Drucksache 18 / 16 986 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Die Berliner Unterbringungsstelle (BUL) im Jahr 2018 – gibt es sie noch? und Antwort vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16986 vom 07. November 2018 über Die Berliner Unterbringungsstelle (BUL) im Jahr 2018 - gibt es sie noch? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wo ist die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) angesiedelt und vom wem wird diese betrieben? Zu 1.: Die fachlichen Aufgaben der ehemaligen BUL werden durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wahrgenommen. Die BUL als Organisationseinheit existiert seit der Errichtung des LAF nicht mehr. 2. Werden die Datensätze der BUL weiterhin gepflegt, neue Unterkünfte eingetragen, geschlossene ausgetragen und Daten der jeweiligen Einrichtungen gepflegt? In welchem zeitlichen Umfang wird die Datenbank gepflegt? Wenn nein, warum nicht? 3. Wer entscheidet auf welcher Grundlage, ob Einrichtungen bzw. Plätze für wohnungslose Menschen in die BUL eingetragen bzw. ausgetragen werden? Wer prüft die Unterkünfte vor einer Eintragung in der BUL? 4. Wer hat Zugriff auf die BUL-Daten und kann diese zur Unterkunftsplatzsuche und für eine eventuelle Platzbuchung nutzen? 5. Welchen Zugang haben die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)? Können die Bezirksämter und das LAF gleichberechtigt auf die BUL zugreifen und dort Unterbringungsplätze buchen? Wenn nein, warum nicht? 6. Ist die Platzbuchung über die BUL noch möglich? Werden alle freien Plätze in Berlin an die BUL gemeldet bzw. auch durch diese verarbeitet und den jeweiligen Stellen/Ämtern angeboten? 2 7. Melden alle Einrichtungen, die in der BUL gelistet sind, täglich ihre freien Plätze an die BUL? Wenn nein, warum nicht? Zu 2. bis 7.: In der BUL-Software sind alle von den Bezirken gemeldeten, vertragsfreien Unterkünfte enthalten sowie die vertragsgebundenen Unterkünfte des LAF. Seitens des LAF erfolgt die laufende Stammdatenpflege der Unterkünfte. Die Prüfung der Daten zu vertragsfreien Unterkünften erfolgt durch die Bezirke, anschließend werden sie an das LAF zur Eintragung in die Datenbank übermittelt. Die Bezirke können selbst keine Stammdaten, Belegungs- oder Freimeldungen eintragen bzw. ändern. Die Bezirke können über die BUL-Software Plätze in vertragsfreien Unterkünften buchen, Ein- und Auszüge eintragen sowie Kostenübernahmeerklärungen drucken. Plätze in vertragsgebundenen Unterkünften des LAF können durch die Bezirke nicht selbst gebucht werden, sondern nur durch das LAF. Alle dem LAF frei gemeldeten Plätze in vertragsfreien Einrichtungen werden täglich in die Software eingepflegt. Zurzeit melden nicht alle gelisteten Unterkünfte täglich ihre freien Plätze an das LAF. Für die Betreiberinnen und Betreiber vertragsfreier Unterkünfte besteht nach der BUL-Rahmenvereinbarung keine Pflicht zur Meldung freier Plätze. 8. Wie kann es sein, dass freigemeldete Plätze und durch eine Fachabteilung der Bezirksämter in der BUL gebuchten Plätze dann doch nicht frei waren und wohnungslose Menschen vergeblich zu einer in der BUL gelisteten Einrichtung geschickt wurden? Zu 8.: Zum Teil fragen Bezirksämter direkt in den Einrichtungen die Plätze ab und buchen nicht über das System, dadurch kann es zu Mehrfachbelegungen kommen. 9. Die Bezirksämter müssen eine immer weiter steigende Zahl von wohnungslosen Menschen unterbringen, was u. a. an dem vermehrten Statuswechsel von in Berlin lebenden Flüchtlingen liegt. Wie möchte der Senat gewährleisten, dass die Bezirksämter weiterhin eine zentrale Möglichkeit zur Suche und Buchung von Unterkunftsplätzen haben? 10. Wie ist der aktuelle Sachstand zur geplanten „Gesamtstädtischen Steuerung“? Zu 9. und 10.: Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen vor, Strukturen zu schaffen, die ein gesamtstädtisches Handeln ermöglichen. Entsprechend hat der Senat am 17.07.2018 den Projektauftrag zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) beschlossen. Neben der Gewährleistung einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Unterbringung ist es Ziel des Projektes, eine IT-basierte gesamtstädtische Belegungssteuerung einzuführen. Entsprechend der im Projektauftrag festgelegten Zielstruktur, sollen die Objektverwaltung, das Vertrags- und Qualitätsmanagement sowie im letzten Schritt auch die Akquise als Serviceleistung an zentraler Stelle gebündelt und den Bezirken zur Verfügung gestellt werden. Es ist vorgesehen, sämtliche Unterkunftsplätze mit ihren spezifischen Eigenschaften in einer Datenbank zu hinterlegen. Über ein IT-Fachverfahren sollen die Bezirke diese Plätze auswählen und buchen können. 3 Die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung wird schrittweise eingeführt werden. Die Umsetzung ist für Ende 2020 geplant. Aktuell werden die Geschäftsprozesse für die neue Serviceleistung modelliert. Berlin, den 26. November 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales