Drucksache 18 / 16 987 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Wie vielen Asylbewerbern und Flüchtlingen bietet das Land Berlin Schutz? und Antwort vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16987 vom 07.11.2018 über Wie vielen Asylbewerbern und Flüchtlingen bietet das Land Berlin Schutz? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen 1 bis 12 können nur auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden statistischen Erkenntnisse beantwortet werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Datenquellen: Belegungs- und Bildungsstatistik des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Zugänge von Asylbegehrenden nach dem IT-Verfahren EASY, Statistik des LAF Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Statistik ISBJ-UMA der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ausländerzentralregister (AZR) 2 Aus diesem Grund können abgefragte Daten nur insoweit angegeben werden, als dass sie in den vorgenannten Statistiken parametrisiert sind. Soweit zu den einzelnen Fragestellungen keine vollständigen Angaben gemacht werden können, beruht diese Einschränkung somit auf einer fehlenden statistischen Erfassung. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der verfügbaren Datenquellen zu allen (Teil-)Fragen, die sich auf den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) beziehen, lediglich Angaben über die Gesamtheit der in Berlin aufgenommenen Personen ohne Differenzierung danach, ob ein Asylantrag gestellt wurde oder nicht, gemacht werden können. 1. Wie viele Asylbewerber leben aktuell insgesamt im Land Berlin? Wie viele davon sind a) anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, b) subsidiär Schutzberechtigte, c) Geduldete, d) Abzuschiebende und e) unbegleitete Minderjährige? Zu 1.: Zur Vermeidung von Missverständnissen stellt der Senat zunächst klar, dass unter dem in der Fragestellung verwendeten Begriff „Asylbewerber“ ausschließlich Personen verstanden werden, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Somit werden die unter a) bis d) genannten Personengruppen nicht unter diesen Begriff subsumiert. Diese Anmerkung vorangestellt, weist die im GSI (vgl. Vorbemerkung) enthaltene Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum letzten ausgewerteten Erfassungsstichtag 31.05.2018 15.600 Leistungsempfangende mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) aus. Diese wird Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich noch im Asylverfahren befinden, vom BAMF ausgestellt und berechtigt die Inhaberinnen und Inhaber bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten. Über die Zahl der in Berlin lebenden Asylbegehrenden ohne Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG liegen keine statistischen Erkenntnisse vor. Zu a) Zum Stand 30.09.2018 lebten insgesamt 28.656 anerkannte Asylberechtigte bzw. Geflüchtete in Berlin. Soweit Kinder, die als Asylberechtigte oder Geflüchtete anerkannt wurden, im Rahmen des § 26 Abs. 3 S. 5 oder Abs. 4 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. § 35 Abs. 1 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, können diese nicht beziffert werden, da das Ausländerzentralregister (AZR) diese nicht gesondert ausweist. Zu b) Zum Stand 30.09.2018 lebten insgesamt 15.530 subsidiär schutzberechtigte Personen in Berlin. Personen, die im Anschluss eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, können nicht beziffert werden, da das AZR diese nicht gesondert ausweist. Zu c) Zum Stand 31.10.2018 lebten 10.737 geduldete Personen im Land Berlin. Wie viele davon zuvor Asyl beantragt haben, ist statistisch nicht erfasst. Zu d) Zum Stand 31.10.2018 waren insgesamt 12.438 Personen ausreisepflichtig. Wie viele davon zuvor Asyl beantragt haben, ist statistisch nicht erfasst. Zu beachten ist, 3 dass nicht alle ausreisepflichtigen Personen auch tatsächlich abgeschoben werden können. Von den genannten 12.438 Personen sind 10.737 im Besitz einer Duldung und können daher aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden. Die Anzahl der abgeschobenen Personen lag am 31.10.2018 daher bei 1.701. Zu e) Zum Stichtag 31.10.2018 sind in Berlin 90 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Einrichtungen des Landesjugendamtes (LJA) untergebracht. Von den UMF in Obhut des LJA befinden sich zehn Personen in der Erstaufnahme, die Übrigen in Vorclearing- und Clearingeinrichtungen. Darüber hinaus befinden sich laut werktäglicher Meldung der Bezirke 1.060 UMF und 1.012 inzwischen volljährige, unbegleitete Flüchtlinge in Einrichtungen der bezirklichen Jugendhilfe oder erhalten Leistungen der Jugendhilfe. 2. Wie viele Asylbewerber der unter 1. a) bis e) aufgeführten Gruppen sind männlich, wie viele weiblich und wie viele davon sind Kinder bzw. Jugendliche? Wie viele davon sind alleinstehend und wie viele leben in Familien? Zu 2.: Die in der Antwort zu 1. genannte GSI-Statistik weist bei Asylbegehrenden (d. h. Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG, die Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG sind) 10.530 Personen als männlich und 5.070 Personen als weiblich aus. Weitergehende Angaben zur Stellung zum Haushaltsvorstand oder zu Kindern werden lediglich für die Gesamtheit aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, nicht jedoch getrennt für einzelne Teilgruppen wie etwa Asylbegehrende ausgewiesen: So gehören zu den zum genannten Stichtag insgesamt erfassten 25.155 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern (bezogen auf alle nach § 1 AsylbLG berechtigten Personengruppen) 8.260 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren sowie 800 Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren. Es werden 15.086 Bedarfsgemeinschaften und 9.358 einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände statistisch dokumentiert. Zu UMF (Personengruppe nach 1 e) liegen folgende statistische Erkenntnisse vor: Die in der Antwort zu 1. genannte Zahl vom 90 UMF in Einrichtungen des LJA verteilt sich auf 73 männliche und 17 weibliche Geflüchtete. Darunter sind 13 Kinder unter 14 Jahren, 67 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und 10 junge Erwachsene, die 18 Jahre oder älter sind. Die in der Antwort zu 1. genannte Zahl von 2.072 UMF in bezirklicher Zuständigkeit verteilt sich auf 1.731 männliche und 341 weibliche Geflüchtete.1.595 UMF sind als alleinstehend und 477 UMF sind als in einer Familie lebend ausgewiesen. Entsprechende Angaben zu den übrigen in der Fragestellung genannten Personengruppen können in Ermangelung statistischer Daten nicht gemacht werden. 3. Wie stellt sich die Verteilung der unter 1. a) bis e) aufgeführten Gruppen auf die Bezirke dar (bitte Gesamtzahl pro Bezirk auflisten)? Zu 3.: Nach den Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV ZustAsylbLG) vom 19.12.2016, im Internet veröffentlicht unter der Adresse https://www.berlin.de/sen/soziales /themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_zustasylblg- 571932.php ist das LAF zuständig für die Gewährung von Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die dem Land Berlin zur Durchführung des 4 Asylverfahrens zugewiesen worden sind und die eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens oder Auskunftsnachweis erhalten haben. Diese Personengruppe wird in der in der Antwort zu 1. genannten GSI-Statistik kollektiv, ohne Aufteilung nach Wohnbezirk erfasst. Eine Differenzierung nach Bezirken wird statistisch nur bezogen auf die dezentralen Leistungsbehörden vorgenommen, soweit sie gemäß den vorgenannten Ausführungsvorschriften für die Gewährung von AsylbLG-Leistungen zuständig sind. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Empfängerzahlen in der Spalte „AsylbLG“ nach Bezirken gegliedert (Stichtag 31.05.2018). Außerdem weist die Spalte „SGB VIII“ die Bezirksverteilung der 2.072 in der Antwort zu 1 e) genannten minderjährigen oder inzwischen volljährigen, unbegleiteten Flüchtlinge in Bezirkszuständigkeit aus (Stichtag 31.10.2018): Bezirk AsylbLG SGB VIII Mitte 636 181 Friedrichshain-Kreuzberg 369 145 Pankow 395 201 Charlottenburg-Wilmersdorf 350 184 Spandau 347 168 Steglitz-Zehlendorf: 293 148 Tempelhof-Schöneberg 426 243 Neukölln 624 189 Treptow-Köpenick 312 129 Marzahn-Hellersdorf 346 159 Lichtenberg 323 198 Reinickendorf 391 127 LAF (alle Bezirke) 20.343 ./. Entsprechende Angaben zu den übrigen in der Fragestellung genannten Personengruppen können in Ermangelung statistischer Daten nicht gemacht werden. 4. Wie viele Asylbewerber der unter 1. a) bis e) aufgeführten Gruppen leben zurzeit noch in Unterkünften? Bitte Gesamtzahl für Berlin angeben einschließlich der Belegungszahlen in folgenden Einrichtungsarten: Erstaufnahmeeinrichtungen (AE), Gemeinschaftsunterkünften (GU) und Notunterkünften (NU). 8. Wie viele Asylbewerber der unter 1. a) bis e) aufgeführten Gruppen sind noch in Hostels untergebracht? Bitte pro Bezirk auflisten. Zu 4. und 8.: Die Fragen können nur auf der Grundlage der in der Vorbemerkung genannten Belegungs- und Bildungsstatistik des LAF beantwortet werden. Diese Statistik weist die Belegungszahlen jeder Einrichtung, jedoch ohne Differenzierung nach Aufenthaltsstatus aus; es kann insoweit lediglich die Zahl von derzeit rd. 11.000 Geflüchteten genannt werden, die ungeachtet des bereits abgeschlossenen Asylverfahrens weiterhin in den im Auftrag des LAF betriebenen Unterkünften verbleiben, weil in Ermangelung einer geeigneten Wohnung oder anderweitigen Unterkunft andernfalls Obdachlosigkeit drohen würde. Das LAF ermöglicht diesen sog. statusgewandelten Geflüchteten – in Abstimmung mit der jeweils dezentral zuständigen 5 Leistungs- bzw. Ordnungsbehörde – die Fortsetzung der Unterbringung und leistet insoweit Amtshilfe für die Bezirke. Im Übrigen können folgende Angaben zur Belegung aller Unterkünfte gemacht werden, bezogen auf den Stichtag 12.11.2018: Belegung Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 AsylG: 1.794 Belegung Gemeinschaftsunterkünfte nach § 53 AsylG: 19.424 Belegung Notunterkünfte: 650 Durch das LAF sind keine Personen in Hostels untergebracht. Ebenso wenig sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hostels untergebracht. Eine Differenzierung der von den Bezirken auf leistungs- oder ordnungsrechtlicher Grundlage in Hostels untergebrachten Personen in Verknüpfung mit dem aufenthaltsrechtlichem Status liegt der für Integration, Arbeit und Soziales zuständigen Senatsverwaltung nicht vor. Weitergehende Angaben zum erfragten Sachverhalt können in Ermangelung statistischer Daten nicht gemacht werden. 5. Wie viele dieser Einrichtungen, AE, GU und NU, gibt es pro Bezirk (bitte Anzahl der Einrichtungsart bezogen auf den jeweiligen Bezirk auflisten)? Wie viele davon sind unterbelegt und wie viele überbelegt? Zu 5.: Die in Berlin betriebenen Aufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünfte (GU) - einschl. Notunterkünfte (NU) - teilen sich zum in der Antwort zu 4. genannten Stichtag gemäß der nachfolgenden Übersicht auf die Bezirke auf. Angegeben ist auch die Zahl „UB“ der unterbelegten Einrichtungen: dabei gilt eine Einrichtung als unterbelegt, wenn freie und verfügbare Plätze ausgewiesen werden; allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich die Unterbelegung vielfach nur auf einige wenige Plätze (Größenordnung 1 bis 10) beläuft. so dass die Zahl der unterbelegten Unterkünfte wegen der fluktuierenden Zu- und Abgänge kurzfristig stark variieren kann. Zum ausgewerteten Stichtag war keine Einrichtung in dem Sinne überbelegt, dass die tatsächliche Belegung höher als die ausgewiesene Kapazität war: Bezirk AE GU NU UB Mitte - 4 - 4 Friedrichshain-Kreuzberg 1 4 - 5 Pankow - 11 - 10 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 5 - 5 Spandau 1 4 1 2 Steglitz-Zehlendorf: - 4 1 5 Tempelhof-Schöneberg 1 7 0 5 Neukölln - 3 - 3 Treptow-Köpenick 1 7 1 7 Marzahn-Hellersdorf 1 10 - 9 Lichtenberg 2 9 1 9 Reinickendorf - 3 1 3 6 6. In welcher Höhe bewegt sich die Durchschnittsbelegung der unter 5. genannten Einrichtungen? Welche der Einrichtungen (bitte namentlich benennen) weist hierbei die höchste und welche die niedrigste Belegungszahl aus? Zu 6.: Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (mit „Ø“ ist die durchschnittliche, mit „max“ die höchste und mit „min“ die niedrigste Belegung bezeichnet, alle Durchschnittswerte sind gerundet): Bezirk Ø max min Mitte 195 427 (GU Chausseestr.) 95 (GU Residenzstr.) Friedrichshain-Kreuzberg 213 397 (GU Stallschreiberstr.) 109 (GU Alt-Stralau) Pankow 286 491 (GU Treskowstr.) 95 (GU Falkenberger Str.) Charlottenburg-Wilmersdorf 166 337 (GU Heerstr.) 42 (AE Lietzenburger Str. Spandau 334 550 (GU Pichelswerder Str.) 244 (GU Am Oberhafen) Steglitz-Zehlendorf: 204 267 (GU Hohentwielsteig) 80 (NU Zum Heckeshorn) Tempelhof-Schöneberg 293 838 (GU Columbiadamm) 40 (GU Handjerystr.) Neukölln 377 599 (GU Haarlemer Str.) 99 (GU Kiefholzstr.) Treptow-Köpenick 142 330 (GU Alfred-Randt- Str.) 25 (NU Kiefholzstr.) Marzahn-Hellersdorf 301 396 (GU Rudolf- Leonhard-Str.) 192 (GU Butterfelder Str.) Lichtenberg 286 455 (GU Konrad-Wolf- Str.) 183 (GU Gehrenseestr.) Reinickendorf 253 555 (GU Oranienburger Str. Hs. 24/25)) 71 (NU Oranienburger Str. (Hs. 2) Berlin insgesamt 255 838 (GU Columbiadamm) 25 (NU Kiefholzstr.) 7. Wie viele weitere Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge sind in Planung und wie sollen diese zusätzlichen Unterbringungseinrichtungen auf die Bezirke aufgeteilt werden? Über welche Durchschnittsplatzzahl sollen diese Einrichtungen verfügen? 10. Wie hoch werden sich die Gesamtkosten belaufen, wenn die Ausgaben für neu geplanten Unterkünfte hinzugerechnet werden? Wie viele werden das sein und in welcher Größenordnung wird in welchen Bezirken gebaut werden? Zu 7. und 10.: Das LAF plant mit Stand 02.11.2018 55 weitere Unterkünfte mit einer durchschnittlichen Platzzahl von 311 Plätzen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: 7 Mitte: 3 Friedrichshain-Kreuzberg: 2 Pankow: 8 Charlottenburg-Wilmersdorf: 4 Spandau: 5 Steglitz-Zehlendorf: 6 Tempelhof-Schöneberg: 4 Neukölln: 5 Treptow-Köpenick: 7 Marzahn-Hellersdorf: 2 Lichtenberg: 4 Reinickendorf: 5 Diese Unterkünfte sollen im Sinne einer gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung perspektivisch nicht nur für Geflüchtete, sondern für alle wohnungslosen Personen im Land Berlin genutzt werden. Zudem muss der Wegfall temporärer Unterbringungsmöglichkeiten kompensiert werden. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Bau/Herrichtung, ggf. Kosten für den Grundstückserwerb, Miete, Nebenkosten, laufende Instandhaltung, Ausstattung, Betrieb, Sicherheitsdienstleistungen und ggf. Verpflegung. Je nach Planungsstand stehen diese Kosten noch nicht oder noch nicht vollständig fest. Gesamtkosten können deshalb nicht benannt werden. 9. Was hat das Land Berlin seit 2015 bis jetzt für die Betreuung und Unterkunft der Asylsuchenden der unter 1. a) bis e) aufgeführten Gruppen ausgegeben? Wie viele Flüchtlinge stehen seitdem im Hartz-IV- Bezug? Bitte beides in Jahresscheiben auflisten. Zu 9.: Die Statistik zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterscheidet hinsichtlich der Ausgaben nicht nach den in 1a) bis e) aufgelisteten Personenkreisen. Während nach den in der Antwort zu 3 genannten Ausführungsvorschriften die Sozialämter für nach dem AsylbLG leistungsberechtigte Personen zuständig sind, die eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung besitzen oder vollziehbar ausreisepflichtig sind, ist das LAF für leistungsberechtigte Menschen im laufenden Asylverfahren und für abgelehnte Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zuständig. Eine trennscharfe Zuordnung der Ausgaben zu den in der Frage genannten Personenkreisen ist insofern nicht möglich. Die nachfolgende Tabelle gibt daher hilfsweise über die Gesamtausgaben nach dem AsylbLG Auskunft sowie über den Teil dieser Ausgaben, die im LAF angefallen sind (Datenquelle: Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Stand Reine Ausgaben nach dem AsylbLG im Land Berlin in Mio. Euro davon reine Ausgaben nach dem AsylbLG im LAGeSo/LAF in Mio. Euro 31.12.2015 399,8 330,7 31.12.2016 953,4 852,2 31.12.2017 457,5 365,6 30.06.2018 241,4 213,9 *LAGeSo = Landesamt für Gesundheit und Soziales 8 Für Geflüchtete im Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gibt es verschiedene Definitionen für statistische Abfragen. Im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft (KdU) Flucht SGB II sind es Personen in solchen Bedarfsgemeinschaften, „in denen mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die nicht vor Oktober 2015 erstmals leistungsberechtigt war, über eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt“ (§ 46 Abs. 10 Satz 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, SGB II). Die Entwicklung der Anzahl dieser Personen mit Leistungen nach dem SGB II in Berlin stellt sich wie folgt dar: Stand Personen 31.12.2016: 22.318 31.12.2017: 38.517 31.07.2018 : 42.105 Ergänzend stellt sich die Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB) aus den zugangsstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) seit 2015 wie folgt dar (Stichtag jeweils 31.12., für 2018 31.06.; Datenquelle ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrations- Monitor Arbeitsmarkt): Stand Personen 31.12.2015: 15.727 31.12.2016: 31.417 31.12.2017: 43.697 31.06.2018: 45.719 Für den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen oder inzwischen volljährigen Geflüchteten werden die jährlichen Kosten, aufgegliedert nach Zuständigkeit des Landesjugendamts (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – SenBildJugFam) und der bezirklichen Jugendämter wie folgt ausgewiesen: Jahr SenBildJugFam In Mio. Euro Bezirke In Mio. Euro 2015 Ca. 18,9 Ca. 35,0 2016 Ca. 82,6 Ca. 59,3 2017 Ca. 25,2 Ca. 92,1 Ausgaben für Inobhutnahmen im Jahr 2015 wurden zum Teil erst im Jahr 2016 kassenwirksam, so dass Kosten und Mengen zeitlich auseinanderfallen. (Ausgaben aus Kapitel 1045 Titel 67147 - Heimerziehung für alleinstehende minderjährige Asylbewerber/innen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Ausgabenermittlung für die Bezirksjugendämter erfolgte auf der Basis der KLR- Daten der Jahre 2015 bis 2017 für die Gruppe der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und Asyl suchenden Familien. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass weiterhin volljährig gewordene junge Menschen Leistungen nach dem SGB VIII in Anspruch nehmen. Die Ermittlung der Gesamtkosten erfolgte anhand der Mengen und des Median nach transferkostenbezogenen Produkten des SGB VIII (vgl. Schreiben der 9 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – III E – an den Vorsitzenden des Hauptausschusses vom 04.12.2017 zur Roten Nummer 0150A). 11. Wie viele Asylsuchende und Flüchtlinge (s. 1. Gruppe a) und e)) sind seit einschließlich 2015 bis jetzt jährlich in Berlin eingereist? Bitte Anzahl pro Jahr ausweisen? Zu 11.: Statistische Angaben zum Zuzug nach Berlin liegen nur für folgende Personengruppen vor (auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen): Zugänge von Asylbegehrenden nach der bundesweiten IT-Anwendung EASY, erstellt vom LAF: diese Statistik weist aus, wie viele Verteilungen nach § 45 Abs. 1 AsylG im jeweiligen Erfassungszeitraum auf die einzelnen Bundesländer entfallen. Für das Land Berlin ergeben sich danach folgende Zugangszahlen: 2015: 55.001 2016: 16.889 2017: 8.385 2018: 6.179 (bis einschl. Oktober) Jährliche Einreisezahlen von UMF (unabhängig von der Stellung eines Asylantrags) nach der Statistik ISBJ-UMA, erstellt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: 2015: 4.252 2016: 1.381 2017: 912 2018: 681 (bis einschl. Oktober) 12. Wie viele Abzuschiebende gibt es zurzeit im Land Berlin. Wie viele davon sind in den letzten fünf Jahren in ihre Heimatländer zurückgeführt worden? Bitte für jedes Jahr Gesamtzahl aufführen sowie den Anteil der Rückgeführten. Zu 12.: Zur Anzahl der Personen, bei denen keine Rechts- oder Sachgründe einer Abschiebung entgegenstehen, wird auf die Antwort zu 1d) verwiesen. Die Anzahl der Ausreisepflichtigen und die der erfolgten Rückführungen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Da sich die Zahl der Ausreisepflichtigen unter anderem infolge von negativen Asylentscheidungen, freiwilligen Ausreisen und Rückführungen während des Jahres stetig ändert, ist eine valide Benennung des Anteils von Rückführungen an den Ausreisepflichtigen nicht möglich. 10 2018 2017 2016 2015 2014 2013 Ausreisepflichtige Zum 01.01.des Jahres 11.754 10.512 9.465 * * * Rückführungen Zum 31.12. des Jahres 1.427 (Stand 31.10.) 1.638 2.028 806 602 500 *) Es liegen keine Vergleichszahlen vor Berlin, den 26. November 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales