des WW Johannisthal werden derzeit zwei große Grundwasserreinigungsanlagen betrieben. Unterstützt werden diese Abwehrmaßnahmen durch Grundwassersanierungs- und -sicherungsmaßnahmen auf den Eintragsgrundstücken und in relevanten Transfergebieten in Richtung des Wasserwerkes. Sowohl an den gefährdeten Brunnenabschnitten des WW als auch auf den Eintragsgrundstücken und den Transfergebieten konnten die Schadstoffkonzentrationen in den letzten Jahren erheblich reduziert werden. Parallel zu den Grundwassersanierungsmaßnahmen wurden auf einer Vielzahl von Eintragsgrundstücken zur Unterstützung einer nachhaltigen Altlastensanierung aktive Quellensanierungen mittels spezieller Bodenaushubverfahren in den letzten 15 Jahren realisiert. Dabei wurden mehr als 500.000 t an gefährlichen Abfällen entsorgt. 2 Frage 2: Wie wird die Qualität des zu Trinkwasserzwecken geförderten Grundwassers im Wasserwerk Johannisthal eingeschätzt? Antwort zu 2: Aktuell wird kein Grundwasser zu Trinkwasserzwecken im WW Johannisthal gefördert. Jedoch gewährleisten die bereitgestellten umfangreichen Sicherungselemente und Sicherungskapazitäten die Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme des WW zu Trinkwasserzwecken. Frage 3: Sind zum Abschluss der Sanierung des Wasserwerkes Belastungen des Grundwassers bekannt geworden, die ggf. eine Verwendung als Trinkwasser verhindern? Wenn ja, durch wen wurden diese Belastungen verursacht und ist geplant, diese zu beheben? Antwort zu 3: Die Grundwassersicherungsmaßnahmen am Wasserwerk müssen gezielt fortgeführt werden (Sicherung einer LCKW- und einer Arsenfahne im Bereich der Fördergalerie Neue Königsheide). Ein konkreter zeitlicher Abschluss ist aktuell nicht prognostizierbar. Ein Gutachten aus dem Jahr 2016, beauftragt durch die Berliner Wasserbetriebe, weist darüber hinaus eine Beeinflussung des Teltowkanalwassers mittels abwasserbürtiger Stoffe/Arzneistoffe durch die Einleitung von geklärten Abwasser der Kläranlage Waßmannsdorf aus. Diese Spurenstoffe können über den Weg der Uferfiltration in den Einflussbereich der Brunnen der Teltowkanalgalerie gelangen. Perspektivisch muss die Reinigungsleistung der Kläranlage Waßmannsdorf verbessert und an die Spurenstoffproblematik angepasst werden. Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Wasserwerkstandortes Johannisthal? Welche Gründe gibt es für mögliche Verzögerung? Antwort zu 4: Die Berliner Wasserbetriebe planen für ein zukünftiges Wasserwerk Johannisthal in modularer Bauweise in einem ersten Schritt die Ergänzung des bestehenden Zwischenpumpwerks am Standort Johannisthal um ein Überpumpwerk. Dieses soll die Fördermöglichkeit aus der östlichen Tiefstadt in die südliche Hochstadt erhöhen. Baubeginn ist für 2021 vorgesehen, die entsprechenden Investitionsmittel sind im Wirtschaftsplan eingestellt. Frage 5: Sind im Falle einer Inbetriebnahme des Wasserwerkes Mindestfördermengen vorgesehen? 3 Antwort zu 5: Nein, Mindestmengen können nicht vorgegeben werden. Die Berliner Wasserbetriebe fördern genau soviel Grundwasser wie Trinkwasser gebraucht wird. Den Berliner Wasserbetrieben wird das Recht Grundwasser zu fördern durch eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Die Festsetzung von Mindestfördermengen bei Grundwasserförderungen im Zulassungsbescheid durch die Wasserbehörde ist rechtlich nicht zulässig, da sie dem ökologischen Prinzip eines möglichst sparsamen Wassergeund -verbrauchs sowie einer effizienten Wassernutzung widersprechen würde, wie es die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgibt. Die nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene möglichst sparsame Verwendung von Wasser ist eine allgemeine Sorgfaltspflicht, die sich an jede Person und damit jeden Wasserverbraucher und Grundwasserförderer richtet. Auch § 2a Absatz 1 Satz 3 Berliner Wassergesetz (BWG) verpflichtet dazu, entnommenes Wasser möglichst sparsam zu verwenden. Erfahrungsgemäß zeichnen sich kleine Wasserwerke wie z.B. Kaulsdorf oder Wuhlheide durch kontinuierliche Fördermengen aus. Entsprechendes wäre für das Wasserwerk Johannisthal nach Wiederinbetriebnahme zu erwarten, für das eine angestrebte Bewilligungsmenge von ca. 12 Mio. m³/Jahr vorgesehen ist. Frage 6: Wird die bisherige Grundwassererhaltung als Abschlag vom Gelände des Wasserwerkes bis zur Inbetriebnahme zur Trinkwasserversorgung aufrechterhalten? Antwort zu 6: Aktuell bedarf es einer kontinuierlichen Grundwasserförderung im Bereich der aktiven Brunnensysteme des Wasserwerkes in der Königsheide und am Teltowkanal zur Aufrechterhaltung der hydraulischen Fließverhältnisse und somit zur Steuerung der noch verbliebenen Sanierungs- und -sicherungsmaßnahmen auf den Eintragsgrundstücken, in den Transfergebieten sowie am Wasserwerk selbst. Dabei ist eine durchschnittliche Tagesförderung von ca. 25.000 m3 zu gewährleisten. Diese altlastenbedingten Zusatzleistungen sind bis zur Beendigung der Sanierungsmaßnahmen notwendig. Frage 7: Durch wen und mit welcher Methode wurde der chemische Zustand des Grundwassers im Rudower Blumenviertel untersucht? Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen gebracht? Antwort zu 7: Zur Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit wird in Berlin ein Grundwassergütemessnetz betrieben. Zur Charakterisierung des Grundwassers wurde im Jahre 1995 ein "Kenngrößenkatalog zum Grundwasser-Monitoring" eingeführt. Neben dem herkömmlichen Untersuchungsumfang, wie die Ermittlung von allgemeinen Kenngrößen (z.B. pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit), Summenkenngrößen (z.B. adsorbierbare organische Halogenverbindungen), Hauptanionen und -kationen (z.B. Chlorid, Sulfat, Nitrat), wurde das Routinemessprogramm auf die Kenngrößen Schwermetalle/Spurenelemente (z.B. Arsen, Cadmium), organische Spurenstoffe (z.B. 4 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und mikrobiologische Untersuchungen (z.B. Koloniezahl) erweitert. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit erhobener Daten orientiert sich das Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz an bestehenden Richtlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) oder des Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (ATV-DVWK). Die Analysen werden im Landeslabor Berlin-Brandenburg durchgeführt. Die im Blumenviertel lokalisierte Grundwassergütemesstelle wird seit 1984 regelmäßig beprobt. Es waren zu keinem Zeitpunkt Auffälligkeiten festzustellen. Bei Inbetriebnahme der Grundwasserregulierungsanlage wurde 1996 eine umfängliche Wasseranalytik durch das Labor Dr. Scheutwinkel GmbH durchgeführt. Es waren auch hier keine Auffälligkeiten oder Kontaminationen festgestellt worden. Dies bestätigte sich auch in der Routineuntersuchung des geförderten Grundwassers im Juli 2018 durch das Labor der Berliner Wasserbetriebe. Frage 8: Eine neue Brunnenanlage für das Buckower-Rudower Blumenviertel und angrenzende Gebiete soll die nach 1990 weitgehend entfallene, im Blumenviertel seither kaum mehr wirksame Grundwasserförderleistung des Wasserwerkes Johannisthal und die noch bis 2021 genehmigte Hebebrunnenanlage im Glockenblumenweg ersetzen. Wie ist hier der aktuelle Planungstand? Antwort zu 8: Der aktuelle Planungsstand sieht wie folgt aus: Am Dienstag den 20.11.2018 findet eine Bürgerversammlung statt, um den Betroffenen im Blumenviertel, welche ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einem Vereinsbeitritt signalisiert haben, die Ergebnisse der Pilotprojekte vorzustellen und die nächsten Schritte zu diskutieren. Berlin, den 18.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz